Ekosem-Agrar AG
Ekosem-Agrar AG lädt zu zweiten Anleihegläubigerversammlungen ein – Einigung über verbesserte Beschlussvorschläge steht kurz bevor
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Ekosem-Agrar AG lädt zu zweiten Anleihegläubigerversammlungen ein – Einigung über verbesserte Beschlussvorschläge steht kurz bevor
Walldorf, 10. Mai 2022 – Der Vorstand der Ekosem-Agrar AG, deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe Ekoniva, teilt mit, dass in der Anleihegläubigerversammlung der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/2022 (ISIN: DE000A1R0RZ5) am 9. Mai 2022 und in der Anleihegläubigerversammlung der Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNR08) am 10. Mai 2022 jeweils erwartungsgemäß weniger als 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben. Damit lag für diese Versammlungen keine Beschlussfähigkeit vor. Aufgrund der zu geringen Beteiligung lädt die Gesellschaft jeweils zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung ein. Hier ist für die Restrukturierungsbeschlüsse ein verringertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähgkeit erforderlich. Die zweite Versammlung der Gläubiger der ESA-Anleihe 2012/2022 wird am 30. Mai 2022, die Versammlung der Gläubiger der ESA-Anleihe 2019/2024 am 31. Mai 2022 jeweils erneut in Sinsheim stattfinden. Die Einladungen zu beiden Versammlungen wurden heute im Bundesanzeiger und auf der Website der Ekosem-Agrar AG veröffentlicht. Einigung mit Gläubigerbeirat und (designiertem) gemeinsamen Vertreter über angepasste Maßnahmen steht kurz bevor Wie bereits kommuniziert befindet sich der Vorstand in konstruktiven Gesprächen mit dem (designierten) gemeinsamen Vertreter der Anleihen sowie dem neu geschaffenen Gläubigerbeirat, dem auch ein Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angehört, um ein angepasstes Maßnahmenpaket für die Restrukturierung der beiden Anleihen zu verhandeln. Diese Gespräche stehen kurz vor dem Abschluss und eine Einigung ist in greifbarer Nähe. Die neuen Vorschläge werden voraussichtlich in Kürze als Gegenantrag formuliert und von allen involvierten Parteien (Gesellschaft, (designierter) gemeinsamer Vertreter, Gläubigerbeirat) per Pressemitteilung veröffentlicht. Ekosem-Agrar wird dieses angepasste Maßnahmenpaket dann in den kommenden zweiten Gläubigerversammlungen zur Abstimmung stellen. Wolfgang Bläsi, CFO der Ekosem-Agrar AG: “Wir sind auf einem guten Weg, uns auf ein Maßnahmenpaket, das eine deutliche Verbesserung der Position der Anleihegläubiger bedeutet und gleichzeitig für die Gesellschaft einen vernünftigen Handlungsrahmen schafft, zu einigen. Um die Beschlussfähigkeit bei den anstehenden zweiten Gläubigerversammlungen zu ermöglichen, ist jede einzelne Stimme entscheidend. Daher bitten wir alle Anleihegläubiger an den zweiten Anleihegläubigerversammlungen teilzunehmen oder sich dort vertreten zu lassen.” Die Gesellschaft ruft dementsprechend alle Anleihegläubiger auf so schnell wie möglich den besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen und den für die Versammlungen notwendigen Sperrvermerk anzufordern. Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.ekosem-agrar.de/de/investor-relations.
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10.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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