Gegenanträge und Wahlvorschläge
Alle Aktionär*innen haben das Recht, Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen des Verwaltungsrates zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge, die nicht begründet werden müssen, vorab der Gesellschaft zu übermitteln. Die Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden unter den in § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG geregelten Voraussetzungen vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß § 126 Abs 1 AktG, § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Phorms Education SE Rechtsanwältin Hannah Donati Ackerstraße 76 13355 Berlin Oder per E-Mail: Hannah.Donati@Phorms.de
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionär*innen, die der Gesellschaft vorab nicht übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter
zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
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