Jungheinrich AG
Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2020 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Jungheinrich Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall gelten die vorstehend beschriebenen Regelungen betreffend Inhaberaktien für eine frist- und formgerechte Anmeldung und den frist- und formgerechten Nachweis des Anteilsbesitzes. Die Vollmachtserteilung muss gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Stamm- und Vorzugsaktionäre können einen Bevollmächtigten dadurch bevollmächtigen, dass sie die auf der Zugangskarte abgedruckte Vollmacht ausfüllen und die Zugangskarte mit den Zugangsdaten für das passwortgeschützte HV-Aktionärsportal dem Bevollmächtigten aushändigen. Vollmachten können alternativ auch unter Verwendung der Daten der Zugangskarte gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren elektronisch über das Internet erteilt werden. Durch Verwendung des passwortgeschützten HV-Aktionärsportals und Eingabe von Vor- und Nachnamen und Wohnort des Bevollmächtigten erklärt der Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde. In diesem Fall ist der Gesellschaft jedoch zusätzlich ein Nachweis der Bevollmächtigung bis zum Ende der Hauptversammlung auf die nachstehend genannte Weise zu übermitteln. Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden soll, besteht kein Textformerfordernis. Vielmehr richtet sich in diesem Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Gemäß § 67a Absatz 4 AktG ist ein Intermediär eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt, wenn die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Der Begriff Intermediär umfasst demnach insbesondere Kreditinstitute im Sinne von Art. 4 Absatz 1 Nummer 1 der sogenannten Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Gemäß § 67a Absatz 5 Satz 2 AktG ist ein Letztintermediär, wer als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer Gesellschaft verwahrt. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten im passwortgeschützten HV-Aktionärsportal hochgeladen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: Jungheinrich AG
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4. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechtes durch Briefwahl |
Stammaktionäre können ihre Stimmen ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechtes durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.
Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte HV-Aktionärsportal der Gesellschaft unter
www.jungheinrich.com
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung ab dem 6. August 2020 bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die stimmberechtigten Stammaktionäre nach ihrer Anmeldung.
Alternativ können die stimmberechtigten Stammaktionäre für die Briefwahl nach erfolgter Anmeldung auch das zusammen mit der Zugangskarte zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum 26. August 2020 (Tag des Einganges) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:
Jungheinrich AG
HV-Stelle
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
Telefax: +49 40 6948-1288
E-Mail: hv@jungheinrich.de
5. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären |
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zuganges des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der Adresse
Jungheinrich AG
Vorstand
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB unter der Adresse
E-Mail: hv@jungheinrich.de
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des
27. Juli 2020 (24:00 Uhr MESZ),
zugehen.
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:
Jungheinrich AG
HV-Stelle
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
Telefax: +49 40 6948-1288
E-Mail: hv@jungheinrich.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des
12. August 2020 (24:00 Uhr MESZ),
unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter
www.jungheinrich.com
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 beziehungsweise § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern – bei Inhaberaktien – ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
6. |
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation |
Gemäß § 1 Absatz 1 und Absatz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum Ablauf des
25. August 2020 (24:00 Uhr MESZ)
über das passwortgeschützte HV-Aktionärsportal unter
www.jungheinrich.com
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung eingereicht werden. Das passwortgeschützte HV-Aktionärsportal der Gesellschaft einschließlich der Möglichkeit zur Übermittlung von Fragen steht den Aktionären ab dem 6. August 2020 zur Verfügung.
Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.
7. |
Erklärung Widerspruch |
Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruches setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über das passwortgeschützte HV-Aktionärsportal der Gesellschaft unter
www.jungheinrich.com
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung einreicht.
8. |
Weitere Erläuterungen und Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft |
Diese Einladung, weitere Informationen und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind im Internet unter
www.jungheinrich.com
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung abrufbar.
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der Internetseite der Jungheinrich AG unter
www.jungheinrich.com
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich gemacht. Ein Bericht des Vorstandes mit den erläuternden Angaben nach §§ 315a, 289a HGB ist für die Gesellschaft nicht abzugeben, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.
9. |
Informationen zum Datenschutz |
In diesem Abschnitt informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen als unserem Aktionär beziehungsweise eines gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreters im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung unserer virtuellen Hauptversammlung verarbeiten und welche Rechte Ihnen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten zustehen.
Kategorien von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten ihrer Aktionäre: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Zugangsnummer und Account-Daten des passwortgeschützten HV-Aktionärsportals).
Wenn Sie unser HV-Aktionärsportal im Internet nutzen, erheben wir die erforderlichen Daten zur Nutzung und Bereitstellung des Aktionärsportals. Dazu gehören Zugangsdaten (Zugangsnummer und PIN-Code) und die folgenden Zugriffs- und Geräteinformationen, die in den Webserver-Log-Files protokolliert werden: abgerufene beziehungsweise angefragte Daten; Datum und Uhrzeit des Abrufes; Meldung, ob der Abruf erfolgreich war; Typ des verwendeten Webbrowsers; Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite); IP-Adresse; Zugangsnummer und Session-ID; Log-in. Ihr Browser übermittelt diese Daten automatisch an uns, wenn Sie unser Aktionärsportal besuchen.
Schließlich verarbeiten wir auch Informationen zu Fragen und sonstigen Anfragen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten, die in Bezug auf die Hauptversammlung über das Aktionärsportal eingereicht werden.
Rechtsgrundlage und Zwecke der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c DS-GVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist die Verarbeitung der vorgenannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe der personenbezogenen Daten der Aktionäre können sich diese nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Die Verarbeitung der oben genannten Zugriffsdaten und Geräteinformationen ist erforderlich, um das Aktionärsportal technisch bereitstellen zu können sowie zur Missbrauchserkennung, Störungsbeseitigung und zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes der virtuellen Hauptversammlung. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist das berechtigte Interesse der Jungheinrich AG an den in diesem Abschnitt genannten Datenverarbeitungszwecken (Art. 6 Absatz 1 lit. f DS-GVO).
Verantwortliche Stelle
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Jungheinrich AG
Konzerndatenschutzbeauftragter
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
E-Mail: datenschutz@jungheinrich.de
Weitergabe der personenbezogenen Daten / Einbindung von Dienstleistern
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Das Aktionärsportal wird durch unseren Dienstleister UBJ. GmbH, Hamburg, ausschließlich in unserem Auftrag und nach unserer Weisung betrieben.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechtes in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über die von Aktionären erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen beziehungsweise Wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären gestellt werden, die personenbezogenen Daten dieser Aktionäre veröffentlicht.
Sofern Sie als Aktionär von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung über unser Aktionärsportal Fragen einzureichen, erfolgt dies – wenn Sie mit Anklicken der entsprechenden Box dem zustimmen – unter Nennung Ihres Namens. Dieser kann dann von anderen Teilnehmern der virtuellen Hauptversammlung zur Kenntnis genommen werden.
Speicherdauer
Wir löschen die vorgenannten personenbezogenen Daten, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, soweit uns nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhobenen Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Die vorgenannten Zugriffsdaten und Geräteinformationen werden in der Regel 30 Tage nach Ablauf der virtuellen Hauptversammlung gelöscht, soweit sie nicht unter die Aufbewahrungsfristen für Hauptversammlungsunterlagen fallen.
Ihre Datenschutzrechte
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten (Art. 15 DS-GVO). Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO), das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten beziehungsweise zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 17 DS-GVO – soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Absatz 3 DS-GVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat (Art. 20 DS-GVO – Recht auf ‘Datenportabilität’).
Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der Jungheinrich AG verarbeiten, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten einzulegen (Widerspruchsrecht, Art. 21 DS-GVO). Die Datenverarbeitung wird dann beendet, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder sofern die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Zur Ausübung dieser Rechte der Aktionäre genügt eine entsprechende E-Mail an:
datenschutz@jungheinrich.de
Darüber hinaus haben Aktionäre auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Jungheinrich AG erreichen Aktionäre unter folgender Adresse:
Jungheinrich AG
Konzerndatenschutzbeauftragter
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
E-Mail: datenschutz@jungheinrich.de
Hamburg, im Juli 2020
Jungheinrich AG
Der Vorstand