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HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Essen
– ISIN: DE 0006070006 –
Absage der am 12. März 2020 im Bundesanzeiger für den 28. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom
Land Nordrhein-Westfalen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für
die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft beschlossen, die am 12. März
2020 im Bundesanzeiger für den 28. April 2020 als Präsenz-Hauptversammlung einberufene ordentliche Hauptversammlung abzusagen.
Die im Bundesanzeiger am 12. März 2020 bekannt gemachte Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C-19 AuswBekG) eröffnet allerdings die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen und die
ordentliche Hauptversammlung für den 28. April 2020 als virtuelle Hauptversammlung erneut einzuberufen. Eine entsprechende
neue Einberufung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
Essen, im April 2020
HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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