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Constantia Flexibles veröffentlicht Prospekt
– Prospekt durch Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligt
– Veröffentlichung des Prospekts auf Constantia Flexibles-Website
– Die Zeichnungsfrist beginnt am 14. November 2013
Wien, 13. November 2013 – Constantia Flexibles hat heute den von der FMA gebilligten Prospekt für den geplanten Börsengang auf der Unternehmens-Website unter www.cflex.com veröffentlicht.
Thomas Unger, CEO von Constantia Flexibles: ‘Die Constantia Flexibles-Aktie bietet die Möglichkeit der Beteiligung an einem rein auf flexible Verpackungen spezialisierten Unternehmen mit globaler Ausrichtung und einer starken Position im internationalen Wettbewerb. Wir möchten das Potential unserer attraktiven Märkte weiter ausschöpfen und vom weltweit steigenden Bedarf nach innovativen Verpackungslösungen profitieren. Der Börsengang ist dabei ein wesentlicher weiterer Schritt zur Finanzierung unseres Wachstums.’
Die Management-Roadshow zur Vermarktung der Aktien sowie die Zeichnungsperiode werden am 14. November 2013 beginnen und voraussichtlich am 26. November 2013 enden.
Der erste Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der Wiener Börse ist für den 27. November 2013 geplant.
Rückfragehinweis:
Wolfgang Schwaiger
Group Communications
T: +43/1/888 5640-1193
M: +43/664 84 75 740
wolfgang.schwaiger@cflex.com
Über Constantia Flexibles
Constantia Flexibles ist einer der weltweit führenden Hersteller flexibler Verpackungsprodukte, der an zahlreiche multinationale Konzerne sowie lokale Marktführer in der Nahrungsmittel-, Tiernahrungs-, Pharma- und Getränkeindustrie liefert. Insgesamt zählt Constantia Flexibles weltweit über 3.000 Kunden. Mehr als 8.000 Mitarbeiter in über 43 Produktionsstandorten in 18 Ländern sorgen für innovative Verpackungslösungen auf globaler Basis. Im Geschäftsjahr 2012 hat die Gruppe einen Umsatz von EUR 1.313,9 Mio. und ein bereinigtes EBITDA von EUR 187,6 Mio. erwirtschaftet.
Disclaimer
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Prospekts. Allein der Prospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der Prospekt wurde auf der Website der Emittentin unter www.cflex.com veröffentlicht und ist zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin kostenfrei erhältlich.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb Österreichs oder Deutschland verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien, oder an Publikationsmedien mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien. Die Aktien von Constantia Flexibles AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert werden. Keine US-bundes- oder einzelstaatliche Wertpapier- oder Regulierungsbehörde hat die Aktien zugelassen oder nicht zugelassen oder die Angemessenheit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen beurteilt. Jede gegenteilige Darstellung ist eine Straftat in den Vereinigten Staaten. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Aktien in oder innerhalb der Vereinigten Staaten. Die Aktien wurden und werden nicht nach den Wertpapieraufsichtsgesetzen von Kanada, Japan oder Australien zugelassen und dürfen, soweit nicht bestimmte Ausnahmen erfüllt sind, nicht in oder nach Kanada, Japan oder Australien unmittelbar oder mittelbar angeboten oder verkauft werden.
Diese Veröffentlichung richtet sich nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die ‘qualifizierte Anleger’ im Sinne des Artikels 2(1)(e) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geltenden Fassung) (‘qualifizierte Anleger’) sind. Außerdem wird diese Veröffentlichung im Vereinigten Königreich nur an diejenigen qualifizierten Anleger verbreitet und ist nur an diejenigen qualifizierten Anleger gerichtet, die (i) die über berufliche Erfahrungen in Anlagegeschäften i.S.v. Artikel 19 (Abs. 5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, (die ‘Verordnung’) verfügen, (ii) die vermögende Gesellschaften i.S.v. Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind, oder (iii) die anderen Personen entsprechen, an die das Dokument rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als ‘Relevante Personen’ bezeichnet). Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung ist nur zugänglich für und wird nur getätigt mit (i) Relevanten Personen im Vereinigten Königreich, und (ii) qualifizierten Anlegern in anderen EWR-Mitgliedsländern als dem Vereinigten Königreich. Alle anderen Personen, die diese Veröffentlichung innerhalb eines Mitgliedslandes des EWR erhalten, sollten sich nicht auf diese Veröffentlichung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln.