TERRAGON AG
TERRAGON AG: Zweite Gläubigerabstimmung am 14. Juni 2022 auch online
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TERRAGON AG: Zweite Gläubigerabstimmung am 14. Juni 2022 auch online
Für Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen wollen, besteht keine Notwendigkeit zur Anwesenheit in München. Sie können die Link Market Services GmbH (siehe unten) oder einen beliebigen Dritten vorab bevollmächtigen, stellvertretend über die beiden Tagesordnungspunkte vor Ort abzustimmen. Auf der Agenda stehen am 14. Juni zwei Tagesordnungspunkte (TOP): TOP 1 behandelt die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. TOP 2 behandelt den wesentlichen Punkt, die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, mit der Gesellschaft über die Stundung der zum 24. Mai 2022 fälligen Anleihezinsen bis spätestens 31. Januar 2023 zu verhandeln. Nach Gesprächen mit wesentlichen institutionellen Investoren hat die Gesellschaft sich entschlossen, dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, sofern ein solcher gewählt und mit den zu TOP 2 vorgeschlagenen Kompetenzen ausgestattet wird, eine Verschiebung der Zinszahlung bis spätestens 15. Dezember 2022 vorzuschlagen. Der Vorstand der TERRAGON AG ist zuversichtlich, dass in der zweiten Abstimmung das notwendige Quorum für eine Beschlussfassung zustande kommen wird. Dr. Michael Held, Vorstandsvorsitzender der TERRAGON AG, appelliert an alle Anleihegläubiger, von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen. „Jeder Anleihegläubiger kann jetzt dazu beitragen, dass wir durch einen wirksamen Beschluss bei der Abstimmung den Weg zur Lösung der Situation weiter beschreiten können.“ In der ersten Abstimmung, die vom 23. bis 25. Mai ohne Versammlung erfolgte, hatten erwartungsgemäß weniger als 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen abgestimmt. Damit lag gemäß §18 SchVG keine Beschlussfähigkeit vor. Für die nun anstehende zweite Abstimmung gilt ein niedrigeres Quorum von nur noch 25 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens. Das Unternehmen weist darauf hin, dass für die Teilnahme an der Abstimmung auch ein Sperrvermerk der Depotbank benötigt wird. Der Sperrvermerk bestätigt, dass ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der Abstimmung tatsächlich im Besitz von Anteilen der Anleihe und dadurch auch stimmberechtigt ist. Anleihegläubiger, die den Service der Stimmrechtsvertretung nutzen wollen, werden gebeten, die Vollmacht und eventuelle Weisungen des Vollmachtgebers in Textform einzureichen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht sowie die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreterin verwendet werden kann, ist auf der Internetseite der TERRAGON AG in der Rubrik „Investor Relations – Anleihegläubigerabstimmung 2022“ (https://www.terragon-ag.de/investor-relations/anleiheglaeubigerabstimmung-2022/) abrufbar. Das Vollmachts- und Weisungsformular ist möglichst frühzeitig, aber bis spätestens zum Beginn der Gläubigerversammlung an folgende Adresse zu übersenden, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass die Vollmacht noch berücksichtigt wird: Frau Daniela Gebauer / Sabine Krautzig – Stimmrechtsvertreterinnen – Stichwort: „TERRAGON AG Unternehmensanleihe 2019/2024“ c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10, 80637 München Deutschland oder an die Telefax-Nummer +49 (0) 89 210 27 289 oder per E-Mail an versammlung@linkmarketservices.de. Alle Fragen rund um die die Abstimmung werden auf der Unternehmenswebsite unter www.terragon-ag.de/investor-relations/anleiheglaeubigerabstimmung-2022 oder telefonisch unter der Anleger-Hotline 0221-9140 9712 beantwortet.
09.06.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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