ALNO Aktiengesellschaft i.I.
ALNO AG: OLG Düsseldorf bestätigt außerordentliche Kündigung des Ex-Vorstandsvorsitzenden
PRESSEMITTEILUNG OLG Düsseldorf bestätigt außerordentliche Kündigung des Ex-Vorstandsvorsitzenden – ALNO AG obsiegt in beiden Berufungsverfahren – Außerordentliche Kündigung im April 2011 rechtmäßig und angemessen – Grober vertrauenszerstörender Pflichtverstoß festgestellt – Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses damit nicht zumutbar gewesen
Pfullendorf, 10. November 2014 – Der 6. Senat des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf hat in seinen beiden Urteilen vom 6. November 2014 den Berufungen der ALNO AG in vollem Umfang stattgegeben und beide Klagen des ehemaligen CEO Jörg Deisel gegen seine außerordentliche Kündigung vom April 2011 abgewiesen. Damit erhält das Unternehmen rund 2,6 Mio. Euro zurückerstattet, die aufgrund von früheren erstinstanzlichen Urteilen und einer unverbindlichen Interimsvereinbarung bereits ausbezahlt worden waren. Darüber hinaus kann die ALNO AG Zinsen und Verfahrenskosten von mehreren hunderttausend Euro geltend machen. Der Streitwert beider Verfahren belief sich auf rund 6,5 Mio. Euro. Bei Unwirksamkeit der Kündigungen hätten weitere Ansprüche in Höhe von rund einer Mio. Euro gegen die ALNO AG im Raum gestanden.
In seiner schriftlichen Urteilsbegründung sieht das OLG nach dreieinhalbjähriger Verfahrensdauer jetzt als gegeben an, dass der Kläger den Aufsichtsrat im September 2009 im Zusammenhang mit dem damaligen Unternehmenskonzept 2013 nicht richtig und vollständig informiert und damit das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Aufsichtsrat und Vorstand zerstört habe. Die Pflichtverletzung des Klägers wiege deshalb schwer, weil sie fundamentale Informations- und Kontrollrechte des Aufsichtsrates berührt habe. Zudem sei das Vorbringen des Klägers gegen seine außerordentliche Kündigung teilweise widersprüchlich gewesen. Das Oberlandesgericht hat das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof in beiden Urteilen nicht zugelassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Über die ALNO AG: Die ALNO AG zählt mit rund 2.300 Mitarbeitern zu den führenden Küchenherstellern Deutschlands. Das Geschäftsfeld umschließt die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Küchenmöbeln sowie den Verkauf von Elektrogeräten und Zubehör. An sieben nationalen und internationalen Produktionsstandorten bedient der Konzern die weltweiten Märkte mit einem Küchenvollsortiment. Zum ALNO Konzern gehören neben der Kernmarke ALNO noch die Marken Wellmann, Impuls, Pino sowie Piatti und ALNOINOX. Der ALNO Konzern ist mit über 6.000 Vertriebspartnern in mehr als 64 Ländern der Welt aktiv. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 395 Millionen Euro. Der Auslandsanteil am Umsatz betrug rund 33 Prozent. Kontakt: Jürgen Schulze-Ferebee ALNO AG Rechtlicher Hinweis: Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ALNO AG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der ALNO AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Weder die ALNO AG noch die mit ihr verbundenen Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: ALNO AG Schlagwort(e): Unternehmen 10.11.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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296076 10.11.2014 |