PIERER Mobility AG
PIERER Mobility AG: Einladung zu der am Donnerstag, 29. April 2021 um 11:00 Uhr stattfindenden 24. ordentlichen Hauptversammlung
DGAP-News: PIERER Mobility AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PIERER Mobility AG Einladung I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE 1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung auch für diese ordentliche Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 29. April 2021 wird auf Grundlage von § 1 COVID-19-GesG in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als “virtuelle Hauptversammlung” durchgeführt. Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 29. April 2021 Aktionäre und deren Vertreter nicht physisch anwesend sein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 5230 Mattighofen, KTM Platz 1, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.pierermobility@hauptversammlung.at. 2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 29. April 2021 ab ca. 11:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.pierermobility.com (unter Investor Relations / Hauptversammlung) als virtuelle Hauptversammlung verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind. Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (“Teilnahmeinformation“) hingewiesen. Diese wird spätestens am 08. April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com zugänglich gemacht. II. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 8. Wahlen in den Aufsichtsrat III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 08. April 2021 im Internet unter www.pierermobility.com unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich und abrufbar: – Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (“Teilnahmeinformation“) – die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen – Vergütungsbericht – eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8. – Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 8. – Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter – Formulare für den Widerruf einer Vollmacht – Frageformular – vollständiger Text dieser Einberufung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Montag, dem 19. April 2021, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Link zur Erstellung einer Depotbestätigung nach § 10 a AktG (nur für depotführende Kreditinstitute): https://www.hauptversammlung.at/_hvatnew/coh.php?hv=5006&lang=d |