Luz (C-BC) Bidco GmbH
Luz (C-BC) Bidco GmbH: Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die OSRAM Licht AG startet
DGAP-News: Luz (C-BC) Bidco GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Private Equity Pressemitteilung
Beginnend mit dem heutigen Tag können OSRAM-Aktionäre das freiwillige Übernahmeangebot für die OSRAM Licht AG annehmen und ihre Aktien zum äußerst attraktiven Angebotspreis von EUR 35,00 je Aktie andienen. Dies entspricht einer Prämie von 27,7 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs des letzten Monats vor dem 3. Juli 2019. An diesem Handelstag wurde die ad-hoc Mitteilung von OSRAM veröffentlicht, mit der das verbindliche Angebot von Bain Capital und Carlyle bestätigt wurde. Das Übernahmeangebot – sollte es erfolgreich vollzogen werden – ermöglicht es allen OSRAM-Aktionären, unabhängig von dem herausfordernden Ausblick für das Unternehmen, unmittelbar eine maximale und sichere Wertsteigerung ihrer OSRAM-Aktien zu erzielen. Die Investoren haben in den vergangenen Monaten in erheblichem Umfang Zeit und Kosten investiert, um das Geschäft von OSRAM und seine Herausforderungen zu analysieren. Zudem wurden die notwendigen Schritte analysiert, um die signifikante Prämie zu rechtfertigen, die für eine Empfehlung des Angebots durch Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich war. Die Annahmefrist endet am 5. September 2019 um Mitternacht (MEZ). Aktionäre sollten sich bei ihrer Depotbank nach relevanten Fristen erkundigen, die möglicherweise Schritte vor diesem Datum erforderlich machen. Der Vollzug des Angebots steht unter Vorbehalt des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent aller OSRAM-Aktien. Hinzu kommen übliche Bedingungen wie etwa die Erteilung kartellrechtlicher und investitionskontrollrechtlicher Genehmigungen. Bain Capital und Carlyle weisen darauf hin, dass die bestehende Finanzierungsstruktur keinerlei Flexibilität erlaubt, die Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent aller OSRAM-Aktien zu senken oder gar darauf zu verzichten. OSRAM-Aktionäre können deshalb nur dann von der angebotenen Prämie profitieren, wenn die Mindestannahmeschwelle erreicht wird und das Angebot erfolgreich ist. Die Investoren gehen davon aus, dass der Aktienkurs von OSRAM im Falle eines Scheitern des Angebots deutlich absinken könnte. Um ihre Aktien anzudienen, müssen OSRAM-Aktionäre eine entsprechende Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form bei ihrer Depotbank einreichen. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Angebotsunterlage. Vorstand und Aufsichtsrat von OSRAM unterstützen das Angebot und sind davon überzeugt, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, der Mitarbeiter und sonstiger Interessensgruppen ist. Wie am 4. Juli 2019 erklärt, wollen Bain Capital und Carlyle mit dem Vorstand von OSRAM zusammenarbeiten, um den komplexen und umfassenden Transformations- und Reorganisationsprozess weiter voranzutreiben und zu beschleunigen. Die Investoren sind der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Strategie Zeit und Mühe beanspruchen wird und zusätzliche Investitionen in erheblichem Umfang erforderlich sein werden, um das langfristige Potenzial von OSRAM zu heben. Weitere Informationen zur Angebotsunterlage – Hotline für Privataktionäre OSRAM, Bain Capital und Carlyle haben vereinbart, eine Hotline zum Übernahmeangebot für Privataktionäre einzurichten, um ergänzende Informationen zum Angebot bereitzustellen. Fragen werden von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer +49 (0)69 1540 8718 beantwortet. Die deutsche Version der Angebotsunterlage (sowie eine unverbindliche englische Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde) ist ab heute unter www.luz-angebot.de verfügbar. Exemplare zur kostenlosen Ausgabe sind zudem bei BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland verfügbar (Anfragen per Telefax an +49 (0)69 1520 5277 oder E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).
FTI Consulting Für The Carlyle Group
Über Bain Capital Private Equity Bain Capital weist seit 1984 eine anhaltende Erfolgsgeschichte in der Unterstützung seiner Portfoliounternehmen beim organischen Wachstum und bei Buy-and-Build-Strategien aus. Bis heute wurden Primär- und Folge-Investments in rund 875 Unternehmen getätigt. Bain Capital investiert über den Bereich Private Equity und seine Schlüsselbranchen hinaus in verschiedene Anlageklassen, darunter Credit, Public Equity, Venture Capital and Real Estate. Das weltweite Team von mehr als 240 Private-Equity-Investment-Experten in 18 Büros betreut Investments von rund 105 Milliarden US-Dollar. Dabei wird die gemeinsame Plattform des Unternehmens genutzt, um Chancen in strategischen Fokusbereichen zu realisieren. Weitere Informationen finden Sie unter: www.baincapitalprivateequity.com
Über The Carlyle Group The Carlyle Group (NASDAQ: CG) ist ein global aufgestellter Investmentmanager mit großer Branchenexpertise, der privates Kapital in den Segmenten Corporate Private Equity, Real Assets, Global Credit und Investment Solutions anlegt. Zum 31. März 2019 verwaltet Carlyle rund 222 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmensziel ist es durch intelligente Investments langfristig Wert für Investoren, Portfolio-Unternehmen und die Gesellschaft zu schaffen. Carlyle beschäftigt rund 1.725 Mitarbeitende in 33 Büros auf sechs Kontinenten. Web: www.carlyle.com Videos: https://www.youtube.com/user/OneCarlyle Tweets: http://www.twitter.com/onecarlyle Podcasts: http://www.carlyle.com/about-carlyle/market-commentary Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von OSRAM-Aktien. Das Angebot selbst sowie seine Bestimmungen und Bedingungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Investoren und Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen. Das Angebot unterliegt alleine dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie bestimmten anwendbaren Bestimmungen des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
22.07.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |