SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Volkswagen spielt auf Zeit!
DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Rechtssache Der Kurs von Volkswagen ist klar. Der Konzern dürfte kein Interesse an einem schnellen Abschluss der Musterfeststellungklage haben. Volkswagen spart schätzungsweise jeden Tag rund eine Million Schadenersatz. Es läuft eigentlich gut für die betrogenen Dieselkäufer des Volkswagenkonzerns. Immer mehr Gerichte verurteilen Volkswagen zur Rückabwicklung der verkauften Skandaldiesel. Dennoch möchte sich Volkswagen nicht flächendeckend vergleichen. Warum auch? Volkswagen reduziert die Schadenersatzansprüche der über 400.000 Anmelder in der Musterfeststellungsklage um geschätzt ca. eine Million Euro pro Tag. Der Hintergrund dieses Verzögerungsinteresses des Volkswagenkonzerns erschließt sich, wenn man sich das Konzept der Musterfeststellungsklage ansieht. Hunderttausende Dieselkäufer haben keine eigene Klage eingereicht, sondern sich dem vermeintlich kostengünstigen Weg der Musterklage angeschlossen. Zwischenzeitlich fahren die Anmelder ihren Diesel weiter. Mit einem Ende der Musterfeststellungsklage ist jedoch erst nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig und voraussichtlich des Bundesgerichtshofes zu rechnen. Danach müssen diejenigen Autokäufer, die ihre Ansprüche zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, noch im eigenen Klageverfahren ihre Ansprüche einklagen. Erst dann erhalten sie den Kaufpreis zurück. Dabei werden im Rahmen der Rückabwicklung die gefahrenen Kilometer als sogenannter Nutzungsersatz abgezogen. Je mehr der Wagen gefahren ist, desto geringer fällt der Schadenersatz des Käufers aus. Jeder gefahrene Kilometer reduziert mithin die Schadenersatzpflicht von Volkswagen. Laut Kraftfahrtbundesamt in Flensburg fährt ein Auto in Deutschland rund 14.200 Kilometer pro Jahr. Dieselfahrer fahren üblicherweise wesentlich mehr. Bei einer unterstellten Verfahrensdauer von nur fünf Jahren kann Volkswagen damit dem betrogenen Dieselkäufer durchschnittlich 71.000 Km gefahrene Kilometer entgegenhalten. In zehn Jahren sind dies schon 140.000 Km. Der Schadenersatzanspruch hätte sich somit auf ca. die Hälfte reduziert. Das rechnet sich für Volkswagen. Erste Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass Volkswagen bis zum prognostizierten Abschluss des Musterverfahrens im Jahr 2023 ca. zwei Milliarden Euro sparen kann. Zu Lasten der Autokäufer selbstverständlich! Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger aus der Kanzlei Schirp & Partner: “Die Musterfeststellungklage ist ein Segen für den Volkswagenkonzern. Jeder Geschädigte Dieselkäufer wird auf die Wartebank geschickt. Währenddessen spart Volkswagen vermutlich Milliarden!“ Hinzu kommt, dass die Dieselkäufer auch am Ende des Musterfeststellungsverfahrens noch keinen Zahlungsanspruch gegen Volkswagen haben. Sie müssen dann noch einmal selbst klagen. Bei direkt erhobenen Einzelklagen wäre dies anders. Hier läuft mit Zustellung der Klage der sogenannte Rechtshängigkeitszins, immerhin 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Verzögerung des Rechtsstreites rechnet sich dann meistens für den Volkswagenkonzern nicht, da die gefahrenen Kilometer durch den Zins kompensiert werden. Der Kläger erhält direkt einen verzinsten und vollstreckbaren Zahlungsanspruch. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp & Partner: “Dieselkäufer sollten sich noch bis zum 30 September 2019 aus der Musterfeststellungsklage austragen. Die mit dieser Registrierung verbundenen Rechtsunsicherheiten zusammen mit den wirtschaftlichen Nachteilen, sprechen dafür, stattdessen jetzt eine Einzelklage einzureichen. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn zuzusehen, wie der Schadensersatzanspruch täglich dahinschmilzt. Nach dem 30. September sind Käufer, die sich der Musterklage angeschlossen haben, an diese gebunden und ein individuelles Vorgehen ist nicht mehr möglich.” Volkswagen wartet gern! Sie sollten das nicht tun! Handeln Sie jetzt! Das Austragen aus dem Register zur Musterfeststellungsklage ist leicht und kostenfrei über die Internetplattform: toga.legal möglich. Schirp & Partner Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien im Anleger- und Verbraucherrecht in Deutschland. Nähere Informationen sind erhältlich bei: – Dr. Wolfgang Schirp und Antje Radtke-Rieger, beide in Sozietät Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schirp@schirp.com bzw. radtke-rieger@schirp.com, URL www.schirp.com
29.08.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |