Manz Automation AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Herr Dieter Manz (Deutschland) hat uns im Hinblick auf die am 30. Juni 2008
erfolgte erstmalige Zulassung der Aktien der Manz Automation AG mit dem
Sitz in Reutlingen zum Handel am regulierten Markt mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungspflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Manz
Automation AG am 30. Juni 2008 30,42 % (1.362.866 Stimmrechte) beträgt.
Ferner teilte er uns mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Manz
Automation AG am 2. Juli 2008 42,90 % (1.922.088 Stimmrechte) beträgt.
Frau Ulrike Manz (Deutschland) hat uns im Hinblick auf die am 30. Juni 2008
erfolgte erstmalige Zulassung der Aktien der Manz Automation AG mit dem
Sitz in Reutlingen zum Handel am regulierten Markt mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungspflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz
Automation AG am 30. Juni 2008 4,36 % (195.517 Stimmrechte) beträgt. Ferner
teilte sie uns mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG am
2. Juli 2008 4,53 % (203.113 Stimmrechte) beträgt.
Herr Otto Angerhofer (Deutschland) hat uns im Hinblick auf die am 30. Juni
2008 erfolgte erstmalige Zulassung der Aktien der Manz Automation AG mit
dem Sitz in Reutlingen zum Handel am regulierten Markt mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungspflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Manz
Automation AG am 30. Juni 2008 3,35 % (150.000 Stimmrechte) beträgt.
Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main
(Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass der
Stimmrechtsanteil der COMMERZBANK Aktiengesellschaft an der Manz Automation
AG, Reutlingen, am 30. Juni 2008 25,02 % (dies entspricht 1.121.035
Stimmrechte) betrug. Davon waren ihr 4,78 % (dies entspricht 214.365
Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG zuzurechnen. Von folgender
Aktionärin, deren Stimmrechtsanteil an der Manz Automation AG jeweils 3 %
oder mehr beträgt, wurden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Ulrike Manz
(Deutschland). Gleichzeitig teilte uns die COMMERZBANK Aktiengesellschaft
nach § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der COMMERZBANK
Aktiengesellschaft an der Manz Automation AG, Reutlingen, am 2. Juli 2008
die Schwellen von 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hatte
und danach 0,00 % (dies entspricht 0 Stimmrechte) betrug.
Reutlingen, den 7. Juli 2008
Manz Automation AG
07.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Manz Automation AG
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Deutschland
Internet: www.manz-automation.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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