Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Unter der Annahme, dass der vorgenannte Beschlussvorschlag erfolgreich ist oder sofern die Mitgliedschaft jedenfalls einer
der Herren Czechowicz oder Jakopitsch oder von Frau Jing Yu im Aufsichtsrat spätestens mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung
durch Abberufung oder anderweitig endet, soll folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden:
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Frau Qian Zou, geboren am 28.04.1981, wohnhaft Zhejiang, Volksrepublik China, Geschäftsführerin YOUTH PTE. LTD. und Direktorin
Shanghai Marco & Mari Company Ltd.
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Die Wahl von Frau Qian Zou erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Der Lebenslauf von Frau Qian Zou ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://corporate.windeln.de/ |
unter der Rubrik ‘Investor Relations”, ‘Hauptversammlung’ abrufbar.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
(SE-VO), § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung
der windeln.de SE und § 20.1 der Vereinbarung zwischen dem Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der windeln.de
AG und ihrer Tochtergesellschaften und der windeln.de AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der windeln.de SE vom 22.
Februar 2016 derzeit aus sechs von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Person ist Mitglied in nachfolgend genannten gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: – keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: – keine
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