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Albis Leasing AG
Hamburg
ISIN DE0006569403 WKN 656940
Absetzung eines Tagesordnungspunktes
In der Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 25. Juni 2020, in Hamburg (Veröffentlichung im
Bundesanzeiger vom 13. Mai 2020) ist unter Punkt 11 der Tagesordnung die ‘Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen
und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
und die Änderung der Satzung’ vorgesehen. Der Vorstand der Gesellschaft hält inzwischen eine schnelle Aufstockung des Kapitals
der Gesellschaft für zweckmäßig und hat am 18. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Ausnutzung des
in § 5 Abs. 3 der Satzung verankerten Genehmigten Kapitals 2016 in Form einer Barkapitalerhöhung vorzubereiten (s. dazu die
Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2020).
Vor dem Hintergrund dieser nach der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung entwickelten Pläne hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats am 18. Juni 2020 beschlossen, den oben genannten Tagesordnungspunkt 11 von der Tagesordnung der
auf den 25. Juni 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung abzusetzen. Aus Gründen der Rechtssicherheit möchte die Verwaltung
auf die Ermächtigung aus dem Genehmigten Kapital 2016, das bisher nicht ausgenutzt wurde und eine Laufzeit bis zum 18. Juli
2021 hat, zurückgreifen.
Hamburg, im Juni 2020
ALBIS Leasing AG
Der Vorstand
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