Manz AG
08.06.2016 11:56
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Am 23. Mai 2016 hat die Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned
Asset Supervision and Administration Commission (SASAC) der Volksregierung
Shanghai der Volksrepublik China, Stadtverwaltung Shanghai/Volksrepublik
China in ihrem eigenen Namen und - gemäß § 24 WpHG - im Namen der
(i) State-owned Asset Supervision and Administration Commission (SASAC) der
Volksregierung Shanghai der Volksrepublik China, Stadtverwaltung Shanghai/
Volksrepublik China;
(ii) Shanghai Electric (Group) Corporation, Shanghai/Volksrepublik China;
(iii) Shanghai Electric Group Company Limited, Shanghai/Volksrepublik
China;
(iv) Shanghai Electric Hongkong Co. Limited, Hongkong/Sonderverwaltungszone
Hongkong der Volksrepublik China; und
(v) Shanghai Electric Germany Holding GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland;
(zusammengefasst die 'mitteilenden Parteien')
die Manz AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG darüber informiert, dass die Anzahl der
Stimmrechte an der Manz AG (die 'Gesellschaft'), die unmittelbar von der
Shanghai Electric Germany Holding GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland,
gehalten und gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG den anderen oben
aufgelisteten Unternehmen zugerechnet werden, die Schwellen von 3, 5, 10
und 15% am 23. Mai 2016 überschritten hat und an diesem Tag 19,67% (das
entspricht 1.523.480 Stimmrechten) betrug.
Vor diesem Hintergrund informierten am 3. Juni 2016 die mitteilenden
Parteien die Manz AG gemäß § 27a Abs. 1 WpHG über Folgendes:
1. Ziele der Investition (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1. Mit der Investition sollen strategische Ziele umgesetzt werden.
1.2. Die mitteilenden Parteien haben die Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate, je nach Marktentwicklung und Geschäftsentwicklung der
Gesellschaft, weitere Stimmrechte an der Gesellschaft zu erwerben.
Als Teil der geschlossenen Investitions- und Backstopvereinbarung,
u. a. zwischen der Manz AG, Herrn Dieter Manz und der Shanghai
Electric Group Co. Ltd., der die Shanghai Electric Germany Holding
GmbH ('SEC GmbH') beigetreten ist, kann die SEC GmbH den Abschluss
einer Stimmbindungsvereinbarung mit Herrn Manz verlangen. Bei
Abschluss solch einer Stimmbindungsvereinbarung wird die SEC
GmbH aller Wahrscheinlichkeit nach die Kontrolle über die Manz AG
im Sinne des § 29 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes erlangen und dazu verpflichtet sein, den
Aktionären der Gesellschaft ein Pflichtangebot zum Kauf ihrer
Aktien zu unterbreiten. Außerdem kann die SEC GmbH von Herrn Manz
die Übertragung von so vielen Aktien verlangen, die erforderlich
sind, um eine Beteiligung von 29,9% an der Gesellschaft zu
erreichen, falls nicht innerhalb von einem Jahr nach der
Kapitalerhöhung ein Pflichtangebot abgegeben wurde. Wird ein
Pflichtangebot abgegeben und hat die SEC GmbH bis zum Abschluss des
Pflichtangebots eine Beteiligung von weniger als 30,1% an der
Gesellschaft erworben, kann die SEC GmbH von Herrn Manz die
Übertragung von so vielen Aktien an die SEC GmbH verlangen, die
erforderlich sind, um eine Beteiligung von 30,1% an der
Gesellschaft zu erreichen.
1.3. Die mitteilenden Parteien haben die Absicht, einen Kandidaten für
den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorzuschlagen, der auf der
nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft gewählt werden soll.
Ansonsten haben die mitteilenden Parteien derzeit nicht die
Absicht, Einfluss auf die Berufung oder Abberufung von Mitgliedern
der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft
auszuüben, abgesehen von der Ausübung der von der SEC GmbH
gehaltenen Stimmrechte im regulären Ablauf von Wahlen von
Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung.
1.4. Die mitteilenden Parteien haben derzeit nicht die Absicht, die
Kapitalstruktur oder Dividendenpolitik der Gesellschaft zu ändern.
2. Herkunft der Mittel für den Erwerb von Stimmrechten (§ 27a Abs. 1
Satz 4 WpHG)
Bezugnehmend auf die Herkunft der verwendeten Mittel erklärten die
mitteilenden Parteien, dass die Transaktion durch eigene, von der
Shanghai Electric Group bereitgestellte Mittel, finanziert wurde.
08.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Manz AG
Steigäckerstr. 5
72768 Reutlingen
Deutschland
Internet: http://www.manz.com
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