LS telcom AG
Lichtenau
Wertpapier-Kennnummer 575 440 ISIN: DE0005754402
EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 4. März 2021 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit – MEZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter und beteiligten Dienstleister
von der Möglichkeit des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (“COVID-19-Gesetz”) in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung
von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(‘GesRGenRCOVMVV’) vom 20. Oktober 2020 Gebrauch zu machen und die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der LS telcom
AG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten können die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung am 4. März 2021 ab 10:00 Uhr (MEZ) im Internet
unter
www.LStelcom.com/hv2021
verfolgen und ihre Rechte mittels elektronischer Kommunikation über das HV-Online-Portal ausüben, das auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.LStelcom.com/hv2021
zur Verfügung steht.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839
Lichtenau. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung
teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl dort einfinden, kann kein Zutritt gewährt werden.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2020, des Lageberichts und
des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/2020 und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das am 30.09.2020 abgelaufene Geschäftsjahr
Auf der Internetseite der Gesellschaft
unter den Menüpunkten ‘Die LS telcom AG’ – ‘Investor Relations’ – ‘Zahlen, Berichte, Informationen’ – ‘Hauptversammlung’ sind
ab der Einberufung dieser Hauptversammlung der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils
zum 30.09.2020), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr
2019/2020) und ferner der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019/2020 veröffentlicht
und auch während der laufenden Hauptversammlung abrufbar.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 beträgt EUR 1.729.502,55. Der Vorstand schlägt vor, den
Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu wählen.
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6. |
Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und Beschlussfassung), § 13 Abs. 4 (Einberufung, Ort) und § 14 Abs. 6 (Vorsitz,
Beschlussfassung und Vertretung in der Hauptversammlung, Einsatz von Ton- und Bildübertragungen)
a) |
Änderung der Satzung in § 10
Die Satzungsregelungen zur Beschlussfassung des Aufsichtsrats innerhalb und außerhalb von Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats
sollen an die modernen Kommunikationswege angepasst werden. Insbesondere soll klargestellt werden, dass Sitzungen des Aufsichtsrats
auch per Videokonferenz stattfinden können. Dies dient der Flexibilisierung der Aufsichtsratsarbeit ebenso wie der Sicherstellung
der Beschlussfähigkeit des Gremiums.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
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Es wird ein neuer § 10 Abs. 4 der Satzung beschlossen, die ürsprünglichen Absätze 4 und 5 werden künftig unter der Absatznummer
5 und 6 geführt. Der neue Absatz 4 soll lauten:
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‘Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst. Es ist jedoch zulässig, dass Sitzungen des Aufsichtsrats
in Form einer Videokonferenz abgehalten werden oder dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Videoübertragung zugeschaltet
werden, und dass in diesen Fällen auch die Beschlussfassung oder die Stimmabgabe per Videokonferenz bzw. Videoübertragung
erfolgt.’
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b) |
Änderung von § 13 Absatz 4 der Satzung
Die Anforderungen an den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis über
den Anteilsbesitz wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert.
Um ein Abweichen der Regelungen zum Nachweis des Anteilsbesitzes für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll eine entsprechende Anpassung der Satzung beschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
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§ 13 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
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‘Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts setzt darüber hinaus voraus, dass der
betreffende Aktionär der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz nachweist. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine
vom Letzintermediär in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft mindestens sechs
Tage vor der Versammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Für die Berechnung dieser Frist
sind der Tag des Zugangs des Nachweises und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.’
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c) |
Änderung von § 14 der Satzung
§ 14 der Satzung soll um weitere Ermächtigungen zur Ermöglichung der Online-Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
und zur Abgabe von Stimmen im Wege der Briefwahl ergänzt werden. Damit sollen die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Nutzung
moderner Kommunikationswege erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
aa) |
Die Überschrift von § 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Ԥ 14 Vorsitz, Beschlussfassung und Vertretung in der Hauptversammlung, Online-Teilnahme, Briefwahl, Einsatz von Ton- und
Bildübertragungen)’
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bb) |
§ 14 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:
‘(6) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen. Die Einzelheiten werden mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekannt gemacht.’
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cc) |
Nach § 14 Abs. 6 der Satzung werden folgende neue Absätze 7 und 8 eingefügt:
‘(7) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort
und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und dem Verfahren der
Online-Teilnahme zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.’
‘(8) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen,
schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen
zum Verfahren der Briefwahl zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.’
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Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, Teilnahme und
der Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten, da es grundlegende Unterschiede zwischen dieser virtuellen
Hauptversammlung und einer Präsenz-Hauptversammlung gibt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag
nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung)
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung
anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär, der sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 11. Februar 2021, 00:00 Uhr MEZ, (sog. Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse bis spätestens Donnerstag,
den 25. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ, zugehen:
LS telcom AG c/o HV-Management GmbH Pirnaer Str. 8 68309 Mannheim Telefax: +49 621 71 85 92 40 E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Übertragung im Internet
Die Hauptversammlung wird gem. § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (‘GesRGenRCOVMVV’)
vom 20. Oktober 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.
Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern an der Hauptversammlung möglich.
Die Aktionäre können über das HV-Online-Portal der Gesellschaft die Hauptversammlung im Livestream verfolgen und ihr Stimmrecht
im Wege der Briefwahl (in der Form der elektronischen Kommunikation) oder der Vollmachtserteilung ausüben. Auch das Fragerecht
sowie weitere Rechte lassen sich elektronisch im HV-Online-Portal ausüben.
Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären unter der Internetadresse
www.LStelcom.com/hv2021
zugänglich.
Aktionäre erhalten nach ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den Zugangsdaten sowie weiteren Informationen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte oder Briefwahl
a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch im Fall
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des HV-Tickets,
das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform
ausstellen. Ferner können Vollmachtsformulare unter der Internetadresse
www.LStelcom.com/hv2021
heruntergeladen werden.
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger Intermediär i.S.v. § 135 AktG bevollmächtigt, besteht
das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen
Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss
zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Intermediär i.S.v.
§ 135 AktG bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens zum 3. März 2021 um 18:00 Uhr MEZ unter der folgenden Adresse zugehen:
LS telcom AG c/o HV-Management GmbH Pirnaer Str. 8 68309 Mannheim Telefax: +49 621 71 85 92 40
Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder ihrer Änderung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation
über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse
www.LStelcom.com/hv2021
vorgenommen werden, und zwar bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung.
b) Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen
Stimmrechtsvertreter in der virtuellen Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform auch über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse
www.LStelcom.com/hv2021
bevollmächtigt werden. Per Internet können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter bis zur Schließung der Abstimmung
in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder
allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, werden die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt an der Abstimmung nicht teilnehmen. Die
Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte
wahrnehmen.
c) Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals unter
www.LStelcom.com/hv2021
abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Kommunikation kann bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.
Auch im Fall der elektronischen Kommunikation sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG
gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Stimmabgabe im Wege der elektronischen Kommunikation
bedienen.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich
unter der folgenden Adresse an die Gesellschaft zu richten:
Vorstand der LS telcom AG Im Gewerbegebiet 31-33 77839 Lichtenau
Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der
virtuellen Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 1. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). § 121 Abs. 7 AktG ist
entsprechend anzuwenden. Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut
oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen
gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem
Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach
§ 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
und Wahlvorschläge werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft
unverzüglich im Internet unter
www.LStelcom.com/hv2021
veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt spätestens bis zum 17. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden:
LS telcom AG Investor Relations Frau Katrin Bleich Im Gewerbegebiet 31-33 77839 Lichtenau Fax: +49 7227 9535-605 E-Mail: IR@LStelcom.com
Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären und Aktionärsvertretern eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt.
Dazu hat der Vorstand gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz vorgegeben, dass diese Fragen vor der Versammlung im Wege der
elektronischen Kommunikation einzureichen sind.
Angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis 2. März 2021, 24:00 Uhr MEZ, über das HV-Online-Portal mittels der dort verfügbaren Fragen-Maske stellen und an die Gesellschaft senden. Später eingehende
Fragen werden nicht berücksichtigt.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit eingeräumt,
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Widersprüche können ausschließlich elektronisch über das HV-Online-Portal erklärt werden. Die entsprechende Maske ist erst
nach erfolgter Stimmabgabe freigeschaltet. Entsprechende Erklärungen sind ab Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu
deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Weitergehende Informationen
Weitergehende Unterlagen und Erläuterungen, einschließlich der Informationen nach § 124a AktG, finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.LStelcom.com
unter den Menüpunkten ‘Die LS telcom AG’ – ‘Investor Relations’ – ‘Zahlen, Berichte, Informationen’ – ‘Hauptversammlung’
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 5.817.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft (Wertpapier-Kennnummer:
575 440, ISIN: DE0005754402) ausgegeben.
Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit
auf 5.817.000 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß
§ 71 b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind damit 5.793.000 Aktien stimmberechtigt.
Hinweis zum Datenschutz
Alles zum Thema Datenschutz bei der LS telcom AG, insbesondere die Angaben zur Informationspflicht gemäß Art. 12, 13 und 14
DSGVO, finden Sie auf unserer Internetseite unter:
www.LStelcom.com/de/impressum-datenschutz
Lichtenau, im Januar 2021
Der Vorstand der LS telcom AG
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