Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft
Giengen an der Brenz
ISIN DE0007617003 Wertpapierkenn-Nr. 761 700
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
134. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 12.07.2018, 09.00 Uhr,
in den Sitzungssaal der Vereinigte Filzfabriken AG, Giengener Weg 66, 89568 Hermaringen-Gerschweiler,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 und ferner des
erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
sowie des Berichtes des Aufsichtsrats
Die genannten Unterlagen können im Internet über die Homepage der Gesellschaft
und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Giengener Weg 66, 89568 Hermaringen-Gerschweiler, Tel. 07322/144-101, eingesehen
werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich
sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 134. Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 6 der Satzung aus zwei Vertretern
der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat für eine Amtsperiode gemäß § 6 Absatz 1 Satz
2 und 3 der Satzung der Gesellschaft zu wählen:
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Herrn Dr. rer. pol. Christian Schäfer, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Wirth Systems GmbH, Fulda;
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Herrn Martin Schäfer, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer Wirth Fulda GmbH, Fulda.
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Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen beiden Herren nehmen jeweils folgende beiden Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien
im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: Mitglied des Verwaltungsrates der FIR Fulda SpA, Italien, und der Felt Industries
SA, Frankreich.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Herr Dr. Christian Schäfer erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Herren jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können (CG-Kodex Ziffer 5.4.1. Abs. 5 S. 1).
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TGS Audit & Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Würzburg, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes
nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, den Tag der Versammlung
nicht mitgerechnet, d.h. also auf den Beginn des Donnerstag, den 21. Juni 2018.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
den Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet, d.h. also bis zum Donnerstag, dem 05. Juli 2018, 24:00 Uhr, über
folgende Adresse zugehen:
Vereinigte Filzfabriken AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
Bedeutung des Nachweisstichtages:
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär
nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechtes bemisst sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Die
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab
dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte,
die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in
Textform.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per Post,
per Telefax oder elektronisch an folgende Anschrift übermittelt werden:
Vereinigte Filzfabriken AG Hauptversammlung Postfach 1620 89531 Giengen (Brenz) Telefax Nummer: 07322/144-102 E-Mail: info@vfg.de
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10 AktG, 125 Abs. 5 AktG)
oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung
vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten unsere Aktionäre, sofern sie Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der
Einzelheiten der Vollmacht mit diesen abzustimmen. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und weitere in § 135 AktG genannten
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die
Stimmabgabe nicht.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter als
Bevollmächtigte nach ihren Weisungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu
eine Vollmacht und besondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden. Hierfür kann auch der Vordruck verwendet
werden, der im Internet über die Homepage der Gesellschaft
abrufbar ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem
Ermessen ausüben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter
unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift per Post, per Telefax
oder per E-Mail bis spätestens Mittwoch, den 11. Juli 2018, 24:00 Uhr eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
notwendig sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134
Abs. 3 AktG).
RECHTE DER AKTIONÄRE
Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten
hierzu finden sich auch unter der Internetadresse
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, den Tag der Versammlung und
des Zugangs nicht mitgerechnet, und damit bis zum Montag, dem 11. Juni 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Das Verlangen ist an den
Vorstand zu richten. Wir bitten um Übersendung an folgende Adresse:
Per Post:
Vereinigte Filzfabriken AG Vorstand Hauptversammlung Postfach 1620 89531 Giengen (Brenz)
Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet unter
unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ veröffentlicht.
Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu bestimmten Tagesordnungspunkten
sowie Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 3 AktG Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Homepage der Gesellschaft www.vfg.de zugänglich machen,
wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, den Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet, also
bis zum Ablauf des Mittwoch, dem 27. Juni 2018, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu einem Vorschlag
von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an unten genannte Adresse übersandt
hat.
Gemäß § 127 AktG gelten diese Regelungen sinngemäß und mit den in § 127 AktG enthaltenen Einschränkungen für einen etwaigen
Wahlvorschlag eines Aktionärs.
Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft
unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3
AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 13 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht
für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu
beschränken.
Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft
unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ veröffentlicht.
Adresse für Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 AktG bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG bitten wir der Gesellschaft per Post, per Telefax
oder elektronisch an folgende Anschrift zu übersenden:
Vereinigte Filzfabriken AG Hauptversammlung Postfach 1620 89531 Giengen (Brenz) Telefax Nummer: 07322/144-102 E-Mail: info@vfg.de
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Gesellschaft sind dieser Einladung als Anlage beigefügt. Sie sind zudem über
die Homepage der Gesellschaft
unter dem Abschnitt ‘Investor Relations’ zugänglich und dort unter ‘Hauptversammlung’.
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen zur Hauptversammlung sind ab der Einberufung über die Homepage der Gesellschaft
unter dem Abschnitt ‘Investor Relations’ zugänglich und dort unter ‘Hauptversammlung’.
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Der Inhalt dieser Einberufung
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Eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll
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Die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
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Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
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Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht
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ANGABEN ZUM SITZ DER GESELLSCHAFT
Der Sitz der Gesellschaft ist Giengen an der Brenz.
MITTEILUNG ÜBER DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 31.500 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme, so dass 31.500 teilnahme- und stimmberechtigte Aktien bestehen. Jede teilnahmeberechtigte Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
Giengen (Brenz), im Mai 2018
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Der Vorstand
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Anlage zur Einladung 134. Hauptversammlung am 12.07. 2018
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Vereinigte Filzfabriken AG
Ab dem 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihrer neuen
Fassung anzuwenden. Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinigte Filzfabriken AG und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zustehenden Rechte informieren.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Vereinigte Filzfabriken AG Giengener Weg 66 89568 Hermaringen-Gerschweiler E-Mail: info@vfg.de
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Den Datenschutzbeauftragten der Vereinigte Filzfabriken AG erreichen Sie per Post oder per Mail unter der o.g. Adresse des
Verantwortlichen mit dem Zusatz: Datenschutzbeauftragter
Welche Datenkategorien verarbeiten wir für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Vereinigte Filzfabriken AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des BDSG, der einschlägigen
Rechtsvorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie von weiteren maßgeblichen Rechtsvorschriften.
Die Aktien der Vereinigte Filzfabriken AG sind auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem nur rechnerischen Nennbetrag.
Die Vereinigte Filzfabriken AG verwendet Ihre personenbezogenen Daten zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Hierbei
handelt es sich insbesondere um die Durchführung von Hauptversammlungen. Diese Datenverarbeitung basiert auf der Rechtsgrundlage
Art. 6 Absatz 1 c) und Absatz 4 DSGVO in Verbindung mit dem Aktiengesetz.
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten auch aufgrund weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Vorgaben, aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Sofern Sie beispielsweise den von der
Gesellschaft zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Daten,
die dem Nachweis der Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134
Absatz 3 Satz 5 AktG). Für die Verarbeitung der Daten bildet der Art. 6 Absatz 1 c) DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage.
Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen darüber vorher informiert.
An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre Daten ggf. weiter?
Externe Dienstleister:
Zur technischen Abwicklung der Hauptversammlung bedient sich die Vereinigte Filzfabriken AG auch externer Dienstleister. Beispiele
für Dienstleister, die wir in diesem Zusammenhang beauftragen, sind solche für Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes,
ferner Dienstleister für die Veröffentlichung der HV-Einladung nebst zugehörigen Unterlagen sowie Notariat und Anwaltskanzlei.
Weitere Empfänger:
Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, soweit dies zur
Erfüllung gesetzlicher Pflichten geboten ist. Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, können andere Aktionäre der Vereinigte
Filzfabriken AG nach § 129 AktG die im aktienrechtlich vorgeschriebenen Teilnehmerverzeichnis zu Ihrer Person erfassten Daten
einsehen. Ferner kann die Vereinigte Filzfabriken AG beispielsweise auch beim Überschreiten gesetzlich vorgegebener Stimmrechtsschwellen
zur Übermittlung von personenbezogenen Daten verpflichtet sein. Eine solche Verpflichtung kann bei Vorliegen der jeweiligen
gesetzlichen Voraussetzungen etwa auch gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanzbehörden oder
gegenüber Strafverfolgungsbehörden bestehen.
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und soweit
nicht andere gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Entsprechende Nachweis-
und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung.
Sofern rechtliche Ansprüche von Ihnen geltend gemacht werden oder von der Vereinigte Filzfabriken AG erhoben werden, führt
dies zu einer Speicherung der personenbezogenen Daten. Grundsätzlich dient dies zur Klärung der Ansprüche und der Durchsetzung
in Einzelfällen. Auf Basis der gesetzlichen Verjährungsrechtsgrundlagen kann dies zu einer Speicherung von drei bis dreißig
Jahren führen. Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen anfallen, beträgt die Speicherdauer
regelmäßig bis zu drei Jahre. Sofern möglich, werden Ihre personenbezogenen Daten anonymisiert.
Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie
unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht
auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Widerspruchsrecht
Werden Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung jederzeit unter der oben
angegebenen Adresse widersprechen, sofern sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung
entgegenstehen. Die Datenverarbeitung wird dann beendet, es sei denn, die Gesellschaft kann zwingende schutzwürdige Gründe
für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder sofern
die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren?
Sie haben die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten siehe oben) oder auch an eine Datenschutzaufsichtsbehörde
zu wenden.
Die für die Vereinigte Filzfabriken AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
Hausanschrift: Königstraße 10 a 70173 Stuttgart
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Postanschrift: Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart
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Stand dieser Information: Mai 2018
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