TTL Information Technology AG
München
ISIN DE0007501009 (Wertpapier Kenn-Nr. 750 100)
Einladung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 26. August 2010 um 11.00 Uhr
im Münchner Künstlerhaus, Lenbachplatz 8, 80333 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes
des Vorstands sowie des Berichtes des Aufsichtsrats der TTL Information
Technology AG für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4
HGB
Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
http://www.ttl-ag.de/downloads veröffentlicht und können dort eingesehen
werden. Sie werden ferner jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich
und kostenlos zugesandt.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die SUSAT & PARTNER OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2010 zu bestellen.
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5. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung
und Teilnahme der Hauptversammlung in Anpassung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in der Fassung vom
30. Juli 2009
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG) vom 30. Juli 2009 haben sich die gesetzlichen Regelungen zur
Berechnung der Frist für die Einberufung der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte geändert. Zur Anpassung
an diese Änderungen soll § 15 Abs. 3 der Satzung und § 19 Abs. 2 der
Satzung angepasst werden.
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5.1 |
Änderung von § 15 der Satzung (Ort und Einberufung)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 15 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst.
‘(3) |
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt, soweit das Gesetz
keine abweichende Frist bestimmt, durch Bekanntmachung im elektronischen
Bundesanzeiger mit einer Frist von mindestens dreißig Tagen vor dem
Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 16 der Satzung
anzumelden haben. Die Einberufungsfrist berechnet sich nach den gesetzlichen
Regelungen’.
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5.2 |
Änderung von § 19 der Satzung (Stimmrecht)
§ 19 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst.
‘(2) |
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der vom Gesetz bestimmten Form.
In der Einberufung kann demgegenüber eine Erleichterung bestimmt werden.’
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Ausliegende Unterlagen
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende
Unterlagen in den Geschäftsräumen der TTL Information Technology AG,
Elisabethstraße 91, 80797 München, zu den üblichen Geschäftszeiten
zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen:
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Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG und der
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009, der zusammengefasste Lage-
und Konzernlagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009 und der erläuternde Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB.
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Die vorbezeichneten Unterlagen können vom Tage der Einberufung
der Hauptversammlung an auch unter der Internetadresse www.ttl-ag.de/downloads
eingesehen werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht
der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.
Übersendungsverlangen können an folgende Adresse gerichtet werden:
TTL Information Technology AG Elisabethstraße 91 80797
München Telefon: 089/381611-0 Telefax: 089/391592 ir@ttl-ag.de www.ttl-ag.de
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine
von dem depotführenden Institut in Textform erstellte in deutscher
oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und bestätigen,
dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
d.h. am 05. August 2010 um 0:00 Uhr (MESZ), Aktionär der Gesellschaft
waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens
zum Ablauf 19. August 2010 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein:
TTL Information Technology AG c/o Landesbank
Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
Die Anmeldungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform und haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes
Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen
und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende
Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung
des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse
vornehmen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung eingeteilt in 6.550.000 auf den Inhaber lautende
Aktien (Stückaktien). Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte am
Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt damit 6.550.000.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder
Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss.
Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter http://www.ttl-ag.de zum
Herunterladen zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner
kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachstehende
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
TTL Information Technology AG c/o Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: 49 (0) 89 – 889 69 06-55 E-Mail: ir@ttl-ag.de
Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum
zu. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird
und steht auch unter http://www.ttl-ag.de zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft müssen spätestens
bis zum Ablauf des 25. August 2010 bei der vorstehenden Adresse, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und
in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung
des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis
26. Juli 2010, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen
an folgende Adresse:
TTL Information Technology AG c/o Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: 49 (0) 89 – 889 69 06-55 E-Mail: ir@ttl-ag.de
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden,
soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich
nach Zugang im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetseite http://www.ttl-ag.de/downloads
veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126
Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich
an folgende Adresse zu richten:
TTL Information Technology AG c/o Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: 49 (0) 89 – 889 69 06-55 E-Mail: gegenantraege@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns
bis zum 11. August 2010, 24.00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem
Eingang im Internet unter www.ttl-ag.de veröffentlichen, sofern die
gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
München, im Juli 2010
TTL Information Technology AG
– Der Vorstand –
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