SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Volkswagen-Abgasaffäre: Jetzt Schadenersatzansprüche gegen die VW AG im Musterverfahren anmelden
Der Fortgang der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals des Volkswagen-Konzerns ermöglicht jetzt auch geschädigten Anlegern, ihre Schadensersatzansprüche gegen die VW AG kostengünstig geltend zu machen: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat kürzlich durch Bestimmung des Musterklägers das Musterverfahren gegen die VW AG nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eröffnet (AZ: 3 Kap 1/16).
Geschädigte Anleger, die noch keine Klage gegen die VW AG erhoben haben, können bis zum 8. September 2017 ihre Schadenersatzansprüche gegen die VW AG in diesem Musterverfahren anmelden. Die Anmeldung hemmt dabei nicht nur die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche. Im Falle eines positiven Ausgangs des Musterverfahrens ist damit zu rechnen, dass die VW AG flächendeckend Vergleiche anbieten wird. Und auch die Erfolgschancen einer möglicherweise notwendig werdenden Klage, sollte das Musterverfahren für die Anleger nachteilig beschieden werden, lassen sich aufgrund des Ergebnisses des Musterverfahrens dann sehr gut einschätzen.
Sowohl Aktionäre und Anleihegläubiger der VW AG selbst oder ihrer Tochtergesellschaften sowie Inhaber von Derivaten (z.B. Optionsscheine), die in Zusammenhang mit VW-Aktien etc. stehen, haben evtl. Schadenersatzansprüche aufgrund der fehlenden Aufklärung über die Abgasmanipulationen bei der VW AG.
Da die Anmeldung der Schadensersatzforderung zum Musterverfahren nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen darf (§ 10 Abs. 2 KapMuG), empfiehlt Schirp Neusel & Partner allen geschädigten Anlegern die umgehende Prüfung der Schadensersatzforderung und der Möglichkeit der Teilnahme am Musterverfahren.
Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB Schlagwort(e): Recht
27.04.2017 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |