Joma Industrial Source Corp.
Kontrollerwerb; <AT0000A00Y78>
Zielgesellschaft: C.A.T. oil AG; Bieter: Joma Industrial Source Corp.
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
—————————————————————————
Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und
§ 2 Nr. 6 WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung
Kontrollerwerberin:
Joma Industrial Source Corp.
142 Main Street,
Jipfa Building, 3rd floor,
Road Town, Tortola,
Britische Jungferninseln
Registernummer: 1769717
Zielgesellschaft:
C.A.T. oil AG
Kaerntner Ring 11-13
A-1010 Wien
Österreich
eingetragen im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter FN 60911m
ISIN: AT0000A00Y78
WKN: A0JKWU (Inhaberstammaktien)
Die Joma Industrial Source Corp. (‘Joma Industrial’), eine Gesellschaft
nach dem Recht der Britischen Jungferninseln mit Sitz in Road Town, Tortola
(Britische Jungferninseln), hat am 27. Oktober 2014 mittelbar 23.301.450
auf den Inhaber lautende Stückaktien der C.A.T. oil AG mit Sitz in Wien
(Österreich) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR
1,00 je Aktie (ISIN: AT0000A00Y78) (die ‘C.A.T. oil-Aktien’) erworben, die
einem Stimmrechtsanteil an der C.A.T. oil AG in Höhe von rund 47,70 %
entsprechen. Diese Stimmrechte an der C.A.T. oil AG werden unmittelbar von
der CAT. HOLDING (CYPRUS) LIMITED (‘Cat Holding’) gehalten, einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung zyprischen Rechts mit Sitz in Nikosia
(Zypern).
Da die C.A.T. oil AG ihren Sitz in Österreich hat, richtet sich die Frage
der Kontrollerlangung und Angebotspflicht nach den Vorschriften des
österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) gemäß § 27b ÜbG. Gemäß § 22 Abs. 3
Z. 2 ÜbG sind die unmittelbar von der Cat Holding gehaltenen Stimmrechte
der Joma Industrial sämtlich zuzurechnen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die Joma Industrial hat am 27. Oktober 2014 sämtliche Anteile an der Skible
Holdings Limited erworben, die sämtliche Anteile an der Coraline Limited
hält, beides Gesellschaften mit beschränkter Haftung zyprischen Rechts mit
Sitz in Limassol (Zypern). Die Coraline Limited ist einer von zwei
Kommanditisten (Limited Partner) der CAT. GMBH CONSULTING AGENCY TRADE &
COMPANY (CYPRUS) (‘Cat Partnership’), eine Kommanditgesellschaft (Limited
Partnership) nach zyprischem Recht mit Sitz in Nikosia (Zypern). Coraline
Limited hält einen Kommanditanteil von 49,75 % an der Cat Partnership.
Komplementär (General Partner) der Cat Partnership ist die CAT. Trading
Ges.m.b.H. (‘CAT Trading GmbH’), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
österreichischen Rechts mit Sitz in Baden (Österreich) mit einem Anteil an
der Cat Partnership in Höhe von 0,5 %. Sämtliche Anteile an der CAT Trading
GmbH werden von der Coraline Limited gehalten. Vor diesem Hintergrund ist
die Coraline Limited kontrollierender Gesellschafter der Cat Partnership im
Sinne des § 22 Abs. 3 Z. 2 ÜbG. Die Cat Partnership hält sämtliche Anteile
an der Fairtune Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
zyprischen Rechts mit Sitz in Nikosia (Zypern), welche wiederum alle
Anteile an der Cat Holding als unmittelbare Aktionärin der C.A.T. oil AG
hält.
Damit hat die Joma Industrial am 27. Oktober 2014 die mittelbare Kontrolle
über die C.A.T. oil AG im Sinne des § 22 Abs. 3 Z. 2 ÜbG erlangt und hat
nach § 22 Abs. 1 ÜbG den Aktionären der C.A.T. oil AG ein Pflichtangebot zu
unterbreiten.
Mit dem vorgenannten Kotrollerwerb haben auch (i) der Singinvest Asian
Fund, eine nach dem Recht der Cayman Islands bestehenden Exempted Company
mit Sitz in George Town (Cayman Islands), (ii) die M.A.S. Holding AG, eine
Gesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Schattdorf (Schweiz),
und (iii) Herr Maurice Gregoire Dijols, London (Vereinigtes Königreich),
(zusammen die ‘Weiteren Kontrollierenden Personen’) am 27. Oktober 2014 in
Folge einer Zurechnung sämtlicher von der Joma Industrial mittelbar
gehaltenen Aktien und Stimmrechte an der C.A.T. oil AG mittelbar die
Kontrolle über die C.A.T. oil AG erlangt. Die vorliegende Veröffentlichung
erfolgt daher auch im Namen der vorgenannten Weiteren Kontrollierenden
Personen.
Da Herr Dijols bereits vor dem vorgenannten Erwerb unmittelbar 5.850 C.A.T.
oil-Aktien (entsprechend rund 0,01 % der Stimmrechte) gehalten hat,
kontrolliert er nunmehr – direkt und indirekt – 23.307.300 der Stimmrechte
an der C.A.T. oil AG (entsprechend rund 47,71 % der Stimmrechte).
Da die C.A.T. oil AG ihren Sitz in Österreich hat, die C.A.T. oil-Aktien
jedoch ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt in Deutschland
zugelassen sind, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gemäß §§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 lit. a, Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 Nr.
2 WpÜG und § 2 WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung für Fragen der Gegenleistung,
des Inhalts der Angebotsunterlage und des Angebotsverfahrens zuständig.
Die Joma Industrial wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 2 Nr. 7 und Nr. 8
WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der C.A.T. oil AG
veröffentlichen. Das Pflichtangebot wird im Wege eines Barangebots
erfolgen. Die Joma Industrial beabsichtigt, den Aktionären der C.A.T. oil
AG vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten,
die von ihnen gehaltenen C.A.T. oil-Aktien zu einem Preis je C.A.T.
oil-Aktie in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen
Börsenkurses der C.A.T. oil-Aktie während der letzten drei Monate vor
Veröffentlichung der Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Das Pflichtangebot ergeht im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen. Die Joma Industrial wird mit
der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 22 ÜbG, § 35 WpÜG
resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden Personen
erfüllen. Diese werden kein gesondertes Pflichtangebot an die Aktionäre der
C.A.T. oil AG veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter:
http://www.joma-offer.de
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der C.A.T. oil AG. Die
endgültigen Bedingungen des Pflichtangebots und weitere das Pflichtangebot
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der
C.A.T. oil AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekanntgemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Road Town, den 31. Oktober 2014
Joma Industrial Source Corp.
———————
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
Ende der WpÜG-Meldung
31.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
—————————————————————————
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart