artnet AG
artnet AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 20. Dezember 2019 sowie die Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG vom 14. Januar 2020 hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat Herr Rüdiger K. Weng am 8. Juli 2020, handelnd für sich selbst sowie sowohl als Vorstand für die Weng Fine Art AG als auch als Geschäftsführer für die Rüdiger K. Weng A+A GmbH, der artnet AG gemäß § 43 WpHG Abs. 1 Satz 2 WpHG folgende Änderungen der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele mitgeteilt: 1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Die Unterzeichner beabsichtigen, innerhalb des Zeitraums von zwölf Monaten gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WpHG weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, höchstens jedoch bis zu einer Beteiligung von weniger als 30% der Stimmrechte. Der Erwerb der Stimmrechte soll im Wesentlichen außerbörslich erfolgen. 3. Die Unterzeichner streben eine ihrer Beteiligungshöhe entsprechende Einflussnahme auf die Besetzung der Aufsichts- und Leitungsorgane der artnet AG an. 4. Die Unterzeichner streben weiterhin keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der artnet AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. Berlin, 13. Juli 2020 Der Vorstand artnet AG
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Sprache: | Deutsch |
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