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25. Oktober 2021
Performance One AG
Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
Die Performance One AG (Ansprechpartner: Frank Ostermair; +49 89/889690625) teilt mit, dass der nachstehend genannte Stabilisierungsmanager das Angebot der folgenden Wertpapiere im Sinne von Artikel 3.2(d) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) stabilisieren kann.
Wertpapiere:
Emittent: |
Performance One AG |
Garant (falls vorhanden): |
Nicht zutreffend |
Nominelles Gesamtvolumen des Angebots (ohne Mehrzuteilungsoption): |
301.523 |
Beschreibung: |
Auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) |
ISIN: |
DE000A12UMB1 |
Angebotspreis: |
EUR 36,00 – EUR 46,00 |
Sonstige Angebotsbedingungen: |
Keine |
Stabilisierung:
Stabilisierungsmanager: |
Quirin Privatbank AG |
Erwarteter Beginn des Stabilisierungszeitraums: |
12. November 2021 |
Erwartetes Ende des Stabilisierungszeitraums: |
11. Dezember 2021 |
Existenz, maximale Größe und Einsatzbedingungen der Mehrzuteilungsoption: |
45.228 Stückaktien |
Handelsplatz der Stabilisierung: |
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale), Xetra |
Im Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere kann der Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen der Wertpapiere vornehmen oder Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der Wertpapiere während des Stabilisierungszeitraums auf einem höheren Niveau zu halten, als es ohne die Maßnahmen der Fall wäre. Jedoch gibt es keine Zusicherung, dass eine Stabilisierung tatsächlich durchgeführt wird, und eine eingeleitete Stabilisierungsmaßnahme kann jederzeit eingestellt werden. Jegliche Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung erfolgt im Einklang mit sämtlichen einschlägigen Gesetzen und Regularien.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Mitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder dem Vereinigten Königreich veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die “Wertpapiere“) der Performance One AG (“Gesellschaft“) in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika geben. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich, oder an oder für Rechnung von in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich auf Basis eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts (“Prospekt“). Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als Befürwortung der Aktien der Gesellschaft verstanden werden. Anleger sollten Aktien der Gesellschaft ausschließlich auf der Grundlage des Prospekts erwerben und den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in die Aktien verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Der Wertpapierprospekt ist auf der Webseite der Gesellschaft (www.performance.one/ir) kostenfrei erhältlich.
Jegliches in dieser Mitteilung erwähnte Angebot wird in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (außerhalb Deutschlands) nur an Personen gerichtet, die “qualifizierte Anleger” im Sinne des Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 sind.
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