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SendR SE: Notierungsaufnahme an der Berliner Wertpapierbörse
SendR SE / Schlagwort(e): Börsengang Notierungsaufnahme an der Berliner Wertpapierbörse Hamburg, den 10.08.2015 – Der im Marché Libre der Euronext Paris gehandelte Digitaldienstleister SendR SE (ISIN DE000A1YDAZ7) mit Sitz in Hamburg und Satelliten in Berlin, London, Paris und Los Angeles freut sich bekanntgeben zu dürfen, dass die Aktien der Gesellschaft ab Dienstag, den 11. August 2015, in den Handel der Berliner Wertpapierbörse einbezogen werden und damit ein fortlaufender Handel der Wertpapiere der Gesellschaft gewährleistet wird. Henning Thieß, Gründer und geschäftsführender Direktor der SendR SE: “Wir haben einige Anfragen und Hinweise von Aktionären (und Aktionären in spe) erhalten, daß sie eine Handelsmöglichkeit in Deutschland wünschen. Dem kommen wir gerne frühzeitig nach; mit der Wahl der Börse Berlin können wir schon jetzt, neben der weiterhin täglich um 15:00 CE(S)T stattfindenden Auktion an der Euronext/Paris, einen fortlaufenden Handel realisieren.” Das am 20. Januar 2015 für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres angekündigte Uplisting an die Alternext, sowie die damit verbundene Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse bleiben von der erfolgreich umgesetzten Notierungsaufnahme an der Börse Berlin unberührt. Schließlich hat das Unternehmen bereits eine namhafte Münchner Kanzlei mit der Erstellung eines Wertpapierprospekts beauftragt, um nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht noch aktiver mit den Handelsteilnehmern des Kapitalmarkts kommunizieren zu können. Über SendR SE Es wurde keine Maßnahme ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere oder die Weiterleitung oder den Besitz dieser Mitteilung in irgendeinem Staat ermöglichen würde, in dem für diesen Zweck Maßnahmen erforderlich sind. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung kommen, müssen sich selbst über etwaige Restriktionen informieren und diese einhalten. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (“EWR”), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein “Relevanter Mitgliedsstaat”), richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an solche Personen, die “qualifizierte Anleger” im Sinne der Prospektrichtlinie sind oder deren Ansprache sonst kein Prospekterfordernis auslöst. Für diese Zwecke meint “Prospektrichtlinie” die Richtlinie 2003/71/EG (in der jeweils gültigen Fassung, also einschließlich der Änderungen durch die Richtlinie 2010/73/EU, soweit diese im Relevanten Mitgliedsstaat umgesetzt wurden). 2015-08-10 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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