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HSH Nordbank AG: Entscheidung zur Kündigung der Hybridinstrumente
DGAP-News: HSH Nordbank AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung HSH Nordbank AG: Entscheidung zur Kündigung der Hybridinstrumente NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IN IHREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMERN, IN IRGENDEINEM STAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER IM DISTRICT OF COLUMBIA ODER AN SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN AUFHALTENDE ODER DORT WOHNHAFTE PERSONEN ODER IN IRGENDEINE ANDERE JURISDIKTION ODER AN SICH IN EINER SOLCHEN JURISDIKTION AUFHALTENDE ODER DORT WOHNHAFTE PERSONEN IN DER DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG DIESES DOKUMENTES GEGEN GESETZLICHE BESTIMMUNGEN VERSTÖSST. Die HSH Nordbank AG hat entschieden, die Verträge über die stillen Beteiligungen (die “Stillen Beteiligungen für Wertpapiere“), die durch die Emission der unten aufgeführten SPARC Wertpapiere, RESPARC I Wertpapiere, RESPARC II Wertpapiere und SPHERE Wertpapiere (zusammen die “Wertpapiere“) finanziert wurden, sowie die bilateralen stillen Beteiligungen mit anderen Investoren (die “Bilateralen Stillen Beteiligungen“, und zusammen mit den Stillen Beteiligungen für Wertpapiere die “Hybridinstrumente“) zu kündigen. Die ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen werden noch vor dem Ende des Jahres 2018 erklärt, so dass die entsprechenden Kündigungsfristen am oder kurz vor dem 31. Dezember 2020 auslaufen werden. Die Kündigung der Hybridinstrumente bildet einen Teil der Transformation der HSH Nordbank AG von öffentlicher zu privater Eigentümerschaft und ihrer zuvor veröffentlichten Vorhaben zur Umstrukturierung, Verschlankung und Stärkung ihrer regulatorischen Kapitalbasis im Anschluss an den Vollzug ihrer Privatisierung (Closing) am 28. November 2018. Die HSH Nordbank AG zieht weitere regulatorische Maßnahmen zur Umstrukturierung ihrer regulatorischen Kapitalbasis in Betracht. Solche Maßnahmen könnten (i) den Ankauf der Wertpapiere und (ii) die Übereinkunft mit Investoren über eine vorzeitige Rückzahlung von Bilateralen Stillen Beteiligungen beinhalten. In Folge der Kündigung der Hybridinstrumente müssen die betroffenen stillen Beteiligungen gemäß den Bedingungen der Hybridinstrumente von der HSH Nordbank AG im Jahr 2021 zurückgezahlt werden. Gemäß den Bedingungen der Wertpapiere wird die Kündigung der Stillen Beteiligungen für Wertpapiere eine Rückzahlung der betroffenen Wertpapiere am Rückzahlungstermin der jeweiligen Stillen Beteiligungen auslösen. Unter den Bedingungen der Wertpapiere ist jeder Emittent der Wertpapiere verpflichtet, den am Rückzahlungstermin erhaltenen Rückzahlungsbetrag der Stillen Beteiligung für die Rückzahlung der betroffenen Wertpapiere an die jeweiligen Gläubiger zu verwenden. Gemäß den Bedingungen der Hybridinstrumente wird der jeweilige Rückzahlungsbetrag (und damit der gemäß den Wertpapierbedingungen zu zahlende Rückzahlungsbetrag) dem in der nicht konsolidierten Bilanz gemäß HGB zum 31. Dezember 2020 festgestellten Buchwert der jeweiligen stillen Beteiligungen entsprechen. Bis einschließlich 2020 wird ein erheblicher Verlustvortrag gemäß HGB erwartet. Für 2018 wird ein Jahresverlust nach HGB in dreistelliger Millionenhöhe in Euro prognostiziert, der wesentlich niedriger als der Verlustvortrag nach HGB aus dem Geschäftsjahr 2017 sein wird. Darüber hinaus erwartet die HSH Nordbank AG für 2019 einen geringeren Jahresverlust nach HGB als für das Geschäftsjahr 2018, und ein in etwa ausgeglichenes Ergebnis nach HGB für 2020. Es wird nicht erwartet, dass die Verlustvorträge nach HGB aus dem Geschäftsjahr 2017 (ca. -754 Mio. EUR) in den darauffolgenden Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 ausgeglichen werden. Auf Basis dieser Jahresprognosen, und unter Berücksichtigung der erwähnten Verlustvorträge, erwartet die HSH Nordbank AG derzeit, dass sich die HGB-Buchwerte der Stillen Beteiligungen für Wertpapiere zum 31. Dezember 2020 im Bereich um 15% bewegen werden (die “Buchwerte 2020E“). Die geschätzten Buchwerte 2020E und die prognostizierten Jahresergebnisse nach HGB für die Geschäftsjahre 2018-2020 unterliegen zahlreichen Annahmen und berücksichtigen nicht die Auswirkung möglicher Ankäufe der Wertpapiere und/oder vorzeitiger Rückzahlungen Bilateraler Stiller Beteiligungen. Im Vergleich hierzu lagen die HGB-Buchwerte der Stillen Beteiligungen für Wertpapiere zum 31. Dezember 2017 bei 39.7%. Aufgrund der Bewertung der Kündigung der Hybridinstrumente und anderer Auswirkungen aus dem Privatisierungsprozess ändert die HSH Nordbank AG ihre IFRS (Ergebnis-)Prognose für das Geschäftsjahr 2018 von einem Verlust in Höhe von -100 Mio. EUR vor Steuern zu einem positiven Ergebnis. Diese IFRS Prognose für 2018 berücksichtigt nicht die Auswirkung möglicher Rückkäufe der Wertpapiere und/oder vorzeitige Rückzahlungen Bilateraler Stiller Beteiligungen. Es ist anzumerken, dass deutliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS bestehen. Wertpapiere:
Diese Bekanntmachung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen, die Erwartungen, Risiken und Unsicherheiten enthalten. Insbesondere die erwarteten Buchwerte 2020E (wie oben festgelegt) und Prognosen bezüglich der tatsächlichen Ergebnisse und Verlustvorträge sind solche zukunftsgerichteten Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen drücken eine Erwartung oder eine Einschätzung aus und beinhalten Prognosen, Pläne und Annahmen im Hinblick auf, unter anderem, zukünftige Einnahmen, Gewinne und/oder die Kapitalstruktur der HSH Nordbank AG und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf allen zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Informationen und Fakten und den gegenwärtigen Erwartungen und Einschätzungen des Managements im Hinblick auf zukünftige Ereignisse, aber berücksichtigen nicht die mögliche Auswirkung von Ankäufen der Wertpapiere und/oder vorzeitige Rückzahlungen Bilateraler Stiller Beteiligungen. Darüber hinaus kann die HSH Nordbank AG nicht ausschließen, dass das Ergebnis laufender und zukünftiger Gerichtsverfahren Auswirkungen auf die zukünftigen Buchwerte der Hybridinstrumente haben könnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Buchwerte 2020E. Wie jede Prognose oder Vorhersage beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die nicht oder anders eintreten können und grundsätzlich anfällig für Unsicherheiten und veränderte Umstände sind. Es ist daher möglich, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen erheblich von den Vorhersagen abweichen. Die HSH Nordbank AG ist nicht verpflichtet, sofern nicht durch anwendbares Recht erforderlich, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund von Veränderungen, neuen Informationen, nachträglichen Ereignissen oder anderer Umstände zu aktualisieren oder zu verändern, und lehnt eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich ab. Wenn die HSH Nordbank AG eine oder mehrere zukunftsgerichtete Aussagen aktualisiert, sollte nicht der Rückschluss gezogen werden, dass sie diese oder andere zukunftsgerichtete Aussagen fortlaufend aktualisiert. Die HSH Nordbank AG übernimmt keine Haftung oder Garantie – weder ausdrücklich noch konkludent – für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben und Informationen. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren, die sich im Eigentum oder Besitz von Personen in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung befinden, dar.
30.11.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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