ElringKlinger AG
Dettingen / Erms
ISIN DE 0007856023, WKN 785 602
Einladung zur 115. ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) laden wir Sie mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu unserer 115. ordentlichen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Dienstag, den 7. Juli 2020, 10:00 Uhr, die im ICS Internationalen
Congresscenter Stuttgart, Messepiazza, 70629 Stuttgart, stattfindet, ein. Sie können an der Hauptversammlung nicht persönlich
vor Ort teilnehmen.
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl, insbesondere über elektronische Kommunikationsmittel, oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für den
ElringKlinger-Konzern und die ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden
Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289a Abs. 1, 315a Handelsgesetzbuch sowie des Corporate-Governance-, des Vergütungsberichts
und des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts
Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt
der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.
Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte und für die Dividendenzahlung relevante Jahresabschluss der
ElringKlinger AG zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzverlust aus. Daher entfällt in diesem Jahr der Tagesordnungspunkt,
der eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021, sofern diese einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz
aus zwölf Mitgliedern. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären und von den Arbeitnehmern der
inländischen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am
7. Juli 2020 endet die Amtszeit der sechs durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Demnach sind
sechs neue Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 Aktiengesetz i. V. m.
§ 5 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz muss der Aufsichtsrat sich jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammensetzen.
Der Mindestanteil ist von den Anteilseigner- und den Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen. Für die von der Hauptversammlung
zu wählenden sechs Mitglieder schlägt der Aufsichtsrat zwei Frauen und vier Männer vor. Die Hauptversammlung ist nicht an
Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl soll im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. Die neuen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
sind bereits im Mai 2020 gewählt worden. Auch deren Mandat beginnt mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2020.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
Klaus Eberhardt, 72 Jahre, Lindau
Selbstständiger Berater, Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG
Rita Forst, 65 Jahre, Dörsdorf
Selbstständige Beraterin, Ehemaliges Vorstandsmitglied der Adam Opel AG
Andreas Wilhelm Kraut, 46 Jahre, Rottenburg a.N.
Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG
Helmut P. Merch, 64 Jahre, Meerbusch
Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG
Gabriele Sons, 59 Jahre, Berlin
Rechtsanwältin, Ehemaliges Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Elevator AG
Manfred Strauß, 68 Jahre, Stuttgart
Geschäftsführender Gesellschafter der M&S Messebau und Service GmbH
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.
Es ist beabsichtigt, Herrn Klaus Eberhardt nach der Hauptversammlung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.
Nähere Informationen zum Lebenslauf der Kandidaten finden Sie im Anhang dieser Einladung sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung.
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung einschließlich Auslagenersatz der Mitglieder des Aufsichtsrats ist derzeit gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft in Verbindung mit den Beschlüssen der Hauptversammlung (zuletzt am 13. Mai 2015) wie folgt geregelt:
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe Vergütung von 20.000 Euro und eine variable Vergütung in Höhe von 0,02
% des IFRS-Konzernergebnisses vor Steuern der letzten drei Geschäftsjahre, maximal jedoch 40.000 Euro. Zusätzlich erhält jedes
Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung 1.000 Euro. Die Mitgliedschaft in einem
Aufsichtsratsausschuss wird pro Jahr mit 4.000 Euro vergütet, wobei dieser Betrag beim Vorsitzenden eines Ausschusses verdoppelt
wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats1 erhält das Zweifache der Gesamtvergütung, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Gesamtvergütung.
Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Mandat nicht das ganze Jahr innehatten, erhalten die fixe und variable Vergütung anteilig.
Auslagen werden im angemessen Umfang ersetzt.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll angepasst werden, um zum einen den gestiegenen Anforderungen an die Mitglieder
des Aufsichtsrats in angemessener Weise zu entsprechenden, zumal die letzte Anpassung nunmehr fünf Jahre zurückliegt. Zum
anderen soll gemäß der Anregung des Deutschen Corporate Governance Kodex (G. 18) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 der
variable Vergütungsbestandteil entfallen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt zu ändern:
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe Vergütung von 50.000 Euro. Die variable Vergütung entfällt. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Zweifache der fixen Vergütung. Die Mitgliedschaft
in einem Ausschuss wird mit 6.000 Euro und im Prüfungsausschuss mit 10.000 Euro vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses
erhält das Doppelte des jeweiligen Betrages. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss fällt eine Vergütung nur an,
wenn der Ausschuss tätig werden muss. Sitzungsgeld, Auslagenersatz und der Grundsatz zur anteiligen Vergütung bleiben unverändert.
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsbestimmung zur Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden
Bisher regelt § 10 der Satzung der Gesellschaft, dass im Anschluss an jede ordentliche Hauptversammlung der Aufsichtsrat aus
seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen hat. Nunmehr soll die Wahl
jeweils für die Dauer der bei der Wahl durch die Hauptversammlung bestimmten Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
Ԥ 10
(1) |
Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt worden
sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt
wird, ihrer Amtszeit als Mitglieder des Aufsichtsrats.
|
(2) |
Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat eine
Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.’
|
Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung zur Ermöglichung der schriftlichen oder elektronischen Stimmabgabe
§ 18 der Satzung der Gesellschaft soll um einen weiteren vierten Absatz ergänzt werden, damit den Aktionären die Möglichkeit
eingeräumt werden kann, ihre Stimme in der Hauptversammlung schriftlich oder elektronisch abzugeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ergänzen:
‘(4) |
Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimme, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege
der elektronischen Kommunikation abgeben dürfen. Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er
mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt macht.’
|
Tagesordnungspunkt 9
Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung
Die von der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist am 13. Mai 2020 ausgelaufen.
Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Aktiengesetz kann die Ermächtigung für bis zu fünf Jahre erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) |
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals
zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch durch
ihre Konzerngesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung wird am 8. Juli
2020 wirksam und gilt bis zum 7. Juli 2025. Die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß dem Beschluss der
Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 ist abgelaufen und damit aufgehoben.
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b) |
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots.
– |
Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag
durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als
10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
|
– |
Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kaufpreis
oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktionskurse
im XETRA-Handel (oder eines vergleichbaren Nachfolgesystems) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung
des Angebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung
eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird
auf den Durchschnittskurs der letzten fünf Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt.
Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Umfang des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung
des Angebots diesen Umfang überschreitet, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als die Annahme
im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgt. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum
Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.
|
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c) |
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die
Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch wie folgt zu verwenden:
– |
Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen,
zum Erwerb angeboten oder mit einer Sperrfrist von nicht weniger als zwei Jahren zugesagt bzw. übertragen werden.
|
– |
Die Aktien können Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb
von Unternehmen oder Beteiligungen daran, angeboten und übertragen werden.
|
– |
Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Zahl der Aktien in der
Satzung anzupassen. Der Vorstand kann abweichend davon mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmen, dass das Grundkapital nicht
herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht.
|
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d) |
Die Ermächtigungen gemäß lit. c) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, umfassend oder teilweise ausgenutzt
werden.
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e) |
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien nach
Maßgabe der Ermächtigungen gemäß lit. c) verwendet werden.
|
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz und der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind zum 19. Mai 2020 Mitglied
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (lit. a) und/oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen (lit. b):
Klaus Eberhardt
a) |
MTU Aero Engines AG, München
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b) |
keine
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Rita Forst
a) |
NORMA Group SE, Maintal
|
b) |
AerCap Holding N.V., Dublin/Irland
Joh. Winkelhofer Beteiligungs GmbH & Co KG, München
Westport Fuel Systems, Inc., Vancouver/Kanada
|
Andreas Wilhelm Kraut
Helmut P. Merch
a) |
Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm
|
b) |
Rheinmetall Denel Munition (PTY) Ltd., Sommerset West/Südafrika
Nitrochemie AG, Wimmis/Schweiz
Nitrochemie Wimmis AG, Wimmis/Schweiz
Nitochemie Aschau GmbH, Aschau
|
Sämtliche Mandate sind Konzernmandate im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Aktiengesetz.
Gabriele Sons
a) |
keine
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b) |
TÜV Rheinland Berlin Bandenburg Pfalz e.V., Köln
|
Manfred Strauß
a) |
keine
|
b) |
Pro Stuttgart Verwaltungs GmbH, Stuttgart
Pro Stuttgart Verkehrsverein, Stuttgart
Eroca AG, Basel/Schweiz
Lechler GmbH, Metzingen
|
Mit Blick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird Folgendes
erklärt:
– |
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen Frau Forst, Herr Kraut, Herr Merch und Frau Sons in keiner nach dieser Regelung
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur ElringKlinger AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der ElringKlinger AG oder einem wesentlich an der ElringKlinger AG beteiligten Aktionär.
|
– |
Herr Klaus Eberhardt und Herr Manfred Strauß halten jeweils 33,33 % der Stimmrechte an der KWL Beteiligungs-GmbH (ohne Anspruch
am Gewinn und an einem eventuellen Veräußerungs- oder Liquidationserlös), die direkt über 3.000 Aktien der ElringKlinger AG
verfügt (Stand 19. Mai 2020). Geschäftsführer der KWL Beteiligungs-GmbH ist Herr Manfred Strauß. Darüber hinaus ist Herr Manfred
Strauß Geschäftsführer der Lechler Beteiligungs-GmbH, die direkt 6.355.615 Aktien der ElringKlinger AG hält, der Klaus Lechler
Beteiligungs-GmbH, die direkt 6.337.000 Aktien der ElringKlinger AG hält, sowie der Elrega GmbH, die direkt 24.000 Aktien
der ElringKlinger AG hält. Schließlich ist Herr Manfred Strauß Geschäftsführer und Gesellschafter (ohne Anspruch am Gewinn
und an einem eventuellen Veräußerungs- oder Liquidationserlös) der Elrena GmbH und Mitglied des Verwaltungsrats der Eroca
AG. Zusammen halten die KWL Beteiligungs-GmbH, die Lechler Beteiligungs-GmbH, die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH, die Elrega
GmbH sowie die Elrena GmbH und die Eroca AG 18.368.788 Aktien an der ElringKlinger AG (Stand 19. Mai 2020).
|
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass alle vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand im Zusammenhang
mit der Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können.
Zu Tagesordnungspunkt 9 erstattet der Vorstand folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz.
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Beschlussfassung zur Ermächtigung des Erwerbs eigener Aktien soll der Gesellschaft
die Möglichkeit verschaffen, eigene Aktien zu erwerben und diese insbesondere zur Ausgabe von Belegschaftsaktien, zur Finanzierung
von Unternehmenserwerben und zur Einziehung zu verwenden. Die Ermächtigung soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, das
Instrument des Erwerbs und der Verwendung eigener Aktien bei Bedarf im gesetzlich vorgesehenen Rahmen flexibel einsetzen zu
können. Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand ausschließlich von den Interessen
der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen. Konkrete Pläne für den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien bestehen
derzeit nicht. Die Ermächtigung läuft bis zum 7. Juli 2025 und ersetzt die bisherige fünfjährige Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien, die am 13. Mai 2020 abgelaufen ist.
Der Erwerb der eigenen Aktien soll nach dem vorgeschlagenen Beschluss über die Börse oder ein öffentliches Kaufangebot erfolgen.
Im letzteren Fall kann jeder Aktionär entscheiden, ob und wie viele Aktien er veräußern will. Übersteigt die angebotene Anzahl
der Aktien die nachgefragte Menge, kann der Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien
erfolgen. Beim Angebot kleinerer Mengen von Aktien von bis zu 100 Stück kann das öffentliche Kaufangebot eine bevorrechtigte
Annahme vorsehen. Diese Möglichkeit dient letztlich dazu, bei der Annahme von Quoten die rechnerische und technische Abwicklung
zu erleichtern und damit den Aufwand zu verringern.
Die Veräußerung bzw. Übertragung der aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
– |
Die Ausgabe von Belegschaftsaktien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann ein wirksames Instrument sein, die
Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen zu stärken und sich für dessen weiteren Erfolg einzusetzen. Die Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien versetzt die Gesellschaft in die Lage, eigene Aktien nach Bedarf bei der Abwicklung der
Ausgabe von Belegschaftsaktien einzusetzen.
|
– |
Die Gesellschaft kann eigene Aktien als Gegenleistung für Sachleistungen Dritter, insbesondere den Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran, verwenden. Sofern diese Art der Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen
verlangt wird und sinnvoll ist, soll die Gesellschaft eigene Aktien dafür einsetzen können. Der Vorstand wird der Hauptversammlung
über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung berichten.
|
Schließlich soll die Gesellschaft eigene Aktien auch ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Es besteht
die Möglichkeit, die Einziehung ohne Herabsetzung des Grundkapitals durchzuführen, wobei sich der anteilige Betrag je Aktie
am Grundkapital in diesem Fall erhöht.
Der Vorstand wird die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien in allen vorgenannten Fällen nur nach Zustimmung des Aufsichtsrats
ausüben.
Bei der beschriebenen Verwendung eigener Aktien muss das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf diese Aktien notwendigerweise
ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Vermögens- und Beteiligungsinteressen der Aktionäre bei der
Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf Grundlage des § 71 Abs. 1 Satz 1
Nr. 8 Aktiengesetz angemessen gewahrt werden. So beschränkt sich die Ermächtigung auf maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung. Gleichwohl werden Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall sorgfältig
abwägen, ob die Ausübung der Ermächtigung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.
Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen
Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand der ElringKlinger AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.
Die gesamte Hauptversammlung wird am 7. Juli 2020 ab 10.00 Uhr live im Internet über den Online-Service übertragen. Beachten
Sie dazu bitte im Einzelnen nachfolgend die weiteren Hinweise. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit,
ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wie nachstehend
näher bestimmt, auszuüben.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der ElringKlinger AG diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, damit am 7. Juli 2020, im Aktienregister eingetragen sind und sich
so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, an folgende Adresse zugegangen ist
Hauptversammlung ElringKlinger AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder innerhalb der vorstehenden Anmeldefrist elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services für Aktionäre
unter der Internetadresse
www.elringklinger.de/hauptversammlung
Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen.
Details zum Online-Service für Aktionäre
Ein Formular zur Anmeldung sowie die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung des Online-Services benötigt werden, wird
den Aktionären, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung (Dienstag, der 23. Juni 2020, 00:00 Uhr) im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Sollten Aktionäre
die Einladungsunterlagen – etwa, weil sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind – nicht unaufgefordert erhalten, werden diese den betreffenden Aktionären auf Verlangen zugesandt. Ein entsprechendes
Verlangen ist an die oben genannte Anmeldeanschrift zu richten.
Mit den persönlichen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im Online-Service für Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden,
einen Dritten bevollmächtigen, Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen sowie Briefwahlstimmen
abgeben. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können über den Online-Service für Aktionäre Vollmacht und Weisung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die abgegebenen Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung
auch geändert beziehungsweise widerrufen werden.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. In diesem Fall ist für
eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs rechtzeitig innerhalb der oben genannten Frist und unter der oben genannten Anschrift
Sorge zu tragen. Briefwahlstimmen können der Gesellschaft entweder unter der Anschrift
Hauptversammlung ElringKlinger AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax +49 89 30903-74675 E-Mail anmeldestelle@computershare.de
übermittelt oder über den Online-Service unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung
abgegeben werden.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, insbesondere Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige
in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genannte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Briefwahlstimmen, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden, werden berücksichtigt, soweit sie der Gesellschaft bis
zum 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugehen. Über den Online-Service können Briefwahlstimmen, deren
Änderung bzw. Widerruf auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.
Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen
Vermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist es nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden
die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen als maßgeblich betrachtet.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb der oben genannten
Frist und unter der oben genannten Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, die übersandten Anmeldeformulare
an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren jeweiligen Weisungen zu senden, damit sich der Bevollmächtigte
rechtzeitig bis zum 30. Juni 2020 bei
Hauptversammlung ElringKlinger AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax +49 89 30903-74675 E-Mail anmeldestelle@computershare.de
anmelden kann.
Briefwahlstimmen, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden, werden berücksichtigt, soweit sie der Gesellschaft bis
zum 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugehen. Über den Online-Service können Briefwahlstimmen, deren
Änderung bzw. Widerruf auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige von § 135 Aktiengesetz erfasste Intermediäre bzw. nach § 135 Aktiengesetz
Gleichgestellte dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben.
Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Stimmabgabe über von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten
zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht und von Weisungen kann in Textform an die vorstehend unter der Überschrift Stimmabgabe durch Briefwahl
genannte Anschrift, per Fax an +49 89 30903-74675 oder per E-Mail an
anmeldestelle@computershare.de
übermittelt werden und muss der Gesellschaft bis 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Die Stimmrechtsvertreter können auch im
Online-Service unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung
bevollmächtigt und angewiesen werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
deren Änderung sowie der Widerruf über den Online-Service können auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung
erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende
Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen
Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, dann die per Fax abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen
in Papierform berücksichtigt.
Umschreibungsstopp
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien
daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 30. Juni 2020, 24:00
Uhr, entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
(sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 30. Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch
nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 63.359.990 Euro. Von
den insgesamt ausgegebenen 63.359.990 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme-
und stimmberechtigt.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit dem COVID-19-Gesetz.
– |
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangt werden. Das Verlangen muss schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung, also am 6. Juni 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen. Jedem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
|
– |
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 127 Aktiengesetz und Gegenanträge
gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz
Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats Wahlvorschläge und
Gegenanträge zu bestimmten Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Die Wahlvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 22. Juni 2020,
24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden können.
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Die Ergänzungsverlangen sollen der Gesellschaft, Anträge und Wahlvorschläge können der Gesellschaft ausschließlich unter folgender
Anschrift zugeleitet werden:
ElringKlinger AG Hauptversammlung Max-Eyth-Straße 2 72581 Dettingen/Erms Fax +49 7123 724-858548 E-Mail hauptversammlung@elringklinger.com
Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht
und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
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Auskunfts- und Fragerechte gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz, Artikel 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz
Auf Grundlage von Artikel 2 COVID-19-Gesetz ist den Aktionären in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des
§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz einzuräumen, jedoch muss die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist
damit nicht verbunden.
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand entschieden, dass Fragen von zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären
über den Online-Service unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung |
an den Vorstand gerichtet werden können.
Fragen haben sich dabei auf Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu beziehen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Fragen von Aktionären müssen der Gesellschaft bis spätestens 4. Juli 2020, 24:00 Uhr, über den Online-Service zugehen. Aus technischen Gründen kann der Umfang der einzelnen Frage unter Umständen auf eine bestimmte
Zeichenzahl beschränkt sein. Die Anzahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere
Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen
und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Der Vorstand behält sich vor, wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft
zu beantworten.
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Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19- Maßnahmengesetz:
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl bzw. durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausgeübt haben, können über den Online-Service unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung |
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch erklären. Die Erklärung ist über den Online-Service von Beginn der Hauptversammlung
an bis zu deren Ende möglich.
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Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Beschlussfassung,
den Berichten des Vorstands sowie den vorgenannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für Anfragen und Anträge von Aktionären
ist zusätzlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung zusammen mit weiteren
Informationen zur Hauptversammlung abrufbar. Er kann kostenfrei auch bei der Gesellschaft (ElringKlinger AG, Hauptversammlung,
Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms) angefordert werden.
Die Einzelheiten zur Anmeldung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt werden.
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 7. Juli 2020 sowie die Unterlagen zur Anmeldung, Stimmabgabe durch Briefwahl bzw.
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre übersenden.
Den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 können Sie gerne bei ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2,
72581 Dettingen/Erms, per Post, per Fax (+49 7123 724-858548) oder per E-Mail (hauptversammlung@elringklinger.com) anfordern.
Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift an.
Übertragung im Internet
Für Aktionäre der ElringKlinger AG wird die gesamte Hauptversammlung am 7. Juli 2020 ab 10.00 Uhr live im Internet unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung
übertragen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe der Aktionärsnummer und des zugehörigen Zugangspasswortes.
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen
Interessenten live im Internet unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung
verfolgt werden und stehen dort nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Die Möglichkeit, dass Aktionäre
gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten
teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht
nicht, sondern nur im Rahmen der durch das COVID-19-Gesetz geschaffenen und in dieser Einladung ausgeführten Möglichkeiten.
Die Liveübertragung ermöglicht insbesondere keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Die Hauptversammlung am 7. Juli 2020 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung am 27. Mai 2020 im Bundesanzeiger
einberufen worden.
Dettingen/Erms, im Mai 2020
ElringKlinger AG
Der Vorstand
Anhang
Zu Punkt 5 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Klaus Eberhardt
Persönliche Angaben:
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Jahrgang 1948
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Selbstständiger Berater
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Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG, Düsseldorf
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Ausbildung
Studium der Mathematik, Physik und Wirtschaftswissenschaften in Tübingen.
Beruflicher Werdegang
Nach seinem Abschluss zum Diplom-Mathematiker begann Klaus Eberhardt 1972 seine berufliche Laufbahn bei der Standard Elektrik
Lorenz AG. 1985 wechselte er zur Messerschmitt Bölkow-Blohm GmbH (später DASA), bei der er verschiedene leitende Positionen
innehatte. 1992 ging er zur TEMIC Telefunken microelectronic GmbH und war dort zuletzt als Geschäftsführer tätig, bis er 1997
in den Vorstand der Rheinmetall AG berufen wurde. Von 2000 bis 2012 führte er den Vorsitz des Vorstands bei der Rheinmetall
AG.
Rita Forst
Persönliche Angaben
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Jahrgang 1955
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Selbstständige Beraterin
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Ehemaliges Vorstandsmitglied der Adam Opel AG, Rüsselsheim
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Ausbildung
Studium zur Maschinenbau-Ingenieurin an der Hochschule Darmstadt mit Schwerpunkt ‘Energie- und Wärmetechnik’.
Beruflicher Werdegang
Rita Forst begann ihre Karriere 1977 bei der Adam Opel AG in Rüsselsheim als Motorenentwicklerin. 1984 absolvierte sie das
einjährige ‘General Motors International Trainee Program’ in Detroit, Michigan/USA mit dem Bachelorabschluss in Mechanical
Engineering am General Motors Institute. Nach verschiedenen leitenden Positionen bei Opel und in den verbundenen Tochterunternehmen
von General Motors wurde Rita Forst 2010 in den Vorstand der Adam Opel AG berufen. Bis 2012 führte sie den Vorstandsbereich
der Technischen Entwicklung bei Opel sowie die europäischen Entwicklungsaktivitäten von General Motors.
Andreas Wilhelm Kraut
Persönliche Angaben
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Jahrgang 1973
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Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG, Balingen
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Ausbildung
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Beruflicher Werdegang
Andreas Wilhelm Kraut begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2000 mit einem Traineeprogramm bei Heidelberger Druckmaschinen
AG. Ab 2001 war er als Area Sales Manager im Vertrieb tätig, dessen Leitung er 2003 übernahm. Im Jahr 2004 wechselte Andreas
Wilhelm Kraut in die Bizerba Gruppe, für die er zunächst als Vice President Sales & Marketing, später als President und CEO
in einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft tätig war. 2009 kehrte er in die Position als geschäftsführender Gesellschafter
der Bizerba GmbH & Co. KG nach Balingen, Deutschland, zurück. 2011 wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsführung (CEO) ernannt.
Seit August 2016 verantwortet Andreas Wilhelm Kraut als Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG die Bereiche Vertrieb, Entwicklung
und Global Quality.
Helmut P. Merch
Persönliche Angaben
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Jahrgang 1956
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Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG
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Ausbildung
Studium der Wirtschaftswissenschaften zum Diplom-Kaufmann in Aachen und Essen.
Beruflicher Werdegang
Helmut P. Merch, seit 1982 für den Rheinmetall-Konzern tätig, ist seit 1. Januar 2013 Mitglied des Vorstands der Rheinmetall
AG. Dort vertritt der diplomierte Kaufmann das Ressort Finanzen und Controlling. Er hat von Beginn an unterschiedliche Führungsaufgaben
bei Tochtergesellschaften wahrgenommen, unter anderem als Spartenleiter und Vorstandsmitglied der ehemaligen Maschinenbau-Tochter
Jagenberg AG und als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der früheren Elektronik-Tochter Aditron AG. Seit 2001 ist er
Finanzvorstand des Unternehmensbereichs Defence in Personalunion.
Gabriele Sons
Persönliche Angaben
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Jahrgang 1960
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Rechtsanwältin
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Ehemaliges Vorstandsmitglied der thyssenkrupp Elevator AG
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Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften in München, Heidelberg und Mainz.
Beruflicher Werdegang
Gabriele Sons begann ihre berufliche Laufbahn 1991 bei der Deutschen Lufthansa AG als Referentin für Tarifpolitik und Dozentin
für Arbeitsrecht, anschließend war sie Leiterin Personal und Recht sowie Leiterin Personal und Soziales. Ab 1996 war sie für
die Wella AG als Leiterin Personal Deutschland tätig und ab 1999 in der Geschäftsführung der Compass Group Deutschland GmbH
sowie der Eurest Deutschland GmbH. 2003 wechselte Gabriele Sons als Arbeitsdirektorin in die Geschäftsführung der Schindler
Deutschland Holding GmbH. Ab 2008 war Gabriele Sons Geschäftsführerin Personal der thyssenkrupp Industrial Services Holding
GmbH und der TK Industrieservice GmbH. Von 2010 bis 2012 war sie Hauptgeschäftsführerin beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall.
Zwischen Oktober 2012 und Oktober 2017 war Gabriele Sons Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Elevator AG.
Manfred Strauß
Persönliche Angaben
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Jahrgang 1951
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Geschäftsführender Gesellschafter der M&S Messebau & Service GmbH, Neuhausen a. d. F.
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Ausbildung
Studium der Innenarchitektur in München.
Beruflicher Werdegang
Manfred Strauß war von 1976 bis 1978 Vertriebsleiter und Innenarchitekt bei der Firma Hospes Messebau in Stuttgart. Anschließend
gründete er die M&S marketing und service Architekturbüro, Messe-, Kongress-, Event- und Veranstaltungstechnik. Im Jahr 1980
erfolgte die Gründung der M&S messebau und service GmbH. Im Jahr 2007 hat er die Geschäftsführung der Lechler Firmen in Ludwigsburg
übernommen. Seit 2000 ist Manfred Strauß Mitglied des Aufsichtsrats der ElringKlinger AG. Im Jahr 1979 trat Manfred Strauß
dem Beirat Pro Stuttgart Verkehrsverein bei und wurde 2012 zudem in den Vorstand gewählt.
Hinweise zum Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation
mit Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlungen verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für
damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung
abrufbar. Die ElringKlinger AG sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.
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