BHS tabletop AG
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft über den Link https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
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Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, den 26. Mai 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen:
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur Hauptversammlung, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz 1 AktG im Internet über den Link
und dort unter “Hauptversammlung” zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Anträge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden. Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt. Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1 AktG im Internet über den Link
und dort unter “Hauptversammlung” zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Vorschläge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt. Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden. Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den Wohnort und den ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz, enthalten. |
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c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern. Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken. |
Hinweis auf Internetseite
Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
und dort unter “Hauptversammlung” eingesehen werden.
Datenschutzhinweise für Aktionäre der BHS tabletop AG
Die BHS tabletop AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Im Zusammenhang mit der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung erhebt und verarbeitet die BHS tabletop AG personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigte. Die diesbezüglichen Datenschutzhinweise können im Internet über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
und dort unter ‘Hauptversammlung’ eingesehen werden. Daneben haben Sie die Möglichkeit, die Datenschutzhinweise auch bei der Gesellschaft unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse anzufordern:
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Selb, im Mai 2019
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Der Vorstand