DGAP-News: SURTECO GROUP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
20.05.2019 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SURTECO GROUP SE
Buttenwiesen
ISIN: DE0005176903 WKN: 517690
Einladung zur Hauptversammlung 2019
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 27. Juni 2019, um 10.00 Uhr (Einlass: ab 9:00 Uhr) im
Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Straße 5 80333 München
beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO GROUP
SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs
(HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr
2018, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt
und den Konzernabschluss gebilligt hat. Eine Beschlussfassung ist daher gesetzlich nicht erforderlich.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von Euro (EUR) 8.528.152,05 wie folgt
zu verwenden:
– |
Zahlung einer Dividende von EUR 8.528.152,05. Auf die ausgegebenen 15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende von EUR 0,55 je Stückaktie
entsprechend einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.
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Die Dividende ist am 2. Juli 2019 zahlbar.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung aller Vorstände entscheiden zu lassen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung aller Aufsichtsräte entscheiden
zu lassen.
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit von Herrn Björn Ahrenkiel als Mitglied des Aufsichtsrats der SURTECO GROUP SE endet mit Beendigung der Hauptversammlung
am 27. Juni 2019.
Herr Dr. Markus Miele hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni
2019 niedergelegt.
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5.1 |
Wahl eines Nachfolgers für Herrn Björn Ahrenkiel
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von Herrn Björn Ahrenkiel Herrn Jörg Wissemann, wohnhaft in Schlossborn, Diplom-Betriebswirt,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt, sofern die Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt.
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Wissemann verfügt über keine weiteren Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Der Lebenslauf von Herrn Wissemann findet sich in der Anlage
zu dieser Tagesordnung.
Herr Wissemann ist unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Wissemann ist der Lebensgefährte
von Frau Ricarda Bausch, die Aktionärin der Gesellschaft und Mitglied des Aktienpools SURTECO ist. Im Übrigen bestehen zwischen
Herrn Wissemann und den Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den Organen der SURTECO GROUP SE und einem die SURTECO GROUP
SE kontrollierenden Aktionär keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass Herr Wissemann den
zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
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5.2 |
Wahl eines Nachfolgers für Herrn Dr. Markus Miele
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von Herrn Dr. Markus Miele Herrn Tobias Pott, wohnhaft in Gütersloh, Betriebswirt (BA),
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt, sofern die Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt.
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Pott verfügt über keine weiteren Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Der Lebenslauf von Herrn Pott findet sich in der Anlage
zu dieser Tagesordnung.
Herr Pott ist unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Pott ist der Neffe von Frau
Christa Linnemann, die Aktionärin der Gesellschaft und Mitglied des Aktienpools SURTECO ist. Im Übrigen bestehen zwischen
Herrn Pott und den Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den Organen der SURTECO GROUP SE und einem die SURTECO GROUP SE kontrollierenden
Aktionär keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass Herr Pott den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
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5.3 |
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober
2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 2001, Seite 1 (nachfolgend
auch ‘SE-Verordnung’ genannt) in Verbindung mit § 95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 Absatz (1) der Satzung. Danach
besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sich nicht aus der Vereinbarung
nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) über die Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt. Aufgrund der Vereinbarung vom
13. Februar 2007 nach dem SEBG werden drei Mitglieder des Aufsichtsrats von Betriebsräten des SURTECO-Konzerns nach näherer
Maßgabe der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt. Die Hauptversammlung hat demgemäß die Möglichkeit,
insgesamt sechs Mitglieder des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen.
Die Gesellschaft unterliegt weder dem Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen Mitbestimmungsgesetzen.
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6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
a) |
Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
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b) |
Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
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Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Über die Beschlüsse zu a) und b) soll einheitlich abgestimmt werden.
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II. |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft nominal EUR 15.505.731,00. Es ist
eingeteilt in 15.505.731 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Sämtliche Stückaktien
sind Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
bestehen somit insgesamt 15.505.731 Stimmen.
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2. |
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts; Nachweisstichtag
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2019 in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei nachstehender
Adresse angemeldet haben:
SURTECO GROUP SE c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Fax +49 (0) 69/136 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Die Aktionäre müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Dazu ist bis zum Ablauf des 20. Juni 2019 ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut
erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz beizubringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 6. Juni 2019 (Nachweisstichtag)
beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich vom Veräußerer bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
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3. |
Stimmrechtsvertretung
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3.1 |
Bevollmächtigung eines Dritten
Der Aktionär kann seine Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl ausüben lassen. Zur Erteilung der Vollmacht
kann das auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der depotführenden Bank eingehen. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Übermittlung
der Vollmacht und einen Widerruf der Vollmacht steht den Aktionären folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur Verfügung:
SURTECO GROUP SE Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 86647 Buttenwiesen Fax +49 (0) 8274/9988-505 E-Mail: HV@surteco.com
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 des Aktiengesetzes (AktG)
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis kraft Gesetzes nicht.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form
der Vollmacht verlangen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 oder Abs.
10 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine
mögliche Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
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3.2 |
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Es kann hierzu das auf der Vorderseite der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Den Aktionären steht für die Übermittlung einer solchen Vollmacht und deren
Widerruf folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur Verfügung:
SURTECO GROUP SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Postalisch, per Fax oder per E-Mail übersandte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens
zum Ablauf des 25. Juni 2019, 24.00 Uhr, unter der vorstehenden Anschrift eingegangen sein. Wir bitten um Verständnis, dass
später eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt werden können.
Die persönliche Erteilung von Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung
ist vor Ort ab 9.00 Uhr bis zum Beginn der Abstimmung möglich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
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4. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Artikeln 53 und 56 der SE-Verordnung, § 50 Abs. 2
des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) und § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital
entsprechend 500.000 Stückaktien erreichen, können gemäß Artikeln 53, 56 SE-Verordnung in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG
und § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die gewünschten
Tagesordnungspunkte müssen (gegebenenfalls in Form eines oder mehrerer Beschlussgegenstände) so präzisiert werden, dass der
Vorstand diese nach den Anforderungen des § 124 AktG bekannt machen kann. Ein Nachweis, dass der Aktionär die Aktien mindestens
90 Tage vor dem Antrag erworben hat und hält (§ 122 AktG), ist nicht erforderlich, weil die SE-Verordnung als höherrangiges Recht eine solche Vorgabe nicht enthält.
Ergänzungsanträge nebst Begründung oder Beschlussvorlagen müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2019
schriftlich unter
SURTECO GROUP SE Vorstand Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 86647 Buttenwiesen
zugegangen sein.
Soweit die rechtzeitig eingegangenen Ergänzungsanträge bekanntmachungspflichtig sind, werden sie unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet, auf der Internetseite der Gesellschaft (nachfolgend
Ziffer 7) zugänglich gemacht und zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher Weise bekannt gemacht.
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5. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 53 SE-Verordnung und §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung
zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
SURTECO GROUP SE Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 86647 Buttenwiesen Fax +49 (0) 8274/9988-505 E-Mail: HV@surteco.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 12. Juni 2019, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden
Adresse zugehen, werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens einschließlich des Namens des Aktionärs und der etwaigen Begründung
unter der Internetadresse der Gesellschaft (nachfolgend Ziffer 7) veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden in gleicher Weise bekannt gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge, kann der Vorstand die Gegenanträge und
ihre Begründungen zusammenfassen.
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der
Gesellschaft innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG zugesandt wurde. Umgekehrt muss ein bereits zuvor der Gesellschaft
übersandter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt werden, selbst wenn er zuvor zugänglich
gemacht wurde.
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6. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß Artikel 53 SE-Verordnung und § 131 Abs. 1 AktG
Nach Artikel 53 SE-Verordnung und § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Der
Vorsitzende der Hauptversammlung ist nach § 17 Abs. 3 der Satzung ferner ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken. Dabei soll sich der Vorsitzende der Hauptversammlung davon leiten lassen, dass die Hauptversammlung
in angemessener und zumutbarer Zeit abgewickelt wird. Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft (nachfolgend Ziffer 7).
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7. |
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach Artikel 53 SE-Verordnung in Verbindung mit § 124a AktG zugänglich
sind
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie die weiteren
Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
über den Link ‘Investor Relations’ und den Link ‘Hauptversammlung’. Auf dieser Internetseite werden auch die vom Versammlungsleiter
festgestellten Abstimmungsergebnisse einschließlich der Angaben gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2 AktG innerhalb der gesetzlichen
Frist veröffentlicht.
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können neben der Internetseite der Gesellschaft auch in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Johan-Viktor-Bausch-Straße 2, 86647 Buttenwiesen, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch kostenfrei zugesandt. Ferner werden die Unterlagen auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
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Buttenwiesen, im Mai 2019
Der Vorstand
Anlage zum Tagesordnungspunkt 5.1
Name |
Jörg Wissemann |
Jahrgang |
1964 |
Nationalität |
Deutsch |
Familienstand |
Geschieden |
Abschluss |
Diplom-Betriebswirt |
Wohnort |
Schlossborn |
Beruflicher Werdegang
2017 bis heute
|
MSU Consulting GmbH, Bad Homburg Geschäftsführer |
2013 – 2017
|
CONSALES & Associates, Glashütten/Ts. Inhaber und Geschäftsführer |
2008 – 2012
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CMC ConMore Corporation, ConMore Consulting GmbH, Wiesbaden Geschäftsführender Gesellschafter |
2006 – 2008
|
USG People, Almere NL: Unique Personalservice GmbH, München Unique Outsourcing GmbH Geschäftsführer |
1998 – 2006
|
Hertz Autovermietung GmbH, Eschborn Geschäftsführer Marketing & Vertrieb |
1996 – 1998
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Hertz Europe Ltd, London Director Corporate Sales EAME |
1994 – 1996
|
Hertz Autovermietung GmbH, Eschborn, Verkaufsleiter Travel & Tours |
1993 – 1994
|
KLM Royal Dutch Airlines, Air France, Neu-Isenburg Koordinator Marketing & Sales |
1992 – 1993
|
Karstadt Konzern: NUR Touristic GmbH (heute Thomas Cook), Oberursel Koordinator Kapazitätsmanagement, Bereich Vertrieb Flug Nah |
Ausbildung & Studium
1988 – 1992
|
Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Bochum Studienschwerpunkte: Marketing und Außenwirtschaft Abschluss: Diplom Betriebswirt General Management für Executives, Management School St. Gallen
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1984 – 1987
|
Kaufmännische Ausbildung Abschluss: Reiseverkehrskaufmann |
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Fremdsprachen
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Englisch präsentations- und verhandlungssicher, Spanisch |
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Sonstige Tätigkeiten
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Lehrbeauftragter an der Hochschule Worms: MBA Programm |
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Mountain Guide für den Deutschen Alpenverein (DAV) IMM – Initiative Markenhersteller und Mittelstand, Dornburg
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Kernkompetenzen
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Strategische und operative Unternehmensführung, Marketing & Vertrieb |
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Industrieübergreifende Beratungserfahrung und Methodenkompetenz |
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Umsetzung von Turnarounds und PMI’s |
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Führung von großen Teams, Niederlassungen und Landesgesellschaften |
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Agiles Projekt-, Innovations- und Prozessmanagement (Scrum, Blue Ocean, Design Thinking) |
Anlage zum Tagesordnungspunkt 5.2
Name |
Tobias Pott |
Jahrgang |
1976 |
Nationalität |
Deutsch |
Familienstand |
Verheiratet, 3 Kinder |
Abschluss |
Betriebswirt (BA) |
Wohnort |
Gütersloh |
Beruflicher Werdegang
2018 – jetzt
|
Geschäftsführender Gesellschafter Boxenstopp Reifen GmbH, Halle/Westf. |
2015 – jetzt
|
Geschäftsführender Gesellschafter A. Jühe Reifengroßhandel GmbH, Lage |
2002 – jetzt
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Geschäftsführender Gesellschafter Reifen Pott Autoservice GmbH |
2000 – 2002
|
Assistenz der Geschäftsführung Reifen Pott Autoservice GmbH, Gütersloh |
1999 – 2000
|
Div. Praktika im deutschen Reifenhandel und Michelin South Carolina, USA |
1996 – 1999
|
Industriekaufmann und BWL-Studium, Continental AG Hannover |
Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beiratspositionen
2008 – 2015
|
Beiratsmitglied Servicequadrat GmbH & Co. KG, Dieburg |
2007 – 2015
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stellv. Beiratsvorsitzender team-Reifen-Union TST KG, Isernhagen |
Fremdsprachen
Englisch
Mitgliedschaften
Bundesverband Reifen- und Vulkaniseurhandwerk e.V. Bonn, Industrie- und Handelsclub Ostwestfalen-Lippe e.V. Bielefeld
Kernkompetenzen
Strategische und operative Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen, Kundenmanagement, Personalwesen und Mitarbeitercoaching,
IT
Informationen zum Datenschutz
(Informationspflicht laut Artikel 13 und 14 DSGVO)
Die SURTECO GROUP SE verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen
Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf
Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig,
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die SURTECO GROUP SE ist rechtlich verpflichtet,
die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung
anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die SURTECO GROUP SE verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
SURTECO GROUP SE Johan-Viktor-Bausch-Str. 2 86647 Buttenwiesen Phone +49 (0) 8274 9988 0 E-Mail: info@surteco-group.com
Den Datenschutzbeauftragten der SURTECO GROUP SE erreichen Sie unter folgender Adresse:
Dr. Catrin Kollmann Johan-Viktor-Bausch-Str. 2 86647 Buttenwiesen Phone +49 (0) 8274 / 99 88 0 E-Mail: datenschutz@surteco-group.com
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch
Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der SURTECO GROUP SE zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung
der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister (wie etwa HV-Agenturen,
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung
der Dienstleistung notwendig ist.
Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung
der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die
Hauptversammlung erforderlich.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft
zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art.
17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf ‘Datenportabilität’). Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach Phone +49(0)981-53-1300, Fax +49(0)981-53-1206 datenschutz@reg-mfr.bayern.de; http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
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