United Internet AG
Montabaur
ISIN DE0005089031
Einladung zur Hauptversammlung 2019
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Donnerstag, den 23. Mai 2019, ab 11.00 Uhr, in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für
die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass der Ausgang der derzeit laufenden Auktion zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen
in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz (‘5G-Frequenzversteigerung‘) und die im Falle einer erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen erforderlichen zusätzlichen Investitionen Auswirkungen
auf die Verwendung des Bilanzgewinns haben werden:
2.1 |
Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Gesellschaft, im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung
bis zum 20. Mai 2019 Frequenzen ersteigert hat, lautet der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt:
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‘Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United Internet
AG in Höhe von EUR 2.579.262.280,97 wie folgt zu verwenden:
* |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stückaktie (insgesamt dividendenberechtigte 200.297.010 Stückaktien). Der vorgeschlagene Betrag orientiert sich an der in § 254 Abs. 1 AktG vorausgesetzten Mindestdividende.
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EUR 10.014.850,50
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* |
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR 2.569.247.430,47′ |
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2.2 |
Für den Fall, dass die Drillisch Netz AG im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung bis zum 20. Mai 2019 keine Frequenzen ersteigert
hat, lautet der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt:
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‘Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United Internet
AG in Höhe von EUR 2.579.262.280,97 wie folgt zu verwenden:
* |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,90 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stückaktie (insgesamt dividendenberechtigte 200.297.010 Stückaktien)
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EUR 180.267.309,00
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* |
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR 2.398.994.971,97′ |
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Jeder der beiden alternativen Gewinnverwendungsvorschläge berücksichtigt die 4.702.990 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses
durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis
zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung
bei unveränderter Ausschüttung je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 28. Mai 2019, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den
Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste
Quartal des Geschäftsjahrs 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Zweigniederlassung
Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie – sofern eine
solche erfolgt – für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie das erste Quartal
des Geschäftsjahres 2020 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 205.000.000. Es ist
eingeteilt in 205.000.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich somit auf 205.000.000. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand hielt die United
Internet AG 4.702.990 eigene Aktien, aus denen der United Internet AG keine Rechte zustehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2019, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen
sind. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.
Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Aktionäre,
die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.
Aktionäre die sich für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu ihr selbst gewähltes Zugangspasswort.
Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt.
Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift
United Internet AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Fax-Nr. 089 309037-4675, hv2019@united-internet.de
erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit
dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt, sofern sie sich nicht für den elektronischen Einladungsversand
registriert haben. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular bzw. der
Einladungsmail oder den diesbezüglichen Angaben auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019.
Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal
auf der Internetseite der Gesellschaft anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken
bzw. sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. Wir bitten unsere Aktionäre, die Eintrittskarten zur Hauptversammlung mitzubringen.
Der Erhalt und die Vorlage einer Eintrittskarte sind jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dienen lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Die Stimmkarten werden
vor der Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen
Gründen können vom 17. Mai 2019, 00:00 Uhr bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 16. Mai 2019, 24:00 Uhr.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für ihr Recht zur Teilnahme und das Stimmrecht
ist jedoch entscheidend, dass die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen
sind. Für den Umfang ihres Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben lassen.
In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) und können der Gesellschaft über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt werden.
Dafür verwenden Aktionäre ihre Zugangsdaten, die ihnen wie oben beschrieben mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt
wurden. Für die Übermittlung des Nachweises stehen die für die Anmeldung genannten Adressen (postalische Anschrift, Faxnummer
und E-Mail-Adresse) ebenfalls zur Verfügung.
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular übersandt, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden
kann. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen gesondert zugesandt und ist außerdem im Internet
unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels
des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen
oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen.
Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung.
Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als Widerruf einer zuvor erteilten
Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Widerruf in der erforderlichen Form
zu erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die Gesellschaft hält auf der Hauptversammlung für die Aktionäre vorbereitete
Widerrufsformulare bereit.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Weisungen zu Verfahrensfragen nehmen
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge
zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem
Ermessen ausüben. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine
fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Vollmachten und Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
sind nur wie folgt möglich:
(i) |
unter dem Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich Investor Relations/
Hauptversammlung/2019 nur bis zum 23. Mai 2019, 12.00 Uhr;
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(ii) |
unter der für die Anmeldung genannten postalischen Adresse nur bis zum 22. Mai 2019, 24.00 Uhr;
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(iii) |
unter der für die Anmeldung genannten Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 23. Mai 2019, 12.00 Uhr.
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Im Übrigen stehen dafür am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung auch die Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden
sich auf den hierzu vorgesehenen Formularen im Internet unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zusammen mit weiteren Informationen zur Hauptversammlung.
Rechte der Aktionäre
(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
1. Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum
Ablauf des 22. April 2019, 24.00 Uhr schriftlich zugehen:
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United Internet AG Investor Relations Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur Fax-Nr. 02602 96-1013
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Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/ Hauptversammlung/2019 zur Verfügung.
2. Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Bis zum Ablauf des 8. Mai 2019, 24.00 Uhr der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 unverzüglich zugänglich gemacht:
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United Internet AG Investor Relations Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur Fax-Nr. 02602 96- 1013 investor-relations@united-internet.de
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Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen
gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zur Verfügung.
3. Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von
Abschlussprüfern zu machen, soweit Gegenstand der Tagesordnung eine Wahl ist.
Bis zum Ablauf des 8. Mai 2019, 24.00 Uhr der Gesellschaft unter der in Ziffer 2 genannten Adresse zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden
den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 unverzüglich zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß
§§ 127 Satz 1 i.V.m. 126 Abs. 2 und 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zur Verfügung.
4. Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit
ihr verbundenen Unternehmen, die Lage des United Internet-Konzerns und der in den United Internet-Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zur Verfügung.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Der Inhalt der Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich
zu machende Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2019 zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre
Die United Internet AG verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten
der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien der United Internet AG sind Namensaktien.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft und die Führung
des Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c)
DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. sowie i.V.m. § 67 AktG. Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung
stellen, erhält die United Internet AG diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen
Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der United Internet AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die
Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich
zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung
teilnehmen, insbesondere über das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter
einsehbar.
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere
wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die
Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten
der United Internet AG unter:
United Internet AG Der Datenschutzbeauftragte Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur info@united-internet.de
Montabaur, im April 2019
United Internet AG
Der Vorstand
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