Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Satz 1 der Satzung
Herr Arnz hat folgendes Verlangen unterbreitet:
§ 10 Satz 1 der Satzung lautet gegenwärtig: ‘Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern.’
Diese Formulierung in § 10 Satz 1 (‘. mindestens drei .’) ist als sogenannte variable Angabe unzulässig und muss daher geändert
werden. Vergleiche hierzu Hüffer/Koch, Aktiengesetz, § 95 Rn. 3, ‘variable Angaben (wenigstens 3 höchstens 9) sind unzulässig.’
Deshalb soll die Satzung berichtigt und eine bestimmte Zahl festgelegt werden. Zusätzlich soll bei der Gelegenheit die Zahl
der Aufsichtsratsmitglieder von drei auf künftig sechs Mitglieder erhöht werden.
Hierzu schlägt Herr Arnz vor, Folgendes zu beschließen.
‘§ 10 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: ‘Der Aufsichtsrat besteht aus sechs (6) Mitgliedern.’
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