Logwin AG
Grevenmacher
Aktualisierte Fassung vom 25. März 2019
Einladung zur ordentlichen und einer außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG am 10. April 2019
Logwin AG
Aktiengesellschaft
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, ZIR Potaschberg, 5, an de Längten R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG (‘die Gesellschaft’) mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 10. April 2019 um 10.00 Uhr und eine
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 10. April 2019, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
im Novotel Luxembourg Kirchberg, 6, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2226 Luxemburg,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 der Logwin AG
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Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr
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Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr
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3| |
Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr
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4| |
Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr sowie der
Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr
sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2018 zu genehmigen.
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5| |
Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 69.160.996 EUR wie folgt zu verwenden:
Zuführung in die gesetzliche Rücklage: 2.010.396 EUR Ausschüttung einer Dividende von 3,50 EUR auf jede gewinnberechtigte Aktie: 10.095.382,50 EUR Zuführung in die sonstige verfügbare Rücklage (Gewinnrücklage): 55.044.721 EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter
Ausschüttung von 3,50 EUR je gewinnberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet.
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6| |
gestrichen
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7| |
gestrichen
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8| |
Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2018 beendeten Geschäftsjahres
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember
2018 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.
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9| |
Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern – Statutarische Ernennung:
Bestellung von
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Herrn Dr. Antonius Wagner
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b. |
Herrn Sebastian Esser
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c. |
Herrn Dr. Michael Kemmer
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d. |
Herrn Philippe Prussen
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zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Dr. Wagner, Esser, Dr. Kemmer und Prussen zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der
Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020 zu bestellen.
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10| |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in L-1855
Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für
das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
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11| |
Rückkauf eigener Aktien
Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis zum 10. April 2024 bis zu 288.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft
zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für die Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung
kann in diesem Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt werden.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) über die Börse oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots und zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der
Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder in dessen Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse,
Deutschland, während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor der Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots
um nicht mehr als 30 % überschreitet und den rechnerischen Nennwert der Aktie nicht unterschreitet.
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12| |
Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 auf
insgesamt 120.000 EUR festzusetzen.
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Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG
1| |
Verlängerung der Genehmigung an den Verwaltungsrat, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung,
welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschließt (nämlich am 10. April 2019) und endend am fünften (5) Jahrestag
nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger
Recueil électronique des sociétés et associations
(Luxemburger Handelsblatt), das gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der in der Satzung der
Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
erhöhen
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Ermächtigung des Verwaltungsrats für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen
Hauptversammlung, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschließt (nämlich am 10. April 2019) und endend am fünften
(5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger Recueil électronique des sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt) zu verlängern, das gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der in
der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre zu erhöhen.
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2| |
Änderung von Artikel 5 (3) der Satzung der Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung
Der Verwaltungsrat schlägt vor, Artikel 5 (3) der Satzung folgenden Wortlaut zu geben:
‘(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft,
welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschlossen hat (nämlich am 10. April 2019) und endend am fünften (5) Jahrestag
nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger Recueil électronique des
sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt), das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien ohne Nennwert
mit oder ohne Agio (“prime d’émission”) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um 1.509.105 (eine Million
fünfhundertundneuntausend einhundertundfünf) Aktien zu erhöhen.
Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen
vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 5.‘
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3| |
Streichung von Absatz (9) des Artikel 5 der Satzung der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat schlägt vor Absatz (9) des Artikel 5 der Satzung der Gesellschaft zu streichen:
‘(9) Während der Periode vom 12. April 2017 bis zum 07. Juni 2017 ist jede Aktie der Gesellschaft in 50 Bruchteile an Aktien
eingeteilt. Am Tag, der diesem Stichtag folgt, gibt es nur mehr ganze ungeteilte Aktien. Dementsprechend entfällt dann dieser
Absatz von Artikel 5 und gilt als gestrichen.’
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Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung
werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten
sein. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien.
Jede Aktie, gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung 2.884.395. Nach Kenntnis
der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie, vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz
vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften (‘Gesetz
über Aktionärsrechte’) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen und haben
das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlungen einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher
Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem
Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 298 antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten.
Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 19. März 2019 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen und abstimmen,
die mit Ablauf des 27. März 2019 (24:00 Uhr MESZ) (‘Luxemburgischer Stichtag’) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen
hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung
bei den Hauptversammlungen nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet
und gegebenenfalls der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur
Hauptversammlungen möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter
der nachfolgenden Adresse daher bis spätestens am 4. April 2019 zugehen:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 289 agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch das Aktienregister.
Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft, seine ordnungsgemäße
Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls
dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem
eines ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen
Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen
ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der oben stehenden Adresse ebenfalls spätestens bis
zum 4. April 2019 zugehen.
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite
ein Vollmachtsformular abgedruckt ist.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen
beschrieben, bis zum 4. April 2019 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig
erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den Hauptversammlungen zugelassen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor den Hauptversammlungen zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können hierzu das auf der
Rückseite der Eintrittskarte zu den Hauptversammlungen abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den
abstimmungsfähigen Punkten der Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen
beschrieben, bis zum 4. April 2019 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das ausgefüllte und
unterschriebene Formular muss spätestens am Dienstag, 09. April 2019, an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem
Weg eingehen:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 289 agm@linkmarketservices.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der
Telefonnummer +49 (0) 89 210 27222.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf
der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird.
Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an den Hauptversammlungen teilnehmen möchten, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Hierzu
kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte finden. Zu diesem Zweck müssen
diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 4. April 2019 anmelden. Die Stimmabgabe im Wege
der Briefwahl muss bis spätestens zum 09. April 2019 auf postalischem oder elektronischem Weg bei der
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 289 agm@linkmarketservices.de
eingegangen sein.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen
Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlungen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.logwin-logistics.com
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG Investor Relations ZIR Potaschberg 5, an de Längten L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, Im März 2019
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG ZIR Potaschberg | 5, an de Längten 6776 Grevenmacher | Luxemburg Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359 ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Weitere Informationen zu unserem Unternehmen und zu den Hauptversammlungen finden Sie unter
www.logwin-logistics.com
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