SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: EZB-Minuszinsen sind rechtswidrig. Rückforderungsansprüche der Banken in Höhe von 40 Mrd. EURO. Bankkunden können sich ebenfalls gegen Belastung wehren. Pressekonferenz am 01.10.2019 in Berlin
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/ Schlagwort(e): Marktbericht/Rechtssache
EZB-Negativzinsen sind rechtswidrig: Banken stehen Rückforderungsrechte gegen die Zentralbank zu. Und: Sie dürfen ihre Kunden nicht zusätzlich belasten. Jetzt liegt ein Gutachten vor, wonach die Erhebung von solchen Entgelten zum Nachteil der Banken rechtswidrig ist. Damit ist zugleich die Basis für die Weiterbelastung an die Kunden entfallen. Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Inhaber eines Lehrstuhls für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Hamburg: “Die vom EZB-Rat seit 2014 beschlossenen Maßnahmen sind europarechtlich unzulässig. Der EZB-Rat war zu deren Erlass formell und materiell nicht befugt. Für derart weit reichende Maßnahmen fehlt es an einer ausreichenden Begründung und an einer parlamentarischen Mitwirkung. In Wahrheit geht es bei den Negativzinsen um die Erhebung von Abgaben. Dazu ist der EZB-Rat nicht befugt. Neben dem Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV) wurde auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 4 EUV) nach Maßgabe der EuGH-Rechtsprechung nicht gewahrt. Überdies wird unrechtmäßig in das Eigentum der Banken und in die Kundeneinlagen eingegriffen. Auch hält die Erhebung durch die Nationalen Zentralbanken (in Deutschland: der Deutschen Bundesbank) einer Prüfung nicht stand. Zum einen liegen hier erhebliche Grundrechtseingriffe vor, das Übermaßverbot wird nicht gewahrt, wie es ohnehin für die Erhebung einer solchen Abgabe eines formell und materiell gültigen Rechtsaktes durch den jeweiligen Mitgliedsstaat bedurfte. Schließlich dürften auch die Geschäftsbedingungen der Zentralbanken einer durchgängigen Kontrolle wie in Deutschland nicht standhalten. Insgesamt bestehen eine Fülle von schwerwiegenden Einwänden gegen die Erhebung solcher Entgelte.” Die bankrechtliche Fachkanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin sieht nun vor allem eine Rückforderungswelle auf die Zentralbanken zurollen. Dr. Wolfgang Schirp: “Jetzt ist mit einer Rückforderungswelle gegen die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsländer zu rechnen. Den Instituten wurden solche Entgelte von ihren Guthaben abgezogen. Insgesamt dürfte sich der gesamte Schaden in der Euro-Zone bislang auf gut 40 Milliarden EURO belaufen; allein deutsche Banken waren davon im Jahr 2018 mit ca. 2,5 Mrd. Euro betroffen. Diese Entgelte haben zu Unrecht die Gewinne der Banken und damit der Aktionäre oder anderen Anteilseigner geschmälert. Zugleich ist damit auch die Grundlage entfallen, solche Entgelte auf ihre Kunden umzulegen. Wer dazu schon verpflichtet wurde, kann ebenfalls Rückforderungsansprüche stellen. Bereits in diesem Jahr werden wir erste Klagen sehen, weil sonst Verjährung droht, wenn die Zahlung der Negativzinsen bereits einige Jahre zurückliegt.”
Für weitere Angaben stehen zur Verfügung: Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Universität Hamburg, Von-Melle-Park 9, 20148 Hamburg, Tel. 040-42838-4898, mail: kn@schuldrecht.de Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechts-anwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schirp@schirp.com
30.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |