D+S europe AG
Hamburg
– ISIN DE0005336804 – – WKN 533680 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der D+S europe AG mit Sitz in Hamburg
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 10. Juni 2010,
um 10:00 Uhr in der MesseHalle Hamburg-Schnelsen, Tagungscentrum,
Modering 1a, 22457 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der D+S europe AG, des Lage- und Konzernlageberichts
der D+S europe AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2009
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw.
Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung bedarf
es somit nicht. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich
zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor,
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die Beschlussfassung über die Entlastung der vormaligen Vorstandsmitglieder
Achim Plate und Henning Soltau für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2009 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen; und
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den weiteren Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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Die vorgeschlagene Vertagung der Beschlussfassung über die Entlastung
der vormaligen Vorstandsmitglieder Achim Plate und Henning Soltau,
die jeweils im Geschäftsjahr 2009 aus dem Vorstand ausgeschieden sind,
erfolgt vor dem Hintergrund einer Untersuchung, die anlässlich des
im vergangenen Jahr festgestellten erheblichen Abschreibungs- bzw.
Neubewertungsbedarfs vom Aufsichtsrat nach Durchführung einer entsprechenden
Vorprüfung in seiner Sitzung am 16. März 2010 beschlossen worden ist.
Diese Untersuchung, die im Zeitpunkt der Hauptversammlung voraussichtlich
noch nicht abgeschlossen sein wird, hat Sachverhalte bzw. Vorgänge
zum Gegenstand, die unter anderem die Vorstandstätigkeit der Herren
Achim Plate und Henning Soltau im Geschäftsjahr 2009 betreffen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines
Haupt- und Prüfungsausschusses – vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der D+S europe
AG und für den Konzernabschluss der D+S europe AG für das Geschäftsjahr
2010 zu bestellen.
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5. |
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat
der Gesellschaft besteht nach §§ 96 Abs. 1 Alt. 1, 101 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1
MitbestG und § 9.1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung
und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Aufgrund des vorzeitigen Auslaufens der Amtszeit bzw. des vorzeitigen
Ausscheidens von Aufsichtsratsmitgliedern sind von der Hauptversammlung
im Rahmen von Ergänzungswahlen zwei Mitglieder neu zu bestellen:
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Die Amtszeit von Herrn Christian Baron von Bechtolsheim, der
durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 3. September 2009 zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden ist und dem Aufsichtsrat
als Vertreter der Aktionäre angehört, endet aufgrund einer entsprechenden
Befristung im gerichtlichen Bestellungsbeschluss mit der Beendigung
der diesjährigen Hauptversammlung.
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– |
Herr Thomas Hoffmann, der dem Aufsichtsrat ebenfalls als Vertreter
der Aktionäre angehört, hat sein Amt gemäß § 9.7 der Satzung niedergelegt
und wird nach Ablauf der satzungsmäßigen Niederlegungsfrist zum Ablauf
des 25. Mai 2010 aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
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Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat erfolgen gemäß § 9.4 der Satzung
jeweils für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Sie
entspricht vorliegend jeweils der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats
und endet damit jeweils mit Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, jeweils mit Wirkung ab Beendigung
der vorliegenden Hauptversammlung
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Herrn Christian Baron von Bechtolsheim, Diplomkaufmann, Vorstandssprecher
der FOCAM AG, Frankfurt am Main, wohnhaft in Georgenthal,
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sowie
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Herrn Dr. Thomas von Mitschke-Collande, selbständiger Wirtschaftsberater,
wohnhaft in Tutzing,
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zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß
§ 9.4 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
beschließt.
Es ist vorgesehen, die vorstehenden Aufsichtsratswahlen entsprechend
der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahlen
durchzuführen.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind Mitglied in den folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Christian Baron von Bechtolsheim: keine anderen Mitgliedschaften
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– |
Dr. Thomas von Mitschke-Collande: Mitglied als Non-Executive
Director im Board of Directors der UniManagement s.r.l., Turin/Italien.
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Unterlagen zur Tagesordnung
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.ds-ag.com (Rubrik ‘Investor Relations’
> ‘Hauptversammlung 2010’) insbesondere folgende Unterlagen zugänglich
gemacht:
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die Hauptversammlungseinladung;
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– |
der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss
der D+S europe AG, der Lage- und Konzernlagebericht der D+S europe
AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie
des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009.
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Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht ausliegen. Sie können von den Aktionären ferner
ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
während üblicher Geschäftszeiten eingesehen werden.
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen Aktionären der
Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. Bestellungen bitten wir ausschließlich
zu richten an:
D+S europe AG – Investor Relations – Postfach 600526 22205 Hamburg Telefax: 040 / 41 14-32 18
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
EUR 40.842.941,00 und ist eingeteilt in 40.842.941 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Aktien unterschiedlicher Gattung bestehen nicht.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht daher der Gesamtzahl
der Stückaktien der Gesellschaft und beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
jeweils 40.842.941.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger keine eigenen
Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor
der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), d.h. auf Donnerstag, den 20. Mai 2010, 00:00 Uhr,
zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens
am Donnerstag, den 3. Juni 2010, unter folgender Adresse zugehen:
D+S europe AG c/o Deutsche Bank AG – General Meetings
– Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax:
069 / 12012-86045 E-Mail: wp.hv@xchanging.com
Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden
den teilnahmeberechtigten Aktionären über ihr depotführendes Institut
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Stimmkarten werden
den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Vertretern am Tag
der Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden
Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts richten sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz
zu dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder
der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung
von Aktien verbunden. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch
am und nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Solche Verfügungen
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für einen Erwerb oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem
Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder nach dem Nachweisstichtag
Aktien der Gesellschaft erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien
daher auf der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Teilnahmeberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere ein Kreditinstitut
oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen anderen Bevollmächtigten
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden
Aktienbestand die weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt
werden.
Auf die Vollmacht finden in Ermangelung einer abweichenden Satzungsbestimmung
die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen daher der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine
Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut
gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung
bevollmächtigt wird.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung
von Aktionären oder einer sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß §
135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung
gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die
u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das
allgemeine gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtsempfängern
demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden
Vollmachtsempfänger setzen unter Umständen eigene Formerfordernisse
fest; Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger
zu erfragen.
Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch noch während
der Hauptversammlung erfolgen. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung
vor bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet werden können, werden
teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung übersandt. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung
auf der Hauptversammlung selbst verwendet werden können, erhalten
teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung
an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte
Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur persönlichen
Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur
Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung
per E-Mail erfolgen kann:
D+S europe AG – Investor Relations – Postfach 600526 22205 Hamburg Telefax: 040 / 41 14-32 18 E-Mail: investor-relations@ds-ag.com
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt
sich ein gesonderter Nachweis.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner als besonderen
Service an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit
der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen hierzu in der
Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt
werden; andernfalls ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen
ebenso wie die Vollmacht der Textform; gleiches gilt für den Widerruf
der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen. Die Vertretung durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die Ausübung
des Stimmrechts bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge der
Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen
zur Ausübung des Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge oder zur
Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung nehmen
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Bevollmächtigung von der
Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen wollen,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die ihnen
nach Erfüllung der weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen
zugesandt wird. Für die Bevollmächtigung ist das auf der Eintrittskarte
aufgedruckte Formular zur Vollmachtserteilung an von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter zu verwenden. Es muss der Gesellschaft
ausgefüllt spätestens am Dienstag, den 8. Juni 2010, unter der vorstehend
für die Übermittlung von Vollmachten bzw. Vollmachtsnachweisen genannten
Adresse zugehen. Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung auch
noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen; ein entsprechendes
Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter
am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären
nach Erfüllung der weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt.
Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122
Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht
500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der D+S europe
AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Montag, den
10. Mai 2010, zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen
an folgende Anschrift zu richten:
D+S europe AG – Vorstand – Postfach 600526 22205
Hamburg
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn der oder die
Antragsteller nachweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten
vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 10. März
2010, 00:00 Uhr) Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser
Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich
nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt
gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs.
1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge
gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Vorschläge zu einer in der
Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern
zu unterbreiten.
Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft
ferner auch vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt
werden:
D+S europe AG – Investor Relations – Postfach 600526 22205 Hamburg Telefax: 040 / 41 14-32 18
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft
spätestens am Mittwoch, den 26. Mai 2010, unter der vorstehenden Adresse
zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ds-ag.com (Rubrik
‘Investor Relations’ > ‘Hauptversammlung 2010’) zugänglich gemacht.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge
ohne Begründung werden nicht berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen
keiner Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten
weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen
von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge
bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab
übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung nur dann
Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet
werden. Das Recht der Aktionäre, während der Hauptversammlung Gegenanträge
oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen
darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Ferner ist der Versammlungsleiter
nach § 131 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 17.2 der Satzung der Gesellschaft
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen
zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre und
Informationen nach § 124a AktG
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sowie die Informationen
nach § 124a AktG zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ds-ag.com (Rubrik ‘Investor Relations’ > ‘Hauptversammlung
2010’) zugänglich gemacht.
Hamburg, im April 2010
D+S europe AG
Der Vorstand
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