SÜSS MicroTec SE
SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: SÜSS MicroTec SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.suss.com/hv2020
|
SÜSS MicroTec SE |
|
E-Mail: suss@better-orange.de |
Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bis zum Tag der virtuellen Hauptversammlung (einschließlich) auch über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse
http://www.suss.com/hv2020
erbracht werden. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts”.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.
Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht jedoch per Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, für die Ausübung des Stimmrechts die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts’ erforderlich.
Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.suss.com/hv2020
zum Download bereit.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch oder per E-Mail bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:
SÜSS MicroTec SE |
|
oder E-Mail: suss@better-orange.de |
Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.suss.com/hv2020
erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts”.
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen auch per Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Auch hierfür ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts’ genannten Bestimmungen erforderlich. Ein Formular, das für die Briefwahl verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht ferner unter
http://www.suss.com/hv2020
zum Download bereit.
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann postalisch oder per E-Mail bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:
SÜSS MicroTec SE |
|
oder E-Mail: suss@better-orange.de |
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.suss.com/hv2020
erfolgen. Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts”.
Für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme insgesamt auch als Briefwahlstimme für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre der SÜSS MicroTec SE sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 20. Mai 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.suss.com/hv2020
verfolgen. Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts’ genannten Bestimmungen erforderlich. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts”.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts”.
Angabe zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Covid-19 AuswBekG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i.V. m. § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der SÜSS MicroTec SE zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 5. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an
SÜSS MicroTec SE |
|
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): ir@suss.com |
zu übersenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) sind nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am 5. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern machen. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Wahlvorschläge sind nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn diese der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am 5. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
SÜSS MicroTec SE |
|
E-Mail-Adresse: ir@suss.com |
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung hierzu unter der Internetadresse
http://www.suss.com/hv2020
veröffentlicht.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, sofern sich der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär gemäß den oben im Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts’ genannten Bestimmungen fristgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet hat und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist.
Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG
Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben die Aktionäre die Möglichkeit, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Hierfür ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts’ genannten Bestimmungen erforderlich.
Der Vorstand entscheidet gem. Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand hat nicht alle Fragen zu beantworten; er kann insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionellen Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.suss.com/hv2020
zu beantworten.
Fragen sind bis spätestens 18. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) unter Angabe des Namens oder der Aktionärsnummer sowie unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.suss.com/hv2020
einzureichen.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der virtuellen Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur virtuellen Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
SÜSS MicroTec SE |
|
E-Mail-Adresse: ir@suss.com |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter
http://www.suss.com/hv2020
die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG, i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 Covid-19 AuswBekG sowie den §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 Covid-19 AuswBekG zugänglich. Dort werden nach dem Ende der virtuellen Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die SÜSS MicroTec SE verarbeitet als “Verantwortlicher” im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer virtuellen Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Aktiennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die SÜSS MicroTec SE diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die SÜSS MicroTec SE.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 67, 123, 129, 135 AktG und den Art. 52 ff. SE-VO.
Zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt die SÜSS MicroTec SE verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der SÜSS MicroTec SE. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der virtuellen Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der SÜSS MicroTec SE geltend machen:
SÜSS MicroTec SE |
Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SÜSS MicroTec SE ist wie folgt erreichbar:
Dr. Sebastian Kraska |
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5
Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
a) Dr. David Robert Dean
Aktuelle Position
Mitglied in diversen Aufsichts- und Beiräten, teils als deren Vorsitzender, sowie unabhängiger Unternehmensberater und Mentor
Persönliche Daten
Alter: | 61 Jahre |
Wohnort: | Feldafing, Deutschland |
Geburtsort: | Finedon, UK |
Nationalität: | Britisch und Deutsch |
Beruflicher Werdegang
seit 2014: | Unabhängiger Unternehmensberater und Mentor |
2015-2016: Berater der Samsung Electronics Europe, London, UK | |
Seit 2014: Senior Advisor der Boston Consulting Group, München, Deutschland | |
Seit 2014: Mentor für diverse Tech-Startups i.R.v. UnternehmerTUM, dem Zentrum für Innovation und Gründung der TU München | |
1985-2013: | The Boston Consulting Group, München, Deutschland, u.a. Senior Partner (2002-2013) sowie Head of Technology & Telecoms Practice (Global Head 2000-2006) |
1983: | State University of New York, Stony Brook, NY, USA, Gastforscher |
1982-1985: | Institut für Theoretische Physik Universität Gießen, Deutschland, Postdoc-Forschungsassistent |
Ausbildung
1983: | Oriel College / Universität Oxford, UK, Studium der Physik (Master of Arts) |
1982: | Oriel & Wolfson Colleges / Universität Oxford, UK, Promotion zum Doktor der Theoretischen Kernphysik (Dr. Phil.) |
1976-1979: | Oriel College/ Universität Oxford, UK, Studium der Physik (Bachelor of Arts) |
Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
Dr. David Dean ist ein erfahrener Unternehmensberater und Aufsichtsrat. Über mehr als 30 Jahre hinweg hat Dr. Dean auf Führungsebene mit globalen Technologieunternehmen erfolgreich an deren Strategie- und Unternehmensentwicklung gearbeitet. Zwischen 1994 und 2013 hat Dr. Dean als Partner (ab 2002 als Senior Partner) im Bereich ‘Technology & Telecoms” der Boston Consulting Group gearbeitet und zwischen 2000 und 2006 die weltweite Verantwortung für dieses Geschäft inne gehabt. Seine Arbeit mit führenden Technologieunternehmen umfasste u.a. Innovationsthemen, Organisation, sowie Fragen der operativen Effizienz. Dank seines Physikstudiums mit anschließender Promotion verfügt Dr. Dean daneben über ein tiefgehendes technologisches Verständnis. Dr. Dean bringt seine breite Erfahrung heute u.a. als unabhängiger Berater sowie Aufsichts- oder Beirat in Unternehmen ein. Als Mitglied in diversen Bei- und Aufsichtsräten, beispielsweise innerhalb der Axiata Group, einem in Süd- und Südostasien tätigen Telekommunikationsunternehmen, oder für das Kaiteki Institut der Mitsubishi Chemical Holding, beschäftigt sich Dr. Dean sowohl mit strategischen Fragen als auch mit der nachhaltigen Wertschöpfung unter herausfordernden wirtschaftlichen Bedingungen. Dr. Dean spricht sowohl Deutsch als auch Englisch fließend.
b) Jan Smits
Aktuelle Position
Unabhängiger Unternehmensberater
Persönliche Daten
Alter: | 65 Jahre |
Wohnort: | Heeze, Niederlande |
Geburtsort: | Schaesberg, Niederlande |
Nationalität: | Niederländisch |
Beruflicher Werdegang
seit 2019: | Unabhängiger Unternehmensberater |
aktuell für Bambi Medical BV sowie diverse Beteiligungsunternehmen | |
1997-2019: | ASML Holding N.V., Niederlande, diverse Führungspositionen, zuletzt Executive Vice President des Geschäftsbereichs Strategie Sourcing & Procurement (2016-2019), Direktor der ASML Niederlande (2014-2019) sowie Mitglied des Executive Committees (2010-2019) |
1983-1997: | Philips Electronics, Niederlande, Zuständiger für die Planung und Errichtung mehrerer Entwicklungs- und Produktions-Fabs. Zuletzt Program Director Equipment and Infrastructure MOS4 der Philips Semiconductor Inc (heute NXP Semiconductors NV, Niederlande) |
1982-1983: | Konings N.V., Niederlande, Technischer Leiter |
1980-1983: | Technische Universität Eindhoven, Niederlande, Auftragsforscher |
Ausbildung
2013: | Wharton Business School, Philadelphia, PY, USA, Advanced Management Program |
1972-1979: | Technische Universität Eindhoven, Niederlande, Studium des Maschinenbaus (Master Degree) |
Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
Jan Smits verfügt über profunde Erfahrung in der Unternehmensleitung in der Halbleiterindustrie. Im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn besetzte Herr Smits diverse Führungspositionen in etablierten Technologieunternehmen, zuletzt bei der ASML Holding in den Niederlanden, wo er insgesamt rund 22 Jahre tätig war. ASML ist mit knapp 25.000 Mitarbeitern der weltweit größte Anbieter von Lithografiesystemen für die Halbleiterindustrie. Bis zum Jahr 2019 hielt Herr Smits hier neben der Leitung des Geschäftsbereichs Strategischer Einkauf auch die Positionen als Direktor der ASML Niederlande sowie als Mitglied des Executive Committees der ASML Holding inne und eignete sich eine umfassende Sicht und tiefgehendes Verständnis im Bereich Halbleiteranlagenbau an. Davor war Herr Smits als Leiter des Lithographie-Geschäftsbereichs ‘Deep UV” bei ASML tätig. Als Miterfinder ist Herr Smits zudem Patentinhaber des US Patents ‘Lithographie Projection Method”. Neben dem strategischen Kunden- sowie Lieferantenmanagement gehören somit zu seinen Kernkompetenzen unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von Produktstrategien, Produktmanagement, Markteinführung neuer Systeme und Pre- / Post-Merger Management sowie Integration von strategischen Akquisitionen. Aufgrund seines Maschinenbaustudiums und seines beruflichen Werdegangs verbindet Herr Smits technologisches Verständnis, tiefgehende analytische Fähigkeiten und operative Führungserfahrung. Als unabhängiger Berater bringt Herr Smits seine Erfahrung heute in diversen Unternehmen ein. Herr Smits spricht Niederländisch, Deutsch und Englisch fließend.
Garching, im April 2020
SÜSS MicroTec SE
Der Vorstand