Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft
Stuttgart
– ISIN DE 0007306003 – Wertpapier-Kenn-Nummer 730 600
Einladung zur Hauptversammlung 2014
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 89. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Montag, den 30. Juni 2014, 11:00 Uhr, bei der BW-Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart, stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lage- und des Konzernlageberichts, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes
zum 30.06.2014.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, 70499 Stuttgart,
sowohl zum Abschlussprüfer für den Einzelabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 als auch für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30.06.2014 zu wählen.
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Achim Kern, der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft des Jahres 2010 in den Aufsichtsrat gewählt worden
ist, hat erklärt, sein Amt vor Ablauf seiner Amtszeit mit Wirkung zum Ablauf des 13.02.2014 niederzulegen. Das Amtsgericht Stuttgart hat daraufhin mit Beschluss vom 29.01.2014 Herrn Michael Nagel, Stv. Vorsitzender der Geschäftsführung
der LBBW Immobilien Management GmbH, mit Wirkung ab 14.02.2014 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. In der Aufsichtsratssitzung am 19.02.2014 wurde Herr Nagel zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Herr Bruno Möws, der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft des Jahres 2010 in den Aufsichtsrat gewählt worden
ist, hat erklärt, sein Amt vor Ablauf seiner Amtszeit mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30.06.2014 niederzulegen.
Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft sind hinsichtlich des ausgeschiedenen/ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds
Neuwahlen durchzuführen. Das Amt des Aufsichtsratsmitglieds Nagel als gerichtlich bestelltes Aufsichtsratsmitglied erlischt
mit Bestellung eines Nachfolgers für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Kern. Die Wahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit
der Aufsichtsratsmitglieder Kern und Möws, also für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2014 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, an Stelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Achim Kern für dessen verbleibende Amtszeit
Herrn Michael Nagel, Bad Homburg v. d. Höhe, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der LBBW Immobilien Management
GmbH, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, an Stelle des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Bruno Möws für dessen verbleibende Amtszeit
Herrn Bernhard Steffan, Remseck, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater bei Ebner Stolz, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat
zu wählen.
Die vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder des Aufsichtsrats der folgenden Gesellschaften im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz
5 Aktiengesetz:
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Herr Michael Nagel:
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft, Stuttgart,
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Industriehof-Aktiengesellschaft, Stuttgart.
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* |
Herr Bernhard Steffan: Herr Steffan ist kein Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines sonstigen Kontrollgremiums im Sinne
des § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz.
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Es ist vorgesehen, dass Herr Nagel im Falle einer Wahl durch die Hauptversammlung in der auf die Hauptversammlung folgenden
konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wird.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben (‘Anmeldung’) und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz (‘Nachweis’).
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 09. Juni 2014, 0:00 Uhr zu beziehen
(‘Nachweiszeitpunkt’). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien
nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts. Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens bis 23. Juni 2014, 24:00 Uhr in Textform in deutscher
oder englischer Sprache unter folgender Adresse eingehen:
Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft c/o Landesbank Baden-Württemberg 4027/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax-Nr. 0711/127-79256 E-Mail: HV-Anmeldung@lbbw.de.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann – aber nicht muss -, wird den Aktionären auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft Fritz-Elsas-Straße 31 70174 Stuttgart Telefax-Nr. 0711/2177-4212 E-Mail: info@bahnhofplatzgesellschaften.de.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende
E-Mail-Adresse:
info@bahnhofplatzgesellschaften.de
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben
elektronisch übermittelt wird.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme von vorstehendem Textformerfordernis – die Vollmacht weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten
Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht
abstimmen.
Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
so verlangten neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen,
dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Das Verlangen muss bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens
am Freitag, 30. Mai 2014, 24:00 Uhr schriftlich eingehen:
Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft Fritz-Elsas-Straße 31 70174 Stuttgart.
Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär einen mit einer Begründung versehenen Gegenantrag zu einem Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist einschließlich des Namens
des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend wiedergegebenen Adresse spätestens am Sonntag, 15. Juni 2014, 24:00 Uhr, eingeht. Ein Gegenantrag braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt; die Begründung braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Mehrere Gegenanträge zu demselben Gegenstand
der Beschlussfassung können zusammengefasst werden.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist einschließlich des Namens des Aktionärs
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend wiedergegebenen
Adresse spätestens am Sonntag, 15. Juni 2014, 24:00 Uhr, eingeht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht begründet zu
werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person und im Fall einer vorgeschlagenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung
nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Wir werden rechtzeitig eingehende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter
www.bahnhofplatzgesellschaften.de/hv/sag.htm zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft Fritz-Elsas-Straße 31 70174 Stuttgart Telefax-Nr. 0711/2177-4212 E-Mail: info@bahnhofplatzgesellschaften.de.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden,
ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bahnhofplatzgesellschaften.de/hv-unterlagen/sag.htm
zur Verfügung.
Zugänglich zu machende Unterlagen
Folgende Unterlagen, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf unserer
Internetseite www.bahnhofplatzgesellschaften.de/hv-unterlagen/sag.htm verfügbar:
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der festgestellte Jahresabschluss
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der gebilligte Konzernabschluss
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der Lage- und der Konzernlagebericht und
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der Bericht des Aufsichtsrats sowie
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der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
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Erläuterung zu TOP 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
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Erläuterung der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
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Formular für die Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte.
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Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a Aktiengesetz zugänglichen Informationen
Informationen nach § 124a Aktiengesetz zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bahnhofplatzgesellschaften.de/hv-unterlagen/sag.htm.
Die Abstimmungsergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung auf unserer Homepage unter www.bahnhofplatzgesellschaften.de
>> Schlossgartenbau-AG >> Abstimmungsergebnisse HV 2014 bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.460.000,00 und ist in 210.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt damit 210.000.
Stuttgart, 22. Mai 2014
Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Veranstaltungshinweise
Für die Teilnehmer der Veranstaltung besteht am Tag der Hauptversammlung die kostenlose Parkmöglichkeit im Parkhaus Königsbau,
Einfahrt Bolzstraße. Das bei der Einfahrt gezogene Parkticket wird am Aktionärsempfang gegen ein entwertetes Ausfahrticket
getauscht.
Anfahrt vom Rotebühlplatz kommend: Auf der Theodor-Heuss-Straße an der BW-Bank vorbei; nächste Querstraße rechts (Bolzstraße); rechts in das Parkhaus einfahren
Anfahrt vom Hauptbahnhof kommend: Auf der Theodor-Heuss-Straße Richtung Rotebühlplatz links einordnen und vor dem Rotebühlplatz wenden; auf der Theodor-Heuss-Straße
an der BW-Bank vorbei; nächste Querstraße rechts (Bolzstraße); rechts in das Parkhaus einfahren
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