PSI Software SE
PSI Software AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
PSI Software AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission Information zum Aktienrückkaufprogramm PSI Software AG, Berlin, Deutschland Im Zeitraum vom 23. März 2020 bis einschließlich 27. März 2020 wurden insgesamt 1.546 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufs der PSI Software AG erworben. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (http://www.psi.de/de/psi-investor-relations/psi-stock/aktienrueckkauf/). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufs im Zeitraum 16. März 2020 bis einschließlich 27. März 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf 6.497 Stück. Der Erwerb der Aktien der PSI Software AG erfolgt durch eine von der PSI Software AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse (Xetra). Kontakt: Tel. +49 30 2801-2727
01.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | PSI Software AG |
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Deutschland | |
Internet: | www.psi.de |
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