DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
28.05.2019 / 17:37
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Clerical Medical – Nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten: Erklären Sie den Widerspruch aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen
Regensburg/München, 28.05.2019 – “Nachdem es so schien, als würde etwas Ruhe in die kontroversen Austrittsverhandlungen kommen, erscheint es nunmehr erneut mehr als wahrscheinlich, dass aufgrund des angekündigten Rücktritts von Theresa May ein ungeordneter BREXIT droht. Dies kann weitreichende Folgen für die Versicherungsverträge haben”, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger.
“Es ist betroffenen Versicherungsnehmern von Versicherungsverträgen, insbesondere der Clerical Medical, angeraten, ihre individuellen Möglichkeiten prüfen zu lassen und diese auch zu nutzen, da eben ein ungeordneter BREXIT weitreichende – negative – wirtschaftliche Folgen und somit Einfluss auf die ohnehin sehr enttäuschende Wertentwicklung der Versicherungsverträge haben kann”, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Die Mehrheit der betroffenen Versicherungsnehmer ist deshalb – wohl zu Recht – verunsichert und möchte ihre Versicherungsverträge beenden. Im Falle einer Kündigung erhalten die Versicherungsnehmer jedoch nur den Rückkaufswert und dieser liegt in der Regel weit unter den geleisteten Einzahlungen und droht sogar noch weiter zu sinken. Über die Möglichkeit der Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen, haben betroffene Versicherungsnehmer nunmehr die Chance neben sämtlichen geleisteten Einzahlungen eine zusätzliche Nutzungsentschädigung (abzgl. der Kosten für das versicherte Risiko) in Höhe von bis zu 5% p.a. zu erhalten. Der so mögliche Mehrerlös kann im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert hierbei bis zu 50% höher liegen.
“Es wird betroffenen Versicherungsnehmern daher angeraten, die vorhandenen Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, zumal die aktuelle Praxis zeigt, dass in vielen Fällen zügig vergleichsweise Regelungen erreicht werden können und aus unserer Sicht auch die wirtschaftliche und juristische Zukunft der Versicherungsverträge ungewiss ist”, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.
Betroffene Versicherungsnehmer können unter
https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/
Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen.
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811
Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
28.05.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de