DNI Beteiligungen AG
Köln
WKN 554 240 ISIN DE0005542401
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 09. November 2020 um 9.00 Uhr im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20,
50672 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019
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2. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
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II. Teilnahmebedingungen:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung belaufen sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 750.000,00 und die
Anzahl der Stückaktien auf 150.000. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung unserer Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärsstellung
durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anmelden.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf Montag, den 19. Oktober 2020,
0:00 Uhr (MESZ) – (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 02. November 2020, 24:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein:
DNI Beteiligungen AG c/o Quirin Privatbank AG Bürgermeister-Smidt-Str. 76 28195 Bremen Telefax: +49 (0) 421 897604-44 hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Zur Erteilung
einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform
gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG
oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar
festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der Nachweis über die Bestellung
eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail Adresse
info@dni-ag.de
elektronisch übermittelt werden.
Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu
machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich
des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.dni-ag.de/hauptversammlung.aspx
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 26. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge
und Wahlvorschläge berücksichtigt:
DNI Beteiligungen AG HV-Stelle Lütticher Straße 8a 50674 Köln Telefax: 03212 – 4151943 E-Mail: info@dni-ag.de
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019 finden sich im Internet unter
https://www.dni-ag.de/unternehmensberichte.aspx
und können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich
sein.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 750.000,00 und die
Anzahl von Stückaktien auf 150.000 mit ebenso vielen Stimmen.
DATENSCHUTZ
Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für
die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der DNI Beteiligungen AG auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.dni-ag.de/hauptversammlung.aspx
zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie
ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: DNI Beteiligungen AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln. Die Datenschutzhinweise
werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie
Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung
der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz,
insbesondere gemäß der CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen, erforderlich. Aus heutiger Sicht wird insbesondere der
Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern sowohl im Zutrittsbereich als auch im Versammlungsraum einzuhalten sein.
Aufgrund des hierdurch eingeschränkten Sitzplatzangebotes kann die Gesellschaft jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin grundsätzlich
nur eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausstellen. Sofern ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann
die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch machen und eine oder mehrere von diesen zurückweisen (vgl. den obigen Abschnitt
‘Vertretung’).
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass in und nach der Hauptversammlung kein Imbiss angeboten wird. Weiter weist die Gesellschaft
darauf hin, dass die derzeit bestehende Verpflichtung, in geschlossenen Räumlichkeiten von gastronomischen Einrichtungen –
außer am Sitzplatz – Mund und Nase zu bedecken (‘Maskenpflicht’), auch am Tag der Hauptversammlung fortbestehen dürfte. Aktuelle
Informationen können auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden:
https://www.land.nrw/corona
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.
Köln, im September 2020
DNI Beteiligungen AG
Der Vorstand
Hinweis zur Hauptversammlung:
Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 8:30 Uhr. Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.
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