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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: P&R: Insolvenzverwalter Dr. Jaffé verlangt ‘Vergleichsvereinbarung’ und ‘Hemmungsvereinbarung’ von den Anlegern – Zertifikateinhaber sollten sich wehren!
DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Insolvenz/Vergleich P&R: Insolvenzverwalter Dr. Jaffé verlangt “Vergleichsvereinbarung” und “Hemmungsvereinbarung” von den Anlegern – Zertifikateinhaber sollten sich wehren! Seit dem heutigen Montag schreibt P&R-Insolvenzverwalter Dr. Jaffé alle 54.000 Anleger an. Die Schreiben bergen erheblichen Sprengstoff. Denn alle Anleger sollen zum einen eine “Hemmungsvereinbarung” unterzeichnen, mit der die Verjährung gegenseitiger Ansprüche aufgeschoben wird. Dabei geht es inhaltlich vor allem um die Rückforderung von Auszahlungen für Mieten und Containerrückkäufe, die P&R in den vier Jahren vor der Insolvenz noch geleistet hat – ein potentiell mehr als 500 Mio. EURO schweres Thema, das vielen Anlegern zusätzlichen Schaden zufügen kann und das Dr. Jaffé noch gerichtlich klären lassen will. Zum anderen sollen alle Anleger eine “Vergleichsvereinbarung” unterzeichnen, in der sie auf alle individuellen Rechte an Containern und auf Ansprüche gegen die Schweizer E&F Corp. verzichten. Was ist von diesen beiden Vereinbarungen zu halten? Sollen Anleger unterschreiben? Nach Meinung von Experten ist zu differenzieren: Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach aus der Kanzlei Schirp & Partner, Berlin, die mehr als 800 Mandanten, davon viele Mitglieder des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V., in den P&R-Insolvenzen vertritt:
29.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |