Elysium Capital AG
Verwaltungsrat der MBT muss Öffentlichkeit vor GV am 2. Mai 2019 informieren, welches Verwaltungsratsmitglied durch Zuteilung einer Aktienposition zu Vorzugskonditionen auf Kosten der Publikumsaktionäre bereichert wurde.
DGAP-News: Elysium Capital AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Personalie Verwaltungsrat der MBT muss die Öffentlichkeit vor der Generalversammlung am 2. Mai 2019 informieren, welches Verwaltungsratsmitglied durch Zuteilung einer Aktienposition zu Vorzugskonditionen auf Kosten der Publikumsaktionäre bereichert wurde. Die rechtliche Ausgestaltung und Abwicklung des Anteilserwerbs von Oxford PV durch die Meyer Burger Technology AG (MBT) ist aus Aktionärssicht nachteilig und aus rechtlicher Sicht höchst problematisch. Diverse Kapitalmarktteilnehmer und Analysten bezeichneten die Vorgehensweise zurecht als “befremdlich”. Darüber hinaus gab es in den Tagen vor der Transaktionsverkündung auffällige Kursbewegungen. Die MBT Aktie verlor signifikant an Wert. Mittlerweile liegen ausreichend Hinweise vor, dass Oxford PV niemals die Aktien von MBT halten wollte, sondern Liquidität für die eigene Expansion benötigte. Oxford PV diente nur als Platzhalter für eine theoretische Sekunde. Die neuen Aktien der MBT wurden erst einen Tag nach Platzierung durch Oxford PV ins Handelsregister eingetragen. Durch eine Kapitalerhöhung direkt an die bestehenden Aktionäre hätte MBT die Platzierung transparenter und rechtlich zulässig durchführen können. Stattdessen fand die Platzierung über einen Umweg über Oxford PV zu einem Vorzugspreis mit einem Diskont von 11% statt. Dies entspricht einem Wert von etwa 5 Millionen Franken. Nur ein ausgesuchter Kreis von Investoren konnte hiervon profitieren. Darunter war auch ein Mitglied des Verwaltungsrates, welcher 704,000 Aktien erwerben durfte. Dieser Verwaltungsrat hat damit einen Teil des etwa 5 Millionen Franken geldwerten Vorteils erhalten (nämlich ca 55,000 Franken) welcher den Altaktionären durch den Entzug des Bezugsrechts genommen wurde. Dies geschah, obwohl sogar manchen zur Zeichnung eingeladenen Investoren, die Zuteilungen bis zu 40% gekürzt wurden, da die Nachfrage von Investoren das Angebot deutlich überstieg. Das betreffende Verwaltungsratsmitglied hätte daher in jedem Fall hinter den Altaktionären zurückstehen müssen. Nur aufgrund seiner besonderen Position im Unternehmen ist es zu erklären, dass das Verwaltungsratsmitglied eine derart hohe Zuteilung zu Vorzugskonditionen und damit einen geldwerten Vorteil auf Kosten der Altaktionäre erhalten konnte. Deshalb hat Elysium Capital nach rechtlicher Prüfung Strafanzeige gegen den Verwaltungsrat als Kollektivorgan wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung nach Art. 158 Abs. 1 StGB und/oder Privatbestechung nach Art. 322novies StGB eingereicht. Der Kreis der Geschädigten umfasst unseren Information nach mehr als 30,000 Publikumsaktionäre der MBT, welche nicht zur Zeichnung eingeladen wurden, deren Bezugsrechtswert entzogen wurde und deren Wert daher an einen privilegierten Kreis über das “Dreieck” verteilt wurde, wozu im Besonderen das betreffende Verwaltungsratsmitglied gehört. Daher ist es notwendig eine Strafuntersuchung durchzuführen, um das Vertrauen und die Lauterkeit des Kapitalmarktes sicherzustellen – Anleger müssen sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln des Kapitalmarktes und der Aktiengesellschaft von den Verwaltungsräten eingehalten werden bzw. dass Strafverfolgungsbehörden eingreifen, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Der Entzug der Bezugsrechte ist aber auch generell rechtlich bedenklich gewesen, da die notwendigen Bedingungen im vorliegenden Fall nicht erfüllt worden sein dürften:
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass MBT die Öffentlichkeit vor der Generalversammlung am 2. Mai 2019 informiert, welches Verwaltungsratsmitglied durch Zuteilung einer Aktienposition zu Vorzugskonditionen auf Kosten der Publikumsaktionäre bereichert wurde. Ansonsten kann es kein Vertrauen in den neu konstituierten Verwaltungsrat geben.
Kontakt: Dr. oec. HSG Arik Röschke mbt@elysium-capital.li
30.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |