Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehningen
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 19. Februar 2020, um 10:30 Uhr (Einlass: 9:30 Uhr)
in der Stadthalle Sindelfingen, Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2019 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft
sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2019 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen
Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt Aktiengesellschaft
in Höhe von 35.764.553,63 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
und den verbleibenden Betrag von 19.535.369,63 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch
auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24. Februar
2020.
Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält,
sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag
wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/2019 für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands der Gesellschaft und entsprechende Neufassung von § 2 der Satzung
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll geändert werden, um auf Marktchancen flexibler reagieren zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
(1) |
Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit im In- und Ausland auf den Gebieten:
(a) |
Ingenieur- und Serviceleistungen, insbesondere, aber nicht begrenzt auf Design, Entwicklung, Konstruktionen, Realisation,
Fertigung von Prototypen bzw. Prototypenteilen, Erprobung, Planung und Projektmanagement sowie CAD-Leistungen aller Art bezüglich
Fahr- und Flugzeugen sowie deren Komponenten, Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen sowie
bezüglich Medizinprodukten, Pharma-, Kombinations- und Haushaltsprodukten, Verpackungen;
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(b) |
Bau, Umbau, Herstellung und Ausrüstung von Fahr- und Flugzeugen und deren Komponenten, Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen,
Maschinen und Sondermaschinen, Prototypen und Modelle;
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(c) |
Planung, Bau und Inbetriebnahme von Fertigungsanlagen für die Herstellung von Fahr- und Flugzeugen und deren Komponenten,
Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen sowie Industrieprodukten;
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(d) |
Entwicklung von Wartungslösungen sowie Erbringung und Vermarktung von Wartungsleistungen für Fahr- und Flugzeuge und deren
Komponenten, Verkehrssysteme, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen sowie Industrieprodukten und Fertigungsanlagen;
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(e) |
Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Hard- und Software aller Art, insbesondere aber nicht begrenzt hierauf, für autonomes
Fahren, Industrie 4.0, Internet of Things, Smartifizierung sowie Kommunikations-, Netz- und Informationstechnik und die Erbringung
von Leistungen aller Art im Zusammenhang damit;
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(f) |
Entwicklung, Erbringung und Vermarktung von Datenanalysen (Big Data Analytics) sowie anderen Leistungen aller Art im Zusammenhang
mit Daten und deren Nutzung, Handel oder sonstiger Verwertung;
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(g) |
Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Cloud-Lösungen und Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI);
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(h) |
Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Technologien und Konzepten zum Klimaschutz;
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(i) |
Entwicklung, Erbringung und Vermarktung von Mobilitäts-, Verkehrs- und Transportleistungen sowie diesbezüglichen Konzepten;
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(j) |
Beratungs- und sonstige Leistungen für Unternehmen, insbesondere, aber nicht begrenzt hierauf, in den Bereichen Projekt- und
Prozessmanagement;
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(k) |
Erwerb, Verwaltung und Entwicklung von Immobilien sowie deren Veräußerung;
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(l) |
Erwerb oder Erlangung von Immaterialgütern und sonstigen Sondernutzungsrechten, deren Verwaltung, Schutz und Verwertung, Lizensierung
und Handel, Übertragung sowie Veräußerung.
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(2) |
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften, Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil oder Teilaspekte der in Absatz 1 genannten
Geschäftszweige oder regional beschränken.
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(3) |
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann im In- und Ausland andere Unternehmen gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie sie veräußern. Sie kann solche Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenfassen
und Unternehmensverträge mit ihnen abschließen. Sie kann Dienstleistungen für solche Unternehmen erbringen oder sich auf die
Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Tochter- und Beteiligungsunternehmen
im In- und Ausland auszugliedern. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer
sein als der in vorstehendem Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand.
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(4) |
Die Gesellschaft darf erlaubnispflichtige Immobiliengeschäfte und andere erlaubnispflichtige Leistungen, insbesondere erlaubnispflichtige
Prüfungs- und Mobilitätsleistungen, nicht unmittelbar selbst ausführen.
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6. |
Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
1. |
§ 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 4 Bekanntmachungen, Gerichtsstand
(1) |
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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(2) |
Für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Aktionären besteht ein Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft. Ausländische
Gerichte sind für solche Streitigkeiten nicht zuständig.
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2. |
§ 5 Abs. (10) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
(10) |
§ 43 Abs. (1) des Gesetzes über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG) findet keine Anwendung.
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3. |
§ 12 Abs. (2) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
(2) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats können in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen werden, soweit eine solche besteht.
Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
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4. |
§ 12 der Satzung wird geändert und um einen neu eingefügten Abs. (5) ergänzt:
(5) |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder
den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss führen, erhalten eine im
Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.
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5. |
§ 17 der Satzung wird geändert und um einen neu eingefügten Abs. (4) ergänzt:
(4) |
Der Versammlungsleiter ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich
angemessenen Rahmen für den ganzen Versammlungsverlauf oder für einzelne Tagesordnungspunkte zu setzen.
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6. |
§ 20 der Satzung wird geändert, um weitere Abs. (4) und (5) ergänzt und in der Überschrift wie folgt neu gefasst:
§ 20 Jahresabschluss, Gewinnverwendung
(4) |
Der Bilanzgewinn wird auf die Aktionäre gleichmäßig verteilt, soweit die Hauptversammlung nicht eine anderweitige Verwendung
beschließt.
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(5) |
Die Hauptversammlung kann beschließen, den Bilanzgewinn teilweise oder vollständig im Wege einer Sachausschüttung auf die
Aktionäre zu verteilen.
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7. |
Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
1. |
§ 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
‘Dazu reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 Aktiengesetz aus.’
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2. |
§ 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird geändert. Nach dem Wort ‘Nachweis’ werden die Wörter ‘des Anteilsbesitzes nach § 67c Abs.
3 Aktiengesetz’ eingefügt.
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3. |
Der Vorstand wird angewiesen, diese Änderungen der Satzung erst zu dem in Artikel 16 i.V.m Artikel 2 (§ 26 Abs. (4) EG AktG)
des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) genannten Tag des Inkrafttretens (d.h. zur Eintragung
zum 3. September 2020) zum Handelsregister anzumelden.
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bertrandt Aktiengesellschaft und des Konzerns für
das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
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Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 7:
Der Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft zum 30. September 2019 und der Lagebericht, der Konzern-Abschluss zum
30. September 2019 und der Konzern-Lagebericht, der vom Aufsichtsrat beschlossene und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019, der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung
des Bilanzgewinns, der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB für das
Geschäftsjahr 2018/2019 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Bertrandt Aktiengesellschaft
aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind zudem gemäß
§ 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.bertrandt.com
im Reiter ‘Unternehmen’, im Bereich ‘Investor Relations’ unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung am 19. Februar 2020 ausliegen.
Rechte von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Aktionäre,
die Anträge zur Hauptversammlung ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Bertrandt Aktiengesellschaft Frau Svenja-Sabrina Pellegrino Birkensee 1 71139 Ehningen Telefax: +49 7034 656 4488 E-Mail: sabrina.pellegrino@de.bertrandt.com
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen der Verwaltung zu den Punkten der Tagesordnung
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.bertrandt.com
im Reiter ‘Unternehmen’, im Bereich ‘Investor Relations’ unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ zugänglich, wenn der Gegenantrag
mit Begründung unter der vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum 4. Februar 2020, 24:00 Uhr, zugegangen ist.
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich
zu machen. Dies ist der Fall,
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soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde,
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wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
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wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält,
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– |
wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung
in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht
worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
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wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird
oder
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wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt
hat oder nicht hat stellen lassen.
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Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn
mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl eines Abschlussprüfers gelten die vorstehenden Absätze sinngemäß mit der Maßgabe, dass
ein Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 Satz 1 und 2 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten Gründe
hinaus auch dann nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz
4 AktG enthalten.
Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 19. Januar 2020, 24:00 Uhr, zugehen.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß
§ 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von dem Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen.
Angaben zum Gesellschaftskapital
Das Grundkapital der Gesellschaft von 10.143.240 Euro ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in
10.143.240 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung
10.143.240 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft nach § 71b AktG keine Rechte zu, insbesondere
kein Stimmrecht; sie hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 48.027 eigene Stückaktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß § 15 Abs. 1 der
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis
spätestens 12. Februar 2020, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:
Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen ist nach
§ 15 Abs. 2 der Satzung nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 29.
Januar 2020 beziehen und der Gesellschaft bis spätestens 12. Februar 2020, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:
Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei wir unsere Aktionäre
bitten, sich hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung:
Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: vollmacht@c-hv.com
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung erfolgen.
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter
müssen dazu mittels des von der Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine Vollmacht und bestimmte Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts in Textform erteilt werden. Das zu benutzende Formular kann im Internet unter
www.bertrandt.com
im Reiter ‘Unternehmen’, im Bereich ‘Investor Relations’ unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ abgerufen oder bei der Bertrandt
Aktiengesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden. Vollmacht und Weisungen müssen zusammen mit
der Eintrittskarte zu der Hauptversammlung spätestens am 18. Februar 2020, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse eingegangen sein:
Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: vollmacht@c-hv.com
Nach dem 18. Februar 2020, 18:00 Uhr, können erteilte Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte
Adresse nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung
des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters müssen die Anmeldung des Aktionärs und die Bescheinigung des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen form- und fristgerecht zugehen.
Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen müssen,
die Möglichkeit bestehen, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter mittels eines anderen, von der Gesellschaft
dafür vorgesehenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung (u.a. die in § 124a AktG genannten Informationen) und weitergehende Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.bertrandt.com
im Reiter ‘Unternehmen’, im Bereich ‘Investor Relations’ unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’.
Informationen zum Datenschutz
Die Bertrandt Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten: Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls
den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum),
Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der
Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
der Bertrandt Aktiengesellschaft zu ermöglichen.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft
zwingend erforderlich. Personenbezogene Daten der Aktionäre werden zum Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Erstellung
des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmrechtsbögen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung
sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Ferner
werden die personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken, z.B. zur Darstellung der Entwicklung der Aktionärsstruktur oder
der Handelsvolumina verarbeitet. Außerdem erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung
von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen. Für die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten ist die Bertrandt Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle; Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Dienstleister der Bertrandt Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurden,
erhalten von der Bertrandt Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistungen erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Bertrandt Aktiengesellschaft.
Die Bertrandt Aktiengesellschaft speichert, vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender gesetzlicher Vorschriften,
die personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren,
beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung
der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen
oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist.
Es besteht ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
von personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte
können gegenüber der Bertrandt Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
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Bertrandt Aktiengesellschaft Birkensee 1 71139 Ehningen Telefon: +49 7034 656 0 Telefax: +49 7034 656 4151
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Markus Ruf.
Zudem besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist wie folgt zu erreichen:
Bertrandt Aktiengesellschaft Datenschutzbeauftragter Birkensee 1 71139 Ehningen E-Mail: datenschutz@de.bertrandt.com
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bertrandt Aktiengesellschaft unter
https://www.bertrandt.com/datenschutzhinweis.html
zu finden.
Ehningen, im Dezember 2019
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen
Der Vorstand
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