Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
Rudolf Wöhrl AG: ACHTUNG FRISTSACHE; zweite Anleihegläubigerversammlung
DGAP-News: Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter / Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung ACHTUNG FRISTSACHE: Anmeldung der teilnehmenden Schuldverschreibungsgläubiger ist bis zum 25.11.2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Nachweise der Teilnahme- und Stimmrechtsberechtigung sollten rechtzeitig vor dem Versammlungstermin angefordert werden. Eine Stimmrechtsvertretung zu Ihrer Entlastung ist möglich. Herr Dr. Jochen N. Schlotter als Abstimmungsleiter der beschlussunfähigen ersten Abstimmung ohne Versammlung hat mit Veröffentlichung vom 10.11.2016 zu einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung eingeladen. Maßgeblicher Tagesordnungspunkt dieses Versammlungstermins ist die Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters nach dem SchVG. Hierbei ist zu beachten: Beschlüsse die dort gefasst werden, haben für alle Gläubiger der Anleiheserie Verbindlichkeit. Eine Ausübung der persönlichen Stimmrechte ist daher zur eigenen Interessenswahrung angeraten. Betroffene Gläubiger der Rudolf Wöhrl AG sollten deshalb zeitnah tätig werden, um die Wahrung ihrer Stimmrechte sicherzustellen. Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung zu dem Versammlungstermin bis zum 25. November 2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Weiter müssen die Gläubiger ihr Teilnahme- und Stimmrecht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung nebst Sperrvermerk des gehaltenen Anleihebestandes zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nachweisen können. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen frühzeitig bei der depotführenden Bank anzufordern. Da es den betroffenen Gläubigern aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich ist, an dem Versammlungstermin selbst teilzunehmen oder die hierzu ergehenden Veröffentlichungen im Auge zu behalten, können Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner zur Ausübung ihrer Stimmrechte kostenfrei bevollmächtigen. Zum Hintergrund: Die Emittentin hatte zunächst zu einer Abstimmung ohne Versammlung (sog. “erste virtuelle Versammlung”) Anfang November eingeladen. Diese war jedoch nicht beschlussfähig, da das hierfür erforderliche Teilnahmequorum nicht erreicht werden konnte. Durch die Einsetzung eines Gemeinsamen Vertreters soll bereits frühzeitig im Verfahren die Handlungsfähigkeit der Anleihegläubiger hergestellt werden, um so einen kompetenten Ansprechpartner für sämtliche Verfahrensbeteiligte zu schaffen und die Sanierung der Rudolf Wöhrl AG zu beschleunigen.
Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:
Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter Tel: +49 911 588885 – 0
2016-11-10 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |