Hamburg/Kiel, 3. April 2019
Die Investorenpräsentation 2018 der Hamburg Commercial Bank AG (“HCOB” oder die “Bank”) beginnt mit der Aussage: “In hanseatischer Tradition machen wir klare Versprechen und halten uns daran: Verlässlich, zugewandt, aufrichtig.” Diese Aussage ist vor dem Hintergrund nicht eingehaltener Versprechen und dem aus unserer Sicht rechtswidrigen Verhalten der Bank gegenüber ihren Gläubigern bemerkenswert.
Die am 28. März 2019 veröffentlichten Jahresergebnisse versehen die “Verlässlichkeit” und “Aufrichtigkeit” der Bank mit einem großen Fragezeichen. Für viele der wesentlichen Faktoren, die die Performance der Bank im Jahr 2018 beeinflussten, fehlen Begründungen. Hierzu gehören eine Reihe ungewöhnlich hoher und kaum erläuterter Rückstellungen. Ihr Verständnis von “Aufrichtigkeit” stellte die Bank in ihren Investoren-Telefonkonferenzen unter Beweis: In der deutschen Telefonkonferenz wich sie inhaltlichen Fragen aus. In der sich anschließenden englischen Telefonkonferenz wurden Fragen gar nicht erst zugelassen.
Es stellt sich die Frage, was die Bank zu verbergen hat.
Dieses Verhalten der Bank fügt sich nach unserer Auffassung in die zurückliegende Praxis von Fehlinformation und Falschdarstellung ein. Die Bank hat ihren Namen geändert, ohne dass sich sonst etwas verändert hätte.
Für die Gläubiger der Bank bleibt eine Reihe von Fragen unbeantwortet, die sie dem Vorstand der HCOB in den für die Kapitalanleger anberaumten Telefonkonferenzen gerne gestellt hätten. Diese Fragen betreffen die Finanzlage der Bank und sind für die Bewertung aller börsennotierten Instrumente der Bank von wesentlicher Bedeutung. Es geht damit im Kern um die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt.
Die Bank sollte die folgenden Fragen öffentlich beantworten, damit alle Kapitalanleger, Kunden, Mitarbeiter und sonstige Gläubiger der Bank hinreichend informiert sind.
- Warum hat die HCOB nach der erfolgreichen Privatisierung und dem Verkauf des Portfolios notleidender Kredite (“NPL-Portfolio”) nicht zumindest einen Teil der Rücklagen für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB aufgelöst? Den Gläubigern wurde noch vor kurzem von der HCOB mitgeteilt, dass die Privatisierung bei den § 340g Rücklagen angeblich eine Rolle spielte.
- Was sind die allgemeinen Bankrisiken nach § 340g HGB, gegen die sich die HCOB derzeit absichern möchte? Warum sind die § 340g Rücklagen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro im Vergleich zu anderen relevanten deutschen Banken so außergewöhnlich hoch?
- Warum hat die HCOB für 2018 erstmalig Verluste vorgetragen? In der Vergangenheit hat sie dies nie getan. Welchen Zweck hat dies, außer der angeblichen Herunterschreibung der Anleihen?
- Warum hat die HSH versucht, ihre Anleihen im November 2018 zu kündigen, nachdem sie wiederholt (sogar noch im September 2018) anerkannt hat, dass die Kuponzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden, was den Fortbestand der Anleihen implizierte?
- Warum ist die HCOB die einzige bedeutende relevante deutsche Bank, die es aufgrund vage formulierter geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten im vierten Quartal 2018 für notwendig hielt, massiv pauschale Risikorücklagen zu bilden?
- In den ersten neun Monaten des Jahres 2018 hat die HCOB Risikovorsorgen im Geschäftsbereich Shipping in Höhe von 134 Millionen Euro aufgelöst. Was hat die Bank konkret dazu veranlasst, eine 180-Grad-Wende zu vollziehen, diese Auflösung rückgängig zu machen und im vierten Quartal eine zusätzliche Risikovorsorge in Höhe von 205 Millionen Euro zu buchen? Während der englischsprachigen Investoren-Telefonkonferenz der Bank begründete Finanzvorstand Oliver Gatzke die Risikovorsorge für Schiffskredite teilweise mit “technologischen Entwicklungen insbesondere im Schifffahrtsbereich – Stichwort Scrubber”. Die Anforderung, Abgasreinigungsanlagen zu installieren, besteht bereits seit 2016 und wurde seitdem ausführlich diskutiert. Warum wurde dies im vierten Quartal 2018 plötzlich für die HCOB relevant und warum wirken sich diese Anforderungen plötzlich unmittelbar auf die Schiffskreditgeber aus und nicht auf die Eigentümer der Schiffe?
- Warum hat die HCOB ihre Rückstellung für Prozessrisiken im Jahr 2018 um 164 Millionen Euro erhöht? Warum veröffentlicht die HCOB die Höhe der mit Rechtsstreitigkeiten verbundenen Eventualverbindlichkeiten nicht mehr, wie sie es in den Vorjahren getan hat?
- Beeinflussen die beiden anhängigen Klagen von Gläubigern, die Schadensersatz im Wert von insgesamt 1,7 Milliarden Euro fordern, die Zulassung der Bank zur BdB-Einlagensicherung?
- Warum sind die Restrukturierungskosten, die die HCOB im vierten Quartal 2018 gebucht hat, mit 380.000 Euro pro zu reduzierender Vollzeitstelle (,FTE’) so hoch? Wie hoch waren diese Rückstellungen in der Vergangenheit bei ähnlichen Restrukturierungen?
- Werden Entscheidungen über die Rechnungslegung vom Vorstand der HCOB selbstständig getroffen oder erhält der Vorstand Weisungen von den Eigentümern oder ihren Vertretern im Aufsichtsrat?
- In ihrem Geschäftsbericht 2018 stellt die HCOB folgendes fest: “Das übergeordnete finanzielle Ziel der Hamburg Commercial Bank ist es, [.] den Wert des eingebrachten Eigenkapitals und damit die Unternehmensbewertung deutlich zu erhöhen.” Warum werden die Einlagen der stillen Gesellschafter, die den Eigentümern gegenüber vorrangig zu behandeln sind, nicht in gleicher Weise im Wert hochgeschrieben, wenn sich die Bank ersichtlich erholt? Wenn schon der HGB-Geschäftsbericht 2018 der Bank behauptet, dass das Konzernergebnis “spürbar über den Erwartungen” liegt, warum werden dann die stillen Beteiligungen um 42% heruntergeschrieben, als hätte die Bank massive Verluste erlitten? Warum sollten die neuen Eigentümer der HCOB einen hohen finanziellen Vorteil auf Kosten der stillen Gesellschafter erhalten?
Wir fordern den Vorstand der HCOB auf, die oben genannten Fragen bis zum 5. April 2019 öffentlich zu beantworten – entweder schriftlich oder durch Zustimmung zu einer vollständigen, öffentlich zugänglichen Frage- und Antwort-Telefonkonferenz, in Übereinstimmung mit der früheren und üblichen Praxis.
Die Anleihegläubiger, die diese Erklärung abgeben, behalten sich rechtliche Schritte vor.
Kontakt für Inhaber von HSH Tier-1-Anleihen:
Dr. Nadine Herrmann, Partner, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP
+ 49 40 89728-7000
NadineHerrmann@quinnemanuel.com
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Anmerkung: Bei dieser deutschen Textversion handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Englischen. Maßgeblich ist der englische Text.
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