CENIT AG
CENIT AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Mitteilung über Ziele von Inhabern wesentlicher Beteiligungen an die Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Mit Stimmrechtsmitteilung vom 16. September 2020 hat die PRIMEPULSE SE, München, mitgeteilt, dass am 10. September 2020 die Schwelle von 10% der Stimmrechte an der CENIT AG im Sinne der §§ 33 ff. WpHG überschritten wurde. In diesem Zusammenhang teilen wir nach § 43 Abs. 1 WpHG mit: – Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. – Die Meldepflichtige beabsichtigt abhängig vom Börsenkurs und der wirtschaftlichen Lage der CENIT AG innerhalb der nächsten zwölf Monate ggfs. weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. – Die Meldepflichtige strebt eine ihrer Beteiligungshöhe entsprechende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an. – Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. – Der Erwerb der Beteiligung durch die PRIMEPULSE SE erfolgte zu 100% unter Verwendung von Eigenmitteln.
07.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | CENIT AG |
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Deutschland | |
Internet: | www.cenit.com |
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