Mayr-Melnhof Karton AG
Mayr-Melnhof Karton AG: Information virtuelle Hauptversammlung
DGAP-News: Mayr-Melnhof Karton AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft virtuelle Hauptversammlung am Mittwoch, dem 29. April 2020, um 10:00 Uhr Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung Die Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 29. April 2020 wird im Sinne des COVID-19-GesG bzw. der COVID-19-GesV als “virtuelle Hauptversammlung” durchgeführt. Dies hat der Vorstand in der Einberufung der 26. ordentlichen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 29. April 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung, anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können. Unabhängige Stimmrechtsvertreter (ii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier (iii) Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M. (iv) Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz Jeder Aktionär kann einen der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und diesem Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam. Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertrete Aufträge zur Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mayr-melnhof.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch, die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 28. April 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen: (i) vollmacht.mm.oberhammer@hauptversammlung.at Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter, aber nicht einer der übrigen Stimmrechtsvertreter, unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Ungeachtet dessen stehen Ihnen die übrigen Kommunikationswege für die Übermittlung von Vollmachten, wie sie in der Einberufung im Abschnitt IV genau bezeichnet sind, zur Verfügung. Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen gelten für die Erteilung der Vollmacht bzw. einen allfälligen Widerruf der Vollmacht die Festlegungen in der Einberufung im Abschnitt IV. Fragen und Auskunftsrechts der Aktionäre Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen in Textform per E-Mail an die Adresse vorstand@mm-karton.com zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 2. Tag vor der Hauptversammlung, das ist Montag, der 27. April 2020, bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mayr-melnhof.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ abrufbar ist. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 29. April 2020 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.mayr-melnhof.com verfolgen. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Ablauf der virtuellen Hauptversammlung In der Hauptversammlung werden diese Fragen durch den Vorsitzenden oder eine vom Vorsitzenden bestimmte Person verlesen. Bitte verwenden Sie dafür ein einfaches E-Mail an die E-Mail-Adresse: Die Aktionäre haben sohin die Möglichkeit selbst auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren, beispielsweise durch eine Nachfrage oder Zusatzfrage. Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung wie auch bei einer Präsenzhauptversammlung zeitlich strukturieren und insbesondere einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können. Die Aktionäre haben darüber hinaus die Möglichkeit ihre Instruktionen, insbesondere zur Stellung von neuen Anträgen, zur Stimmabgabe oder Änderung ihrer Weisung In diesem einfachen E-Mail muss die Person des Erklärenden (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG) um dem Stimmrechtsvertreter in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Vollmacht festzustellen. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung aller Voraussicht nach nur eine elektronische Kommunikation mit Ihrem Stimmrechtsvertreter möglich ist und insbesondere eine telefonische Erreichbarkeit des Stimmrechtsvertreters nicht gewährleistet werden kann. Auch der Zeitpunkt bis zu welchem Instruktionen betreffend Antragstellung, Stimmabgabe und Widersprüche möglich sind, wird vom Vorsitzenden im Laufe der Hauptversammlung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten. Der Vorstand ist bemüht, im Rahmen der oben angeführten Kommunikationswege und Teilnahmemöglichkeiten den Aktionären eine möglichst hohe Qualität der Willensbildung zu gewährleisten. Einberufung Internetseite Wien, am 8. April 2020 Der Vorstand
08.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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