Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
a. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.652.324 Aktien) oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 250.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum 22. April 2019 (24:00 Uhr) zugegangen sein. Bitte richten
Sie ein entsprechendes Verlangen an:
|
DFV Deutsche Familienversicherung AG Der Vorstand c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
|
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Der Tag des Zugangs des Verlangens
ist nicht mitzurechnen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG
unter
www.deutsche-familienversicherung.de |
im Bereich ‘IR” unter der Rubrik ‘Hauptversammlung” veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu den Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Solche Anträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten
an:
|
DFV Deutsche Familienversicherung AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0)89/21027-298 E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis zum 8. Mai 2019 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, werden nach den
gesetzlichen Regeln im Internet unter
www.deutsche-familienversicherung.de |
im Bereich ‘IR” unter der Rubrik ‘Hauptversammlung” unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls im Internet unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de |
im Bereich ‘IR” unter der Rubrik ‘Hauptversammlung” veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge (sofern dies Gegenstand der
Tagesordnung ist) auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
c. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
d. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sind auf
der Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de |
im Bereich ‘IR” unter der Rubrik ‘Hauptversammlung” zugänglich gemacht.
|