Nachwahl zum Aufsichtsrat
Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Ruth Martin hat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung
ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Dementsprechend ist ein Anteilseignervertreter neu in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes
vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung und acht von den Arbeitnehmern gewählt
werden.
Gemäß § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft ferner zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens
30 % aus Männern zusammen. Weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die Seite der Arbeitnehmervertreter haben mit Blick
auf die Nachwahl der Gesamterfüllung dieser Quoten widersprochen. Die Quoten gemäß § 96 Abs. 2 AktG sind daher erfüllt, wenn
im Gesamtaufsichtsrat mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männer vertreten sind. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit sechs
Frauen und zehn Männer an. Die Quoten gemäß § 96 Abs. 2 AktG sind daher derzeit erfüllt und werden auch nach der Wahl in jedem
Fall erfüllt sein.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag der Anteilseignervertreter des Nominierungsausschusses vor,
Prof. Dr. Nadine Gatzert, Inhaberin des Lehrstuhls für Versicherungswirtschaft und Risikomanagement an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg, wohnhaft in München, anstelle von Frau Ruth Martin mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung gemäß
§ 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2018 endende Geschäftsjahr beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit den Zielen, die der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannt hat, und mit dem
Kompetenzprofil, das der Aufsichtsrat für sich erarbeitet hat. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex bei Frau Prof. Dr. Gatzert vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit
als Mitglied des Aufsichtsrats aufbringen kann.
Frau Prof. Dr. Gatzert gehört den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
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ERGO Group AG, Düsseldorf
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NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, Nürnberg
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NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg
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Württembergische Versicherung AG, Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018)
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Württembergische Lebensversicherung AG, Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018)
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Frau Prof. Dr. Gatzert ist nicht Mitglied in anderen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien.
Persönliche Beziehungen sowie geschäftliche Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidatin zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. Ergänzend wird jedoch darauf hingewiesen, dass Frau Prof.
Dr. Nadine Gatzert bis zum 17. Mai 2018 dem Aufsichtsrat der Württembergische Versicherung AG und der Württembergische Lebensversicherung
AG, beides Tochtergesellschaften der Gesellschaft, angehört.
Ein Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Gatzert ist dieser Einberufung als Anlage beigefügt und ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen |
zugänglich.
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