Herr David L. Deck / Herr Gilbert Schöni
Kontrollerwerb; <DE0005801807 >
Zielgesellschaft: German Brokers AG; Bieter: Herr David L. Deck / Herr Gilbert Schöni
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
—————————————————————————
Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21.
Dezember 2012 über die Untersagung eines Pflichtangebots gemäß § 15 Abs. 1
Nr. 1 WpÜG
—————————————————————————
Veröffentlichung der Untersagung eines Pflichtangebots gemäß § 15 Abs. (1)
Satz 1 i.V. § 10 Abs. (3) Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
1.) Herr David L. Deck, 47 rue Plati, 98000 Monaco, Monaco
2.) Herr Gilbert Schöni, c/o Dardo Investments Partners FZE, Level 41,
Emirates Towers, Sheikh Zayed Road, P. O. Box 31303, UAE-Dubai
(gemeinsam nachfolgend die ‘Bieter’)
Zielgesellschaft:
German Brokers AG, Ernst-Böckel-Str. 17, 99817 Eisenach
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 508461
Inhaberaktien: ISIN DE0005801807 / WKN 580180
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom
21. Dezember 2012 das infolge der Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1
WpÜG vom 09.11.2012 zu unterbreitende Pflichtangebot an die Aktionäre der
German Brokers AG nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG untersagt.
Der Tenor und die wesentlichen Gründe des Bescheides lauten wie folgt:
‘Bescheid:
Das infolge der Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom
09.11.2012 zu unterbreitende Pflichtangebot der vertretenen Herren David L.
Deck, 47 rue Plati, 98000 Monaco, Monaco und Gilbert Schöni, c/o Dardo
Investments Partners FZE, Level 41, Emirates Towers, SheikhZayed Road, P.O.
Box 31303, UAE-Dubai, an die Aktionäre der German Brokers AG mit Sitz in
Eisenach, Geschäftsadresse Ernst-Böckel-Str. 17, 99817 Eisenach, wird nach
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG untersagt.
Gründe:
1.
Die Bieter sowie verschiedene weitere Kontrollerwerber veröffentlichten am
09.11.2012 gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG über das
Informationsverbreitungssystem Reuters die Kontrollerlangung über die
German Brokers AG mit Sitz in Eisenach, Geschäftsadresse Ernst-Böckel-Str.
17, 99817 Eisenach (im Folgenden ‘Zielgesellschaft’).
Am 07.12.2012 übermittelten die Bieter der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend die ‘BaFin’) gemäß § 35 Abs. 2
Satz 1 WpÜG die Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot, deren Eingang die
BaFin am 11.12.2012 bestätigte (§ 14 Abs. 1 Satz 2 WpÜG).
Am 11.12.2012 wurde der anwaltliche Vertreter der Bieter erstmalig
telefonisch darauf hingewiesen, dass die als ‘Finanzierungsbestätigung der
LGT Bank in Liechtenstein AG, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein’
überschriebene Anlage 2 zur eingereichten Angebotsunterlage tatsächlich die
Kopie eines an die ACON Actienbank AG, München, gerichteten Schreibens der
LGT Bank in Liechtenstein AG vom 7. Dezember 2012 enthält, welches
inhaltlich eine vielfach beschränkte Zahlungsgarantie darstellt und somit
nicht die Voraussetzungen einer Bestätigung im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 3
Nr. 4 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG erfüllt. In Anbetracht dessen wurde
der anwaltliche Vertreter der Bieter aufgefordert, unverzüglich eine den
gesetzlichen Anforderungen genügende Finanzierungsbestätigung vorzulegen.
Diese Aufforderung haben die Vertreter der BaFin anschließend im Rahmen der
gemeinsamen Besprechung in den Räumen der BaFin am 14.12.2012 sowie in
Telefonaten vom 18., 19., 30. Und 21.12.2012 wiederholt und bekräftigt. [.]
Vor diesem Hintergrund hat die BaFin mit Bescheid vom 19.12.2012
(zugegangen an diesem Tag) die Frist des § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 14
Abs. 2 Satz 3 WpÜG um zwei Werktage bis Freitag, den 21.12.2012 mit der
Maßgabe verlängert, dass das Pflichtangebot gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG
untersagt wird, sofern die Neufassung der Angebotsunterlage im Original
einschließlich des Originals der Finanzierungsbestätigung nicht bis
Freitag, den 21.12.2012, 10:00 Uhr, bei der BaFin eingegangen ist.
[.]
In dem am Freitag, den 21.12.2012 gegen 9:15 von den Vertretern der BaFin
mit dem anwaltlichen Vertreter der Bieter geführten Telefonat ging dieser
davon aus, dass die Finanzierungsbestätigung nicht mehr vorgelegt werde,
das Pflichtangebot vielmehr zu untersagen sei.
Die geänderte Fassung der Angebotsunterlage ging bei der BaFin am
21.12.2012 im Original ein. Als Anlage 2 war dieser wieder lediglich eine
Kopie des vorgenannten, an die ACON Actienbank AG, München, gerichteten
Schreibens der LGT Bank in Liechtenstein AG vom 7. Dezember 2012 beigefügt.
2.
Das Angebot ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zu untersagen. Dabei steht der
BaFin kein Ermessen zu.
Die Angebotsunterlage enthält keine Bestätigung eines unabhängigen
Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG und
entspricht somit nicht den Vorgaben von § 11 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2
Satz 3 Nr. 4 WpÜG.
[.]
Dementsprechend ging bei der BaFin am 21.12.2012 eine geänderte Fassung der
Angebotsunterlage vom 20.12.2012 ein, deren Anlage 2 weder formell noch
inhaltlich die Voraussetzungen einer Bestätigung im Sinne des § 11 Abs. 2
Satz 3 Nr. 4 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG erfüllt.
Das Angebotsverfahren ist somit nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG durch den
Erlass einer Untersagungsverfügung zu beenden; die mit der Veröffentlichung
gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für die Bieter ausgelösten Pflichten gemäß §
35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG bestehen damit zwar fort,
sind aber infolge dieser Untersagung nicht mehr durch Veröffentlichung der
Angebotsunterlage vom 07.12.2012 in der geänderten Fassung vom 20.12.2012
zu erfüllen.’
Die Veröffentlichung des Untersagungsbescheids für das Pflichtangebot mit
Tenor und den wesentlichen Gründen erfolgt ab dem 22. Dezember 2012 im
Internet unter
http://www.germanbrokers-angebot.de
Berlin, den 21. Dezember 2012
Herr David L. Deck, Herr Gilbert Schöni
Ende der WpÜG-Meldung
21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
—————————————————————————
Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart