Fritz Nols Global Equity AG
Frankfurt am Main
WKN 507090
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 19. Dezember 2011
um 15 Uhr in das Internationale Handelszentrum, Raum-Nr.: 828, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt wurden.
Die drei derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Eck, Herr Forster und Herr Muelli werden ihr Amt mit Ablauf der
am 19. Dezember 2011 stattfindenden Hauptversammlung gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung niederlegen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen zum Ablauf der am 19. Dezember 2011 stattfindenden
Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit entscheidet,
erfolgen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird:
a) |
Herrn Ernst-Henning Graf von Hardenberg, Bankvorstand i.R., Potsdam
Herr Graf von Hardenberg übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus.
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b) |
Dr. Dirk Unrau, Rechtsanwalt, Kiel
Herr Dr. Unrau übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung das nachstehende Aufsichtsratsmandat aus:
wind 7 AG, Eckernförde, als Vorsitzender des Aufsichtsrats
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c) |
Jörn J. Follmer, Finanzkaufmann, München
Herr Follmer übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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2. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form (§§ 229 ff. AktG) zur Deckung von Verlusten
und zum Ausgleich von Wertminderungen und Satzungsänderung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) |
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.067.751,29, eingeteilt in 1.200.000 Stück auf den Inhaber lautende Aktien
im rechnerischen Nennbetrag von EUR 2,56 wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG zur Deckung von
Verlusten und zum Ausgleich von Wertminderungen auf EUR 1.200.000,00 herabgesetzt. Die Zahl der Aktien bleibt unverändert, der
rechnerische Nennbetrag reduziert sich auf EUR 1,00.
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b) |
§ 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Sacheinlagen/Übertragbarkeit der Aktien) wird aufgehoben und erhält
folgende Fassung:
‘§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.200.000,00 und ist eingeteilt in 1.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln
erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt Urkunden über
Einzelaktien (Einzelurkunden) oder für mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Ebenso ist der Anspruch des Aktionärs
auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.’
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3. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre und Beschlussfassung
über die Ermächtigung zur Änderung der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung
Das gemäß dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 1.200.000,00, eingeteilt
in 1.200.000 Stückaktien, gegen Bareinlage um bis zu EUR 1.200.000,00 auf bis zu EUR 2.400.000,00 erhöht durch Ausgabe von
bis zu 1.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2011. Der auf jede
neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt EUR 1,00. Dies ist zugleich der Ausgabebetrag der neuen
Aktien.
Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die neuen Aktien werden von einer Bank oder einem Dritten mit
der Verpflichtung übernommen, den Aktionären die neuen Aktien im Verhältnis 1:1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie
zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Angebots.
Soweit am Ende der Bezugsfrist nicht alle Aktionäre von dem gesetzlichen Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben, ist die Bank
oder der Dritte berechtigt, die Aktien zum festgesetzten Bezugspreis bei interessierten Anlegern zu verwerten.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die
Ausgabe der Aktien festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
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4. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlage und Beschlussfassung über die Änderung
von § 4 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung
Das gemäß dem Beschlussvorschlag zu TOP 2 auf 1.200.000 EUR herabzusetzende Grundkapital und gemäß TOP 3 um bis zu 1.200.000
EUR gegen Bareinlagen zu erhöhende Grundkapital, eingeteilt in bis zu 2.400.000 EUR auf den Inhaber lautende Stückaktien,
soll im Wege der Sachkapitalerhöhung erhöht werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege
der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von bis zu 2.400.000 EUR um bis zu 25.100.000 EUR auf bis zu EUR 27.500.000 EUR zu erhöhen.
Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen für bis zu 12.800.000 neue Aktien die da Vinci Invest AG, eingetragen im Handelsregister
des Kantons Zug/Schweiz unter der Firmennummer CH-170.3.033.458-2 und die Fischer Acquisitions AG, eingetragen im Handelsregister
des Kantons Zürich/Schweiz unter der Firmennummer CH-020.3.032.452-3, für 12.300.000 neue Aktien zugelassen werden. Die Ausgabe
neuer Aktien soll gegen Sacheinlage erfolgen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist demgemäß auszuschließen.
Sowohl die da Vinci Invest AG als auch die Fischer Acquisitions AG sind Unternehmen, deren Geschäftsgegenstand das Halten
von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist.
Sie ist alleinige Aktionärin der BoZ Holdings AG, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug/Schweiz unter der Firmennummer
CH-170.3.033.631-1, Geschäftsanschrift Zugerstraße 46 in CH-6314 Unterägeri.
Das Grundkapital der BOZ Holdings AG beträgt 100.000 SFR.
Die BOZ Holdings AG hält Beteiligungen an Finanzdienstleistern, gegenwärtig über die Deutsche Mietkaution AG (Schweiz) 51%
an der MKB Mietkautionsbank AG (Berlin), 32.1% an ACP Octagon (UK) und 2% an der Fischer Buschacher Gruppe AG.
Da Vinci Invest AG und Fischer Acquisitions AG beabsichtigen, sämtliche von ihr gehaltene Aktien und damit 100% der Geschäftsanteile
an der BOZ Holdings AG als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen. Die Einbringung soll gegen Ausgabe von bis zu 25.100.000
neuen Aktien an der Gesellschaft erfolgen.
Zur Umsetzung der Sachkapitalerhöhung ist § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a. |
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen von bis zu 2.400.000 EUR um bis zu 25.100.000 EUR auf bis zu 27.500.000
EUR durch die Ausgabe von bis zu 25.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien/Namensaktien ohne Nennbetrag mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie erhöht.
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b. |
Die neuen Aktien nehmen ab dem 1. Januar 2011 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.
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c. |
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden ausschließlich an die da Vinci Invest
AG und die Fischer Acquisitions AG ausgegeben.
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d. |
Beide Inferenten erbringen ihre Sacheinlage, indem sie ihre Anteile an der BOZ Holdings AG, eingetragen im Handelsregister
des Kantons Zug/Schweiz unter der Firmennummer CH-170.3.033.631-1 mit einem Nominalbetrag in Höhe von 100.000 SFR auf die
Gesellschaft mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2011 überträgt.
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e. |
Der Vorstand wird ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
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f. |
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 27.500.000 EUR (i.W.: fünfundzwanzig Millionen EUR) und ist eingeteilt in 27.500.000
Stückaktien ohne Nennbetrag/Namensaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber/Namen.’
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Der Vorstand soll angewiesen werden, die Sachkapitalerhöhung nicht vor Eintragung des TOP 2 zur Eintragung in das Handelsregister
anzumelden. Zur Umsetzung der Sachkapitalerhöhung ist die Satzung entsprechend anzupassen.
Der Beschluss zu diesem TOP 4 wird unter der Bedingung gefasst, dass auch die unter TOP 2 zur Abstimmung gestellte Satzungsänderung
sowie die unter TOP 3 zur Abstimmung gestellte Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen wird.
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5. |
Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung, Änderung der Firma von Fritz Nols Global Equity AG in BOZ AG
Die BOZ Holdings AG (Schweiz) ist über die Deutsche Mietkaution AG (Schweiz) zu 51% Eigentümerin der MKB Mietkaution AG, Berlin.
Diese Tochtergesellschaft wird künftig ebenfalls unter neuer Firmierung auf der Grundlage ihrer Banklizenz innovative Bankdienstleistungen
anbieten. ‘BOZ’ steht dabei für ‘Bank of Zurich’. Insofern erscheint es sinnvoll, auch die Firma der Dachgesellschaft entsprechend
in ‘BOZ AG’ zu ändern. § 1 Abs. 1 der Satzung ist daher entsprechend zu ändern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a. |
Die Firma der Gesellschaft wird von Fritz Nols Global Equity Services AG in BOZ AG geändert.
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b. |
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Die Gesellschaft führt die Firma ‘BOZ AG’.
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6. |
Beschlussfassung über die Sitzverlegung und Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung
Die Gesellschaft hat sich zu einer Sitzverlegung nach Berlin entschlossen. Dort ist bereits die künftige Beteiligung MKB Mietkautionsbank
AG ansässig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
a) |
Der Sitz der Gesellschaft wird von Frankfurt am Main nach Berlin verlegt.
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b) |
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Sie hat ihren Sitz in Berlin.’
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Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu TOP 2:
Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung der Fritz Nols Global Equity AG (‘Gesellschaft’) gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss
ist der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der BOZ Holdings AG (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug/Schweiz
unter der Firmennummer CH-170.3.033.631-1.
Die BOZ ist eine Holdinggesellschaft für innovative Bankdienstleister, die im Private Banking Nischen besetzen oder angestammte
Geschäftsmodelle neu interpretieren.
Der Erwerb der Anteile an der BOZ ist vom Gesellschaftszweck der Gesellschaft gemäß § 2 der Satzung gedeckt und liegt im Interesse
der Gesellschaft.
Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Erwerb und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen sowie die
Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens
dienen. Sie kann zu diesem Zweck andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Der Erwerb der Anteile
an der BOZ ist daher vom Gesellschaftszweck der Gesellschaft gedeckt.
Der Erwerb der Anteile an der BOZ liegt im wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung verwaltet die Gesellschaft ausschließlich ihr eigenes Vermögen. Anteile an anderen Unternehmen
hält sie nicht. Es fehlt an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Betätigung der Gesellschaft. Diese soll mit dem Erwerb sämtlicher
Geschäftsanteile der BOZ Holdings AG (Schweiz) wieder aufgenommen werden.
Die BOZ Holdings AG (Schweiz) hat ein Geschäftsmodell für eine neue Dimension des Private Banking entwickelt. Vor allem für
Vermögen bis zu 10 Millionen EUR will sie über ihre Tochtergesellschaft MKB AG Serviceleistungen für ihre Klienten anbieten,
die sie von Wettbewerbern abheben. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Entwicklung hauseigener Fondsprodukte liegen. Die
Bank of Zurich wird weltweit Vermögensverwaltern Zugang zu ihrer Handelsplattform ermöglichen und als Haftungsdach fungieren.
In der Gruppe verwaltet BOZ aktuell ein Vermögen von mehr als 6 Mrd. EUR. BOZ hält gegenwärtig eine Beteiligung von 51% an
der Deutsche Mietkaution AG (Schweiz/Firmennummer CH_130.3.012.976-7) und über sie 100% an der MKB AG (Berlin), die über eine
deutsche Banklizenz verfügt. Die schuldrechtliche Vereinbarung ist geschlossen. Es wurde vereinbart, dass der Kaufpreis in
mehreren Schritten erbracht wird. Mit 32.1% ist sie zudem größte Einzelaktionärin des Special Purpose Vehicles ACP Octagon.
ACP Octagon wiederum ist mit 15.6% an dem britischen Vermögensverwalter Ashcourt Rowan beteiligt (ebenfalls in London börsennotiert).
Ashcourt allein verwaltet mehr als 4.46 Mrd. GBP.
Da es der Gesellschaft nicht möglich ist, die Anteile an der BOZ aus eigenen Mitteln zu erwerben, ist für den Erwerb der Anteile
an der BOZ gegen Gewährung von Aktien ein Bezugsrechtsausschluss geeignet und erforderlich.
Die Möglichkeit einer Barkapitalerhöhung, bei der ein Bezugsrechtsausschluss nicht erforderlich wäre, kommt nicht in Betracht,
da die Inferenten zu einem Verkauf des Unternehmens BOZ ohne fortbestehende indirekte Beteiligung nicht bereit sind. Zu einem
Verkauf der Anteile gegen Zahlung eines entsprechenden Kaufpreises sind die Inferenten nicht bereit. Ihr Ziel ist eine Einbringung
gegen Übernahme von Aktien, um so mittelbar an der BOZ beteiligt zu bleiben und von der erwarteten positiven weiteren Entwicklung
zu partizipieren. Auf eine Zuteilung von durch nicht ausgeübte Bezugsrechte der Aktionäre frei werdenden Aktien wollten die
Inferenten sich mangels Kalkulierbarkeit ebenfalls nicht einlassen. Außerdem hätte eine solche Vorgehensweise möglicherweise
rechtliche Probleme nach sich gezogen.
Die aktuelle Schuldenkrise weckt wieder große Ängste vor einer Unterkapitalisierung vieler Banken. Nur drei Jahre nach dem
Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008, die eine ihrer Hauptursachen in ‘faulen’ Hypothekenkrediten aus den USA hatte,
die bereitwillig von Banken weltweit in die Bücher genommen wurden, zeigt sich, dass die Kreditwirtschaft trotz verstärkter
Regulierung und großer Finanzspritzen ihre Probleme noch immer nicht gelöst hat. Heute ist es der drohende Abschreibungsbedarf
in Milliardenhöhe auf Staatsanleihen der Eurozone, der deutlich macht, dass Banken in der Pflicht sind, wesentliche Bestandteile
ihres Geschäftsmodells grundlegend zu überdenken.
In dieser Phase besteht für Banken, die innovativ agieren und ohne Lasten aus zurückliegenden Jahren neue Akzente setzen können,
eine große Chance darauf, Marktanteile zu gewinnen.
Der Erwerb der Anteile an der BOZ ist daher allein im Wege der Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zu realisieren.
Das Gesellschaftsinteresse an dem beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss ist aufgrund der vorgenannten Punkte höher zu bewerten
als das Interesse einzelner Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte.
Der Ausgabebetrag von 1,00 EUR pro neuer Aktie, der bei Ausgabe von 25.100.000 Millionen Aktien an der Gesellschaft zu einer
Bewertung der Geschäftsanteile an der BOZ von mindestens 25.100.000 Millionen EUR führt, ist gerechtfertigt. Nach Überzeugung
der Gesellschaft erreicht der Wert der Geschäftsanteile an der BOZ mindestens 25.100.000 Millionen EUR bzw. übersteigt diesen
Wert sogar. Die Gesellschaft hat sich diese Auffassung von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen einer durchgeführten
Unternehmensbewertung (IDW-Gutachten) bestätigen lassen. Die Bewertung beruht dabei auf dem sogenannten DCF-Verfahren (Discounted-Cash-Flow)
und berücksichtigt zudem auch die durch die BOZ Holdings AG (Schweiz) gegenwärtig bereits gehaltenen Beteiligungen.
Die Gesellschaft verfügt aktuell weder über ein eigenes operatives Geschäft noch über werthaltige Vermögensgegenstände. Eine
Ausgabe der jungen Aktien an die Inferenten zum geringsten Ausgabebetrag ist daher angemessen.
Teilnahmevoraussetzungen
Legitimation durch besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Teilnahmevoraussetzungen
Am 1.11.2005 ist das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts vom 22.09.2005 (‘UMAG’) in
Kraft getreten. Damit haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts geändert. Bis zur Anpassung der Satzung der Gesellschaft an das UMAG gelten neben den neuen Gesetzesbestimmungen
die bisherigen Satzungsregelungen nach näherer Maßgabe des UMAG fort.
Dies bedeutet, dass für die Hauptversammlung am 19. Dezember 2011 nebeneinander zwei unterschiedliche Möglichkeiten bestehen,
wie Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erhalten können. Dabei ist es ausreichend, nur
eine der beiden nachfolgenden Alternativen zu erfüllen:
a) |
Legitimation durch Hinterlegung der Aktien
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung in Verbindung mit
§ 16 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz in der Fassung vom 22.09.2005 diejenigen berechtigt, die ihre Aktien bei der
Gesellschaft oder bei dem nachstehend genannten Kreditinstitut bis zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also
bis zum 28. November 2011, 0.00 Uhr) während der üblichen Geschäftszeiten hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung
dort belassen:
Bankhaus Ellwanger & Geiger KG, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart.
Die Aktien sind auch dann ordnungsgemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei anderen
Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Die Bescheinigung über die so erfolgte Hinterlegung bitten wir bis spätestens Montag, den 12.12.2011 bei der Gesellschaftskasse
unter der Adresse
Fritz Nols Global Equity AG c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG Börsenplatz 1 70174 Stuttgart
einzureichen.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. In diesem Falle ist
die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am 13. Dezember 2011 bei der Gesellschaft einzureichen.
b) |
Legitimation durch besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
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Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts können Aktionäre gemäß § 123 Abs.
3 AktG in der Fassung vom 22.09.2005 auch durch einen besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachweisen, für den die Textform ausreicht. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen (also auf den 28.11.2011, 0.00 Uhr) und muss der Fritz Nols Global Equity Services AG unter der Adresse:
Fritz Nols Global Equity Services AG c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart
per Fax: 0711-2148325
spätestens am Montag, den 12. Dezember 2011 zugehen.
Die aufgrund der Hinterlegung bzw. Legitimation ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten,
durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.
Nach dem AktG zugänglich gemachten Anträge von Aktionären werden im Internet unter: www.fritznols.de veröffentlicht, wenn
sie spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Fritz Nols Global Equity Services AG, Cecilienallee 59
in 40474 Düsseldorf, eingegangen sind.
Frankfurt, im November 2011
Der Vorstand
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