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Deutsche Annington Immobilien SE: Deutsche Annington und GAGFAH beschließen Zusammenschluss
Deutsche Annington Immobilien SE / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung PRESSEMITTEILUNG Deutsche Annington und GAGFAH beschließen Zusammenschluss – Zentrale Eckpunkte des Zusammenschlusses: Schaffung eines nationalen Champions von europäischer Dimension mit Verankerung in Nordrhein-Westfalen und einem kombinierten Portfolio von rund 350.000 Wohnungen – Synergien aus operativem Geschäft und Finanzierung von insgesamt EUR 84 Mio. pro Jahr angestrebt – Mieter profitieren weiterhin von bezahlbarem Wohnraum und Investitionen in energetische Sanierung und Schaffung altersgerechten Wohnraums – Deutsche Annington bietet Aktionären der GAGFAH EUR 122,52 in bar sowie 5 neue Aktien der Deutschen Annington je 14 GAGFAH-Aktien. Dies entspricht einer Gesamtgegenleistung von EUR 18 je GAGFAH-Aktie und damit einer Prämie von 16,1 % auf den Schlusskurs der GAGFAH am 28. November 2014 und 18,1 % bezogen auf den gewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate – Deutsche Annington und GAGFAH Aktionäre profitieren von den erwarteten Synergien des Zusammenschlusses und der Schaffung einer liquiden und attraktiven Aktie am Kapitalmarkt – Rolf Buch wird Vorstandsvorsitzender, Thomas Zinnöcker wird stellvertretender Vorstandsvorsitzender des kombinierten Unternehmens. Prozess des Zusammenführens in partnerschaftlichem Einverständnis. Mitarbeiter beider Unternehmen profitieren von ertragsstärkerem und wettbewerbsfähigerem Unternehmen Bochum, 1. Dezember 2014 – Die Vorstände und Aufsichtsgremien von Deutsche Annington Immobilien SE (“Deutsche Annington”) und GAGFAH S.A. (“GAGFAH”) haben einen Zusammenschluss der beiden Unternehmen vereinbart. Hauptziel der Kombination ist die Nutzung von Skaleneffekten. Durch den Zusammenschluss von Deutscher Annington und GAGFAH entsteht ein Unternehmen mit einem Portfolio von rund 350.000 Wohneinheiten. Mit einem kombinierten Portfoliowert von rund EUR 21 Mrd. wird es das zweitgrößte börsennotierte Immobilienunternehmen in Kontinentaleuropa. Die Gremien beider Unternehmen haben bereits zentrale Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit in einer Grundsatzvereinbarung über den Zusammenschluss von Deutsche Annington Immobilien SE und GAGFAH S.A vereinbart. Die Gremien der GAGFAH werden das Angebot der Deutschen Annington unterstützen und, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, ihren Aktionären empfehlen. Zur Umsetzung des Zusammenschlusses hat die Deutsche Annington heute ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien der GAGFAH angekündigt. Die Deutsche Annington bietet Aktionären der GAGFAH EUR 122,52 in bar sowie 5 neue Aktien der Deutschen Annington je 14 GAGFAH-Aktien. Dies entspricht einem Gesamtwert von EUR 18 basierend auf dem Schlusskurs der Deutschen Annington am 28. November 2014. Damit bietet die Deutsche Annington eine Prämie von 16,1 % auf den Schlusskurs der GAGFAH am 28. November 2014 und von 18,1 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate. Synergien von rund EUR 84 Mio. pro Jahr Beide Unternehmen haben u.a. folgende zentrale Eckpunkte des Zusammenschlusses vereinbart: – Vorstandsvorsitzender bleibt Rolf Buch, stellvertretender Vorsitzender wird Thomas Zinnöcker. Der Vorstand des gemeinsamen Unternehmens wird von drei auf fünf Personen erweitert; Gerald Klink zieht ebenfalls in den Vorstand ein. – Die Anzahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird auf zwölf Mitglieder erweitert; aus dem GAGFAH-Verwaltungsrat wird der Vorsitzende Gerhard Zeiler sowie zwei weitere Mitglieder in dieses Gremium aufgenommen. – Die Portfolios beider Unternehmen sind komplementär. Die Wohnungsbewirtschaftung soll bundesweit über sechs Regionen erfolgen und gleichberechtigt besetzt werden. – Die beiden Vorsitzenden der Aufsichtsgremien, Dr. Wulf Bernotat und Gerhard Zeiler wachen gemeinsam über die Umsetzung des Business Combination Agreement. – Ein Integrationsausschuss unter Leitung von Rolf Buch und Thomas Zinnöcker verantwortet die Umsetzung des Zusammenschlusses. – Die gemeinsame Zentrale des zusammen geschlossenen Unternehmens liegt in der Nähe der bisherigen Hauptverwaltungen. – Der gemeinsame Vorstand will sich zur gegebenen Zeit über einen neuen Namen des Unternehmens verständigen. Weitere Details werden im Rahmen der kommenden Monate beschlossen. Rolf Buch: “Durch den Zusammenschluss wollen wir ein gemeinsames, effizienteres Unternehmen schaffen, das Innovationsführer der Deutschen Wohnungswirtschaft ist. Ich persönlich stehe dafür ein, dass die Neuausrichtung “Wertsteigerung durch Mieterorientierung” auch im zusammengeschlossenen Unternehmen konsequent weiter geführt wird.” Ein effizienteres Unternehmen – Gemeinsames Vorgehen zur Schaffung eines europäischen Champions Ähnliche Wurzeln, einheitliche Ziele Die Deutsche Annington wird von JP Morgan, Kempen & Co, Puhl GmbH & Co KG, Sullivan & Cromwell LLP sowie CNC beraten. # # # Thomas Eisenlohr Über die Deutsche Annington Wichtige Information: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Tausch noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von GAGFAH-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Deutsche Annington-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Deutsche Annington Immobilien SE behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von GAGFAH-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Die Deutsche Annington-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Deutsche Annington-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Deutsche Annington-Aktien gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den USA statt. Sofern die Deutsche Annington-Aktien nach der Einschätzung von Deutsche Annington Immobilien SE gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam dieses Angebot annimmt, anstatt der ihm zustehenden Anzahl an Deutsche Annington-Aktien einen entsprechenden Barbetrag in Euro aus der Veräußerung der jeweiligen Anzahl von Deutsche Annington-Aktien. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Deutsche Annington Immobilien SE oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar GAGFAH-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf GAGFAH-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte “werden”, “erwarten”, “glauben”, “schätzen”, “beabsichtigen”, “anstreben”, “davon ausgehen” und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Annington Immobilien SE und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Annington Immobilien SE und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Annington Immobilien SE oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. 01.12.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 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