Charles Barker Corporate Communications GmbH
Anleihegläubiger der HSH Nordbank AG stellen Antrag auf Discovery in den USA in Vorbereitung auf Rechtsstreit in Deutschland
New York und Hamburg, 11. Juli 2018 – Inhaber von Tier-1-Anleihen der HSH Nordbank AG (die “Anleihegläubiger”), die zusammen Anleihen im Volumen von mehr als 900 Mio. Euro halten, haben in den USA einen Antrag auf Rechtshilfe nach Titel 28 U.S.C., § 1782 gestellt. Bei dem Antrag geht es um Informationsverlangen (“Subpoenas”), die sich an Cerberus Capital Management, L.P., J.C. Flowers & Co. LLC und GoldenTree Asset Management L.P. richten und einen in Deutschland geplanten Rechtsstreit unterstützen sollen, der sich ausschließlich gegen die HSH richtet.
Das gerichtliche Verfahren in Deutschland wird sich darauf fokussieren, ob sich die Bank gegenüber den Anleihegläubigern pflicht- und gesetzeswidrig verhalten hat. Im Februar dieses Jahres hat die HSH den gleichzeitigen Verkauf der Mehrheit ihrer Gesellschafteranteile und eines Kreditportfolios an die im Kern identische Käufergruppe bekanntgegeben. Die Bank hat einen signifikanten Verlust durch den Verkauf des Kreditportfolios verbucht, der mutmaßlich eine Abschreibung der Tier-1-Anleihen zur Folge hatte. Die Anleihegläubiger werfen der Bank vor, dass kein Versuch unternommen wurde, das Portfolio im Rahmen eines Bieterverfahrens zu veräußern und dass der Verkauf möglicherweise dergestalt strukturiert wurde, um den Käufern unzulässig einen finanziellen Vorteil auf Kosten der Anleihegläubiger zu verschaffen. Mit den Informationsverlangen in den USA sollen Dokumente in Bezug auf diese Transaktion erlangt werden, weil sich das deutsche Verfahren unter anderem darauf fokussieren wird, ob dieser Verkauf die Anleihegläubiger in unzulässiger Weise belastet hat. In dem Antrag an das US-Gericht werden darüber hinaus weitere Vorwürfe der Anleihegläubiger geschildert. Dazu gehört der Vorwurf, die HSH habe über einen Zeitraum von mehreren Jahren wiederholt unzulässig ihre gesetzliche Rücklage nach §340g HGB erhöht, die rechtmäßig nur als Absicherung gegen allgemeine Bankenrisiken verwendet werden darf. Wegen dieser Einlagen hat die Bank mutmaßlich Abschreibungen der Tier-1-Anleihen vorgenommen. Die Informationsverlangen in den USA zielen auch darauf ab, Informationen zu diesen weiteren Vorwürfen zu erlangen. Pressekontakt: Charles Barker Corporate Communications GmbH Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle +49 69 794 090 -25 / -24 Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de Tobias.Eberle@charlesbarker.de Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Charles Barker Corporate Communications GmbH Schlagwort(e): Finanzen
11.07.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Keine Berichte gefunden
Anstehende Events
Keine Events gefunden
Webcasts
Keine Webcasts gefunden