HELLA KGaA Hueck & Co.
Lippstadt
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A13SX2 ISIN DE000A13SX22
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der HELLA KGaA Hueck & Co., Lippstadt,
am Donnerstag, den 28. September 2017, um 11.00 Uhr (MESZ). Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) im Werk 2 HELLA KGaA Hueck & Co. Eingang: Ostpforte Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt
TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
1| |
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für die
HELLA KGaA Hueck & Co. und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA KGaA Hueck & Co. für das Geschäftsjahr 2016/2017
Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.hella.com/hauptversammlung |
zugänglich. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den von den persönlich haftenden Gesellschaftern aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Dabei erklären die persönlich haftenden Gesellschafter ihre Zustimmung zu der Feststellung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Satzung
mit der an die Hauptversammlung gerichteten Beschlussempfehlung.
Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es eines weiteren
Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von 205.674.640,81 EUR ausweist, festzustellen.
|
2| |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2016/2017 in Höhe von 205.674.640,81 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,92 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (bei 111.111.112 dividendenberechtigten
Aktien):
|
102.222.223,04 EUR
|
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: |
103.000.000,00 EUR |
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: |
452.417,77 EUR |
Bilanzgewinn: |
205.674.640,81 EUR |
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.
|
3| |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2016/2017
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den persönlich haftenden
Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.
|
4| |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.
|
5| |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2016/2017
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.
|
6| |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.
|
7| |
Beschlussfassung über die Änderung der Firma und weitere Satzungsänderungen mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017
Herr Dr. Jürgen Behrend hat sein Amt als geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter mit Wirkung zum Ablauf des
30. September 2017 durch satzungsgemäße Kündigung niedergelegt. Sein Ausscheiden macht verschiedene Änderungen der Satzung
erforderlich.
Zum einen ist den gesetzlichen Anforderungen an die Firma einer KGaA, bei der keine natürliche Person persönlich haftet, durch
die Aufnahme einer Bezeichnung, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet, Rechnung zu tragen (§ 279 Abs. 2 AktG). Die
Gesellschaft nimmt diese gesetzlich gebotene Aufnahme des Zusatzes ‘GmbH & Co. KGaA’ zum Anlass für den Vorschlag, die Firma
in ‘HELLA GmbH & Co. KGaA’ zu ändern. Zum anderen erfordert das Ausscheiden von Herrn Dr. Behrend weitere Satzungsanpassungen,
da die aktuelle Satzung an mehreren Stellen ausdrücklich auf ihn als persönlich haftenden Gesellschafter Bezug nimmt und verschiedene
Sonderregelungen trifft.
Die persönlich haftenden Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Änderung der Firma
§ 1 Abs. 1 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet:
|
‘Die Firma der Gesellschaft lautet Hella KGaA Hueck & Co.’
|
wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 wie folgt neu gefasst:
|
‘Die Firma der Gesellschaft lautet HELLA GmbH & Co. KGaA’
|
|
b) |
Änderung von weiteren Satzungsbestimmungen
aa) |
§ 7 Abs. 2 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet:
|
‘Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) sind a) Dr. Jürgen Behrend, Lippstadt, und b) die Hella Geschäftsführungsgesellschaft
mbH mit Sitz in Lippstadt.’
|
wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 wie folgt neu gefasst:
|
‘Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lippstadt.’
|
|
bb) |
§ 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 der Satzung, die in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lauten:
|
‘Dr. Jürgen Behrend kann mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zu einem Quartalsende seine Stellung als persönlich
haftender Gesellschafter gegenüber dem Gesellschafterausschuss kündigen. In der nach § 8 Absatz 1 getroffenen Vereinbarung
kann von Satz 2 Abweichendes geregelt werden.’
|
werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen.
|
cc) |
§ 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung, der in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lautet:
|
‘Dies gilt nicht, solange Dr. Jürgen Behrend Komplementär ist; in den genannten Fällen gibt vielmehr seine Stimme den Ausschlag.’
|
wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen.
|
dd) |
§ 23 Abs. 1 Sätze 7 und 8 der Satzung, die in der aktuellen Satzungsfassung wie folgt lauten:
|
‘Dem persönlich haftenden Gesellschafter Dr. Jürgen Behrend steht bei Entscheidungen des Gesellschafterausschusses zur Bestellung
und Abberufung von Geschäftsführern der Hella Geschäftsführungsgesellschaft mbH ein Vorschlagsrecht zu. Derartige Entscheidungen
kann der Gesellschafterausschuss nicht gegen den Widerspruch des persönlich haftenden Gesellschafters Dr. Jürgen Behrend treffen.’
|
werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 gestrichen.
|
|
Zur besseren Lesbarkeit ist eine änderungsmarkierte Fassung der Satzung, in der die beabsichtigten Änderungen gegenüber der
bisherigen Satzung hervorgehoben sind, ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
www.hella.com/hauptversammlung abrufbar. Die änderungsmarkierte Fassung der Satzung wird den Aktionären auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
8| |
Wahl zum Gesellschafterausschuss
Herr Dr. Jürgen Behrend hat zusammen mit der Ankündigung seines altersbedingten Ausscheidens als persönlich haftender Gesellschafter
angeboten, dem Unternehmen auch nach seinem Ausscheiden eng verbunden zu bleiben und eine Funktion im Gesellschafterausschuss
zu übernehmen.
Gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung besteht der Gesellschafterausschuss aus höchstens neun Mitgliedern. Nach einer Mandatsniederlegung
im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/2017 besteht der Gesellschafterausschuss derzeit aus sechs Mitgliedern. Er kann daher durch
Nachwahl ergänzt werden, ohne dass es weiterer Veränderungen in seiner Zusammensetzung bedarf. Im Hinblick auf eine mögliche
analoge Anwendung des § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG erwartet die Gesellschaft, dass der Stimmrechtsvertreter des Pools der Familiengesellschafter
der HELLA KGaA Hueck & Co., der insgesamt 60 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft umfasst, in der Hauptversammlung höchst
vorsorglich einen Wahlvorschlag gemäß § 127 AktG zur Wahl von Herrn Dr. Jürgen Behrend stellen wird.
Der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Dr. Jürgen Behrend,
Lippstadt,
derzeit persönlich haftender Gesellschafter der HELLA KGaA Hueck & Co. (bis zum Ablauf des 30. September 2017) sowie der Hueck
Industrie Holding KG
mit Wirkung ab 1. Oktober 2017 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird), zum Mitglied des Gesellschafterausschusses der Gesellschaft zu wählen.
Lebenslauf
Jahrgang 1949 Studium der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) sowie der Volkswirtschaftslehre (Vordiplom) an den Universitäten Freiburg, München
und Münster
Von 1980 bis 1987 Tätigkeit in der Geschäftsführung der Eduard Hueck GmbH & Co. KG in Lüdenscheid Seit 1987 geschäftsführender, persönlich haftender Gesellschafter bei HELLA Von 2003/04 bis 2013 Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der HELLA KGaA Hueck & Co.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Herr Dr. Jürgen Behrend ist Mitglied der Poolvereinbarung der Familiengesellschafter der HELLA KGaA Hueck & Co., die insgesamt
60 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft umfasst.
|
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftenden Gesellschafter
zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz ‘Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126
Abs. 1 und 127 AktG’ angegebenen Adresse spätestens am 28. August 2017, 24.00 Uhr (MESZ) zugegangen sein. Außerdem haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber des genannten Mindestanteilsbesitzes sind und dass sie diesen bis zur Entscheidung der persönlich haftenden
Gesellschafter über das Verlangen halten. Für den Nachweis reicht eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in deutscher oder englischer Sprache aus.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter der Internetadresse
www.hella.com/hauptversammlung
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafter, des Gesellschafterausschusses
und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden
Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127
Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter
www.hella.com/hauptversammlung
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung, der Angaben gemäß § 127 Satz 4 AktG und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter, des Gesellschafterausschusses
und/oder des Aufsichtsrats richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden.
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht
mit einer Begründung versehen werden.
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter, des Gesellschafterausschusses
und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung
stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft spätestens am 13. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein.
* |
unter der Postadresse:
HELLA KGaA Hueck & Co. Dr. Kerstin Dodel Head of Investor Relations Rixbecker Straße 75 59552 Lippstadt, Deutschland
|
* |
oder per Fax unter der Nummer:
+49 (0) 2941 38 71 33
|
* |
oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
hauptversammlung@hella.com
|
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von den persönlich haftenden Gesellschaftern Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auch im
Internet unter
www.hella.com/hauptversammlung.
HINWEISE ZUR TEILNAHME
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis 21. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) in deutscher oder englischer Sprache
* |
unter der Postadresse:
HELLA KGaA Hueck & Co. c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München, Deutschland
|
* |
oder per Fax unter der Nummer:
+49 (0) 89 21 027 289
|
* |
oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
|
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Zum Nachweis ist eine in Textform erstellte Bescheinigung
des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache
erforderlich.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung beziehen, also auf den Beginn des 7. September 2017, 0.00 Uhr (MESZ).
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Aktien werden durch eine Anmeldung
zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei
verfügen.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Kreditinstitute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises
des Anteilsbesitzes als Service für ihre Kunden. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz
werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zusammen mit entsprechenden
Vollmachtsformularen zugesandt. Aktionären, die an der Hauptversammlung teilnehmen und dafür diesen Service ihrer depotführenden
Kreditinstitute in Anspruch nehmen möchten, ist zu empfehlen, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern, um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter ‘Anmeldung zur Hauptversammlung’ genannten
Voraussetzungen Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Eine Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Fax an die oben unter ‘Anmeldung zur Hauptversammlung’ genannte
Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte
Vollmachtsformular.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG
oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannten Person oder Institution richten sich das Verfahren,
die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut,
die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs.
5 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren.
Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft außerdem Frau Annique Madrid von Wahl und Herrn Hubert Sudhoff, beide
Mitarbeiter der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie ebenfalls für die Stimmabgabe bevollmächtigen können.
Die Erteilung sowie Änderungen und ein Widerruf hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 26. September 2017, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) postalisch, per E-Mail oder per Fax an die folgende genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen:
* |
unter der Postadresse:
HELLA KGaA Hueck & Co. c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München, Deutschland
|
* |
oder per Fax unter der Nummer:
+49 (0) 89 21 027 289
|
* |
oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
|
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung unter Verwendung eines hierfür zur Verfügung gestellten Formulars erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen des Aktionärs zu den einzelnen
Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Weisungen nur für die Abstimmung
über solche Anträge entgegennehmen können, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge der persönlich
haftenden Gesellschafter, des Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären
nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht wurden. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen in keinem Fall Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegen.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als
Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen.
Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken
Bei Fragen zur Hauptversammlung der HELLA KGaA Hueck & Co. können sich die Aktionäre und Kreditinstitute per E-Mail an inhaberaktien@linkmarketservices.de wenden.
Zusätzlich steht Ihnen montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) – außer an Feiertagen – die Aktionärshotline
unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27 222 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
www.hella.com/hauptversammlung
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 111.111.112 Stück.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 111.111.112.
Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetseite
www.hella.com/hauptversammlung
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren Informationen gemäß § 124a AktG.
Lippstadt, im August 2017
HELLA KGaA Hueck & Co.
Die persönlich haftenden Gesellschafter
|